Produktsicherheit Kinderliegesitze und Babywippen: Darauf sollten Sie achten!

84

Ein Beitrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
VERÖFFENTLICHT: 15. SEPTEMBER 2022, Quelle: konsumentenfragen.at

Originalmeldung: Kinderliegesitze und Babywippen sind in vielen Familienhaushalten zu finden. Vergangenes Jahr wurden auf europäischer Ebene über 100 Produkte auf ihre Sicherheit getestet. Fast die Hälfte der Liegesitze und Babywippen konnten die erforderlichen Anforderungen nicht erfüllen.

Um die Sicherheit des Binnenmarktes zu gewährleisten, werden jährlich nationale und europäische Schwerpunktaktion zu unterschiedlichen Produktgruppen durchgeführt. Im Rahmen der europäischen Koordinierten Aktivitäten für die Sicherheit von Produkten (Coordinated Activities on the Safety of Products; Kurz: CASP) wurden im Jahr 2021 unterschiedliche Produkte (Spielzeug, E-Zigaretten, Kinderliegesitze sowie persönliche Schutzausrüstungen) getestet. Das Sozialministerium beteiligte sich gemeinsam mit anderen Marktüberwachungsbehörden, unter anderem an der Prüfung von Kinderliegesitzen bzw. Babywippen. 49 % der Produkte erfüllten mindestens eine der Anforderungen nicht.

Kinderliegesitze und Babyschaukeln: Fast die Hälfte erfüllten nicht die Anforderungen
Europaweit wurden 105 Proben gezogen und einer chemischen als auch mechanischen Prüfung unterzogen. Dabei erfüllten 49 Prozent der Proben mindestens eine der Anforderungen nicht. Vor allem bei den mechanischen Tests (Durchfallquote 48%) als auch bei der Prüfung der Kennzeichnungen (Durchfallquote 46%) wurden Mängel festgestellt. Beanstandungen nach den chemischen Vorgaben konnten bei 2 Prozent der Proben festgestellt werden.

Gefahren bei getesteten Proben
Häufigste Beanstandungen waren neben Kennzeichnungsmängel und fehlenden Warnhinweisen unterschiedliche Konstruktionsmängel. Diese Mängel können sowohl zu irreversiblen Wirbelsäulenschäden führen, als auch das Risiko des Herunterfallens des Kinderliegesitzes z. B. von einem Tisch erhöhen, sollten diese nicht wie vorgesehen auf den Boden gestellt werden. Des Weiteren bestand bei 8% der Fälle die Gefahr, dass ein Kind aus der Babyschaukel rutschen und sich Verletzungen zuziehen könnte.

Empfehlungen für Konsument:innen
Im Rahmen der durchgeführten Schwerpunktaktion wurden folgende Empfehlungen für Konsument:innen ausgearbeitet, um mögliche Risiken zu verringern:

  • Lassen Sie Ihr Kind nie unbeaufsichtigt. Stellen Sie die Babywippe bzw. den Kinderliegesitz nicht auf eine erhöhte Fläche wie zum Beispiel einem Tisch.
  • Achten Sie auf sachgemäße Verwendung von Rückhaltesystem, Schultergurten und Verriegelungsmechanismen.
  • Beachten Sie, dass diese Produkte nicht für längere Schlafphasen ausgelegt sind.
  • Achten Sie besonders auf Warnhinweise und Kennzeichnungen und befolgen Sie die Anweisungen genau.
  • Melden Sie alle Sicherheitsprobleme, die bei der Verwendung eines Produkts auftreten und informieren Sie sich über Rückrufmaßnahmen.
  • Entsorgen Sie die Verpackung ordnungsgemäß und bewahren Sie sie außerhalb der Reichweite von Kindern auf. Bei unsachgemäßer Entsorgung besteht Erstickungsgefahr.