Göttin der Weisheit animiert die Bevölkerung zum Helmtragen

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Die Uhr tickt: Bereits am 1. Mai tritt die 36. StVO-Novelle in Kraft und sie wird punkto Helmpflicht bei E-Bikes und E-Scootern vor allem die Jungen betreffen. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) erklärt anhand von Fallbeispielen, warum beispielsweise auch Erwachsene aus rechtlicher Sicht einen Helm tragen sollten, welche Strafen Minderjährigen ohne Helm drohen und ob man auch dann bestraft werden kann, falls eine Kameraüberwachungszone nicht ordnungsgemäß ausgeschildert wurde. Um die Helmtragequote zu steigern, starten KFV und AUVA eine originelle Kampagne auf Wiens Straßen mit Pantomimen in Gestalt von Kaiser Franz Joseph, Sisi und die Göttin der Weisheit, Pallas Athene.

Wien, 21. April 2026. „Anders als von uns empfohlen, sieht die 36. StVO-Novelle leider keine altersunabhängige Helmpflicht bei E-Bikes und E-Scootern vor“, betont Mag. Christian Schimanofsky, Direktor vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV). „Wir müssen jetzt noch mehr Kraft in die Bewusstseinsbildung investieren, damit auch möglichst viele Erwachsene freiwillig einen Helm tragen. Dadurch wollen wir so viele schwere und tödliche Kopfverletzungen wie nur irgendwie möglich verhindern“, so Mag. Schimanofsky.

Sisi und Franzl animieren die Bevölkerung zum Tragen von Schutzhelmen

Zum Auftakt einer aktuellen KFV-Kampagne wird die Bevölkerung auf der Wiener Ringstraße zum Helmtragen animiert. Am 21. April sowie von 6. bis 8. Mai 2026 sind beim Burgtheater und an weiteren zentralen Standorten am Ring mobile Pantomimen mit goldenem Helm im Einsatz. Ein besonderes Highlight: Die Figuren sehen aus wie Kaiser Franz Joseph, Kaiserin Elisabeth („Sisi“), Walzerkönig Johann Strauss und die Göttin der Weisheit, Pallas Athene. „Kluge Köpfe tragen Helm – egal wie alt sie sind“, lautet das Motto der Kampagne. „Wer will, kann sich mit den ‚Helm-Promis‘ gerne auch fotografieren lassen und die Bilder in den sozialen Medien teilen, um auf diese wichtige Botschaft aufmerksam zu machen“, betont Mag. Schimanofsky.

Völlig unterschiedliche Helmtragequoten je nach Fahrzeugkategorie

Wie KFV-Erhebungen zeigen, unterscheiden sich die Helmtragequoten je nach Fahrzeugtyp deutlich. Bei Motorrädern – wo das Nichttragen eines Helms in Österreich bereits seit 1984 strafbar ist – liegt die Helmtragequote derzeit bei fast 100 Prozent (s. Grafik im Anhang). Deutlich niedriger fällt sie bei anderen Fahrzeugen aus: Bei E-Bikes beträgt die Helmtragequote derzeit 67 Prozent und bei E-Scootern sogar nur 10 Prozent. Effekte durch die Helmpflicht bei E-Bikes ab 1. Mai sind allerdings kaum zu erwarten, denn diese gilt nur bis zum 14. Geburtstag und E-Bikes nutzen fast ausschließlich ältere Personen. Auch bei E-Scootern gilt die Helmpflicht nur bis 16 Jahre.

Mehrheit der Nutzenden befürwortet mittlerweile klar eine Helmpflicht für alle

Eine repräsentative KFV-Befragung unter Erwachsenen im Februar 2026 zeigt deutlich: Was die Politik nicht will, finden die Betroffenen längst sinnvoll. Denn rund 74 Prozent der E-Bike-Nutzenden sprechen sich mittlerweile schon für eine altersunabhängige Helmpflicht aus – ebenso wie 52 Prozent der E-Scooter-Nutzenden. Die ab 1. Mai geltenden Neuregelungen gehen jedoch in eine andere Richtung, wie Mag. Schimanofsky festhält: „Beim Fahren mit E-Bikes besteht eine Helmpflicht nur bis zum 14. Geburtstag – obwohl 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter sind. Und bei E-Scootern gilt die Helmpflicht nur bis zum 16. Geburtstag, obwohl 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter sind. Würden alle in Österreich beim Fahren mit E-Scootern und E-Bikes einen Helm tragen, könnten 1.000 schwere Kopfverletzungen pro Jahr verhindert werden.“

Werden Pizza und Burger künftig mit 45 km/h, statt mit 25 km/h ausgeliefert?

Bei E-Mopeds mit einer maximalen Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h liegt die Helmtragequote derzeit bei 46 Prozent. Zumindest dieser Wert dürfte ab 1. Oktober stark steigen: Ab diesem Zeitpunkt ist beim Fahren mit diesen Fahrzeugen – die im urbanen Verkehr häufig zum Ausliefern von Essen genutzt werden – Folgendes notwendig: ein Kennzeichen, ein Führerschein (mindestens Klasse AM bzw. A- oder B-Führerschein) und das Tragen eines Helms – egal wie alt man ist. Zudem darf man mit diesen Fahrzeugen künftig nicht mehr die Radinfrastruktur benutzen. Gelenkt werden dürfen diese Fahrzeuge dann erst ab 15 Jahren (mit Führerschein), statt wie bisher ab 12 Jahren bzw. mit Radfahrausweis sogar schon ab neun Jahren.

Offen bleibt jedenfalls, wie viele E-Moped-Nutzende ab 1. Oktober weiter E-Mopeds nutzen und wie viele auf E-Bikes oder andere Alternativfahrzeuge (wie z.B. sogenannte „Tuk-Tuks“) mit Tretunterstützung umsteigen werden. Was bislang in diesem Zusammenhang in der Öffentlichkeit allerdings kaum thematisiert wurde, erläutert der KFV-Direktor: „Wer bisher ein bis zu 25 km/h schnelles ‚E-Moped‘ nutzte und den Mopedführerschein macht, darf rein rechtlich natürlich auch auf ein bis zu 45 km/h schnelles Moped oder E-Moped umsteigen.“ Werden Pizza und Burger daher künftig mit bis zu 45 km/h, statt mit 25 km ausgeliefert?

Wie KFV-Messungen zeigen, fahren 48 Prozent der vom KFV in Wien gemessenen „E-Moped“-Nutzenden bereits jetzt schneller als 25 km/h und unter den E-Scooter-Nutzenden sind es 15 Prozent. Auch spannend: 77 Prozent der E-Scooter-Nutzenden fahren laut KFV-Messungen schneller als 20 km/h. Das ist zwar nicht verboten, doch ohne Helm kann ein Unfall auch bei 20 km/h fatal enden. Im Vorjahr gab es in Österreich laut KFV IDB Austria bei Unfällen mit E-Scootern 10.200 spitalsbehandelte Verletzte und bei E-Bikes 13.900 Verletzte (s. Grafik im Anhang).

Dr. med. Rebana Scherzer, vom AUVA-Traumazentrum Wien – Standort Meidling, spricht sich gemeinsam mit dem KFV ganz klar für das Tragen von Schutzhelmen in allen Altersgruppen aus: „Schädel-Hirn-Verletzungen zählen zu den häufigsten Todesursachen nach Unfällen. In anderen Fällen sind die Verletzungen so gravierend, dass es trotz modernster notfall- und intensivmedizinischer Versorgung zu schweren Langzeitfolgen für die Betroffenen kommt. Zudem sind gerade ältere Personen besonders gefährdet, da Gehirnblutungen mit zunehmendem Alter massiver ausfallen können. Ursache dafür können beispielsweise gerinnungshemmende Medikamente sein, die etwa als Dauertherapie bei Vorhofflimmern zum Einsatz kommen.“

Auch die AUVA betont die Wichtigkeit des Helmtragens in jedem Alter

Immer mehr Menschen nutzen E-Scooter, Segways und E-Bikes auch für den Arbeitsweg. Das spiegelt sich auch in der AUVA-Wegunfallstatistik wider, berichtet Mag. (FH) Roland Pichler, stellvertretender AUVA-Generaldirektor: „2024 entfiel rund jeder 10. Wegunfall von Erwerbstätigen im Straßenverkehr auf einen Unfall mit einem E-Bike, E-Scooter oder Segway“. Abgesehen von Lehrlingen unter 16 Jahren auf E-Scootern gilt für Personen im erwerbsfähigen Alter auch künftig keine Helmpflicht bei E-Scootern und E-Bikes. Mag. (FH) Pichler appelliert daher auch an alle Erwachsenen zum eigenen Schutz einen Helm zu tragen: „Helmtragen sollte keine Frage des Alters oder gesetzlicher Regelungen sein, sondern der Verantwortung gegenüber sich selbst.“ Warum das so wichtig ist, wird auch in den Fallbeispielen der KFV-Rechtsabteilung verdeutlicht (s. ganz unten).

Hier geht es zu den: FAQ: Fragen und Antworten zur 36. StVO-Novelle in Österreich

Link zur Aktion „Kluge Köpfe tragen Helm

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