Praxisnahe Tipps für ein sicheres Grillvergnügen

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Grillen gehört für viele Menschen zum Sommer einfach dazu – doch jedes Jahr führen Unachtsamkeit und falsche Handhabung zu vermeidbaren Unfällen. Stichflammen, Funkenflug und unsachgemäßer Umgang mit Brandbeschleunigern können schwere Verletzungen und Brände verursachen. Im gemeinsamen Pressegespräch der Brandverhütungsstelle für Oö. und dem KFV – Kuratorium für Verkehrssicherheit wurden Risiken detailliert erklärt, mittels Live-Brandversuch anschaulich demonstriert und praxisnahe Tipps für ein sicheres Grillvergnügen gegeben.

Dr. Günther Schwabegger, BVS Oö.:

Ein lauer Sommerabend, eine gesellige Runde und ausgelassene Stimmung. Eine unbeschwerte Atmosphäre kann dazu führen, dass die notwendige Umsicht und Achtsamkeit beim Grillen vernachlässigt wird. Durch potenzielle Gefahren wie offenes Feuer, heiße Grillroste oder unsachgemäßen Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten steigt das Risiko für Unfälle.

„Glücklicherweise gehen viele Grillunfälle glimpflich aus. Trotzdem kommt es immer wieder zu schweren, manchmal sogar zu lebensgefährlichen Zwischenfällen“, so DI Dr. Günther Schwabegger, Pressesprecher der BVS Oö. „Die Erfahrungen aus der Brandursachenermittlung zeigen, dass mangelnde Vorsicht und leichtfertiger Umgang, unsachgemäße Entsorgung der Grillkohle, undichte Anschlussstellen von Grill und Gasflaschen, sowie Funkenflug, die häufigsten Ursachen für Grillunfälle darstellen.“

Stichflammen und Rückzündungen – ein unterschätztes Risiko!

Gefährliche Situationen beim Grillen entstehen häufig durch Unwissenheit oder unbedachten Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten. Wenn solche auf heiße Grillkohle gegossen werden, kann es zu plötzlichen Rückzündungen, des noch in der Flasche verbliebenen Brandbeschleunigers, und einer Stichflamme kommen, die zu schwersten Verletzungen führen kann. Kritisch kann es werden, wenn das Anzünden der Grillkohle besonders schnell gehen muss, z.B. wenn der Hunger schon besonders groß ist.

Statt der handelsüblichen Grillanzünder wird zu Benzin oder Spiritus gegriffen. Diese Flüssigkeiten haben einen niedrigen Flammpunkt, das bedeutet, dass sie bereits bei Umgebungstemperatur ausreichend brennbare Dämpfe freisetzen, die sich dann rasch entzünden können. Beim Anzünden kann es zu einer explosionsartigen Verbrennung kommen, bei der eine Stichflamme entsteht. Diese kann neben schweren Verbrennungen an Händen und Gesicht auch die Kleidung umstehender Personen in Brand setzen.

„Die Erfahrungen aus der Brandursachenermittlung zeigen, dass mangelnde Vorsicht und leichtfertiger Umgang, unsachgemäße Entsorgung der Grillkohle, undichte Anschlussstellen von Grill und Gasflaschen, sowie Funkenflug, die häufigsten Ursachen für Grillunfälle darstellen“

DI Dr. Günther Schwabegger, Pressesprecher der BVS – Brandverhütungsstelle für Oö. © KFV

Temperaturen bis zu 700°C

Nicht nur offenes Feuer, sondern auch die hohen Temperaturen, die am und um den Grill entstehen stellen ein Risiko dar. Direkt über der Glut werden Temperaturen von bis zu 700°C erreicht. Die Außenwand des Grills kann über 300°C heiß werden. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit reicht aus, um sich schwere Verbrennungen zuzuziehen oder umliegende Materialien in Brand zu setzen.

Tipps der BVS Oö.

Damit das Grillvergnügen nicht zur Gefahr wird, ist es entscheidend, einige grundlegende
Sicherheitsmaßnahmen zu beachten. Die folgenden Tipps zeigen, worauf es ankommt:

• Der Grill sollte fest und stabil auf ebener Fläche stehen und mit heißer Kohle nach
Möglichkeit nicht mehr bewegt werden.
• Auf ausreichenden Abstand zu brennbaren Materialien wie Holzzäunen,
Gartenmöbeln mit Polstern, Schilfmatten oder trockenem Gebüsch ist zu achten.
• Ein windgeschützter Standort reduziert Funkenflug und umherfliegende Asche.
• Holzkohlegrills sind ausschließlich für den Außenbereich geeignet.
• Nicht im Wald oder in Waldnähe grillen – Achtung Brandgefahr!
• Kinder nicht unbeaufsichtigt in der Nähe des Grills lassen!
• Feste Grillanzünder wie Trockenspiritus, Anzündriegel oder Zündwürfel, oder
spezielle Anzündöle und elektrische Grillanzünder verwenden.
• Spiritus oder Benzin sind tabu! Diese können zu gefährlichen Stichflammen oder
explosionsartigen Rückzündungen führen.
• Flammenbildung durch Fett vermeiden. Tropft Fett auf die Glut, kann es zu
plötzlichem Aufflammen kommen.
• Den Grill nicht unbeaufsichtigt lassen! Feuer kann sich blitzschnell ausbreiten.
• Löschmittel griffbereit halten! Ein Eimer Wasser oder ein Feuerlöscher sollten immer
in der Nähe sein.
• Nach dem Grillen die Restglut vollständig ablöschen oder mit Wasser fluten.
• Asche in feuerfesten, verschließbaren Behältern entsorgen – nicht auf den Kompost
werfen! Falls doch, muss die Kohle vorher komplett geflutet werden.

Sicherer Umgang mit Gasgrills

• Regelmäßige Überprüfung des Gasschlauches auf Risse oder Sprödigkeit
• Lecksuche mit Lecksuchspray durchführen, bevor der Grill in Betrieb genommen
wird.
• Gasflasche sicher befestigen und niemals liegend verwenden.
• Den Gasgrill nur mit geöffnetem Deckel anzünden.
• Bei Gasgeruch sofort ausschalten!
• Gasflaschen nur in gut belüfteten Räumen lagern, niemals im Keller oder unter
Erdniveau.

Bei der Vorführung in Linz wurde absichtlich eine Stichflamme erzeugt, um zu zeigen, was man besser nicht machen sollte © KFV

 

Dr. Armin Kaltenegger, Leiter des Fachbereichs Eigentumsschutz im KFV:

„Genau jetzt, nämlich Anfang Mai kommt die Grillsaison meist so richtig in Fahrt. Abzulesen
ist das nicht nur anhand der sichtbaren Zunahme der Grilltätigkeiten auf den öffentlichen
Grillplätzen, in den Hausgärten und auf den Balkonen von Mehrparteienhäusern. Man sieht es auch ganz klar an den steigenden Unfallzahlen. 78 Prozent aller Verletzungen beim Grillen hatten sich im Vorjahr nämlich von Anfang Mai bis Ende August ereignet“, erklärt Dr. Armin Kaltenegger, Leiter des Fachbereichs Eigentumsschutz im KFV.

Häufige Unfallarten

In Summe haben sich in Österreich im Vorjahr rund 700 Menschen bei Grillunfällen so schwer verletzt, dass sie im Spital behandelt werden mussten, wie die Daten von KFV IDB Austria zeigen. Diese Unfalldaten basieren auf Befragungen von Unfallopfern in ausgewählten Krankenhäusern durch die Präventionsinstitution KFV. „Auch wir möchten ganz eindringlich vor der Benützung von Brandbeschleunigern zum Anzünden warnen, denn es kam in den vergangenen Jahren dabei immer wieder zu schweren Verletzungen. Relativ häufig sind aber auch Schnittwunden beim Schneiden von Fleisch oder beim Schnitzen von Holzspießen. Auch die Verbrennungsgefahr beim Deckel eines Kugelgrills sollte man nicht unterschätzen“.

„Wir möchten eindringlich vor der Benützung von Brandbeschleunigern zum Anzünden warnen, denn es kommt dabei immer wieder zu schweren Verletzungen“

Dr. Armin Kaltenegger, Leiter des Fachbereichs Eigentumsschutz im KFV: © KFV

Kuriose Unfälle beim Grillen

Neben den häufigen Gründen für Verletzungen wird das KFV bei den Interviews mit den Unfallopfern immer wieder auch mit kuriosen Unfällen konfrontiert, wie Dr. Kaltenegger weiß: „Ein Mann erlitt beispielsweise Verbrennungen am Fuß, weil ihm ein Stück Grillkohle auf den Fuß gefallen und in seinem Badeschlapfen stecken geblieben ist. Ein anderer zog sich Verbrennungen an zwei Fingern zu, weil seine Gummihandschuhe Feuer gefangen hatten und er diese nicht schnell genug ausziehen konnte. Wieder ein anderer war nur mit einer Badehose bekleidet, als ihm die Spiritusflasche beim Anzünden des Grills explodierte.“

Zusammengefasst

„Ablenkung, Hektik, Unachtsamkeit“ rangieren zusammengefasst unter den Unfallursachen an erster Stelle (47%), gefolgt von Fehleinschätzungen (21%). Die drei häufigsten Verletzungsarten sind Verbrennungen (54%), offenen Wunden (29%) und Knochenbrüche (8%). Ganz eindeutig zeigt sich aber auch folgendes: 76 Prozent der Unfallopfer beim Grillen sind männlich. „Bitte nehmen Sie sich für die Grillvorbereitungen und für das Grillen ausreichend Zeit und achten Sie auch darauf, dass insbesondere Kinder und alkoholisierte Personen vom Grill ferngehalten werden“, appelliert Dr. Kaltenegger. Auch beim Grillen in Mehrparteienhäusern sollte man einen kühlen Kopf bewahren und sich nicht mit den Nachbarn streiten. Dazu sei es wichtig seine Rechte und Pflichten zu kennen.

KFV klärt auf:

Sechs Mythen rund um das Grillen auf Balkonen von Mehrparteienhäusern

1) „Ich kann grillen, wann und wie ich will, ohne Rücksicht auf andere.“
Falsch! Tatsächlich müssen nicht nur feuerpolizeiliche Vorschriften und Ruhezeiten (22-6 Uhr) beachtet werden, sondern es muss auch auf die Nachbarn Rücksicht genommen werden. Überschreitungen des ortsüblichen Maßes an Rauch, Geruch und Lärm können rechtliche Folgen haben.

2) „Als Wohnungsmieter habe ich keine Rechte, wenn es um das Grillen geht.“
Falsch. Auch Mieter haben grundsätzlich das Recht in angemessenem Ausmaß zu grillen, sofern es nicht durch Hausordnung oder Mietvertrag eingeschränkt wird. Es können z.B. bestimmte Grillzeiten oder Grillplätze festgelegt werden. Missachtungen können jedoch zu Konsequenzen führen, bis hin zur Kündigung.

3) „Am Balkon meiner Eigentumswohnung darf ich unbeschränkt grillen.“
Falsch. Eigentümer müssen sich ebenfalls an die von der Eigentümergemeinschaft festgelegte Hausordnung und etwaige feuerpolizeiliche Vorschriften halten. Eine Absprache mit den Nachbarn und der Hausverwaltung ist durchaus ratsam. Verhalten, das als rücksichtslos oder störend empfunden wird, könnte rechtliche Schritte des Nachbarn nach sich ziehen.

4) „Der Nachbar muss mein Grillfest genehmigen.“
Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, aber es ist ratsam, Nachbarn über größere Grillfeste vorab zu informieren, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

5) „Es gibt eine gesetzliche Begrenzung, wie oft ich auf meinem Balkon grillen darf.“
Es gibt keine gesetzliche Maximalanzahl für Grillfeste. Allerdings sollte aus Rücksicht auf die Nachbarschaft die Häufigkeit in einem akzeptablen Rahmen gehalten werden.

6) „Mieter können bei ständig grillenden Nachbarn nichts unternehmen.“
Mieter haben das Recht, sich bei Verletzung ihrer Wohnqualität durch dauernde Lärm- oder Geruchsbelästigung an den Vermieter zu wenden und gegebenenfalls eine Mietzinsminderung zu fordern.

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