Breitet sich Brandrauch in den eigenen vier Wänden aus handelt es sich um einen lebensbedrohlichen Notfall, der durch Rauchwarnmelder frühzeitig erkannt werden kann.
In einem solchem Fall muss in österreichischen Mehrparteienhäusern ein Fluchtweg direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen. Doch verlässt man die eigene Wohnung versperren oft die unterschiedlichsten Gegenstände den lebensrettenden Fluchtweg.
Der Fluchtweg als Stauraum
In der Praxis werden Fluchtwege oft dazu genutzt, den eigenen Stauraum zu vergrößern. Häufig lagern brandgefährlichen Gegenständen wie Holzkisten, Textilien, Altpapier etc. in Stiegenhäusern. Sehr beliebt ist aber auch das Abstellen von Schuhschränken, Fahrrädern, Kinderwägen, Blumenkisten etc., die im Brandfall zu Stolperfallen werden. Diese und ähnliche Gegenstände, die die Fluchtwege versperren, oder einengen und somit die Flucht verzögern haben auf Gängen und in Stiegenhäusern nichts verloren.
In Fluchtwegen dürfen keine Gegenstände gelagert bzw. abgestellt werden, die
- brennbar sind,
- den Fluchtweg einengen, oder.
- leicht umstürzen und dadurch die Flucht behindern könnten.
Ausgänge und Notausgänge müssen jederzeit benützbar sein!
Das KFV hat zum Thema Fluchtwege eine repräsentative österreichweite Befragung unter Bewohner*innen von Mehrfamilienhäusern durchgeführt. Die Ergebnisse lesen Sie hier: