Pyrotechnik-Gefahren: Zwei Drittel der Verletzten sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

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Feuerwerk zu Silvester: Das gehört für viele Menschen in Österreich immer noch dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Pyrotechnik-Unfälle führen immer wieder zu schweren Verletzungen. Rund 200 bis 400 Personen müssen jährlich im Krankenhaus behandelt werden. Rund zwei Drittel der Verletzten sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Selten, aber doch kommt es auch zu Todesfällen durch Feuerwerkskörper-Unfälle in Österreich, zeigt die Todesursachenstatistik. Angesichts des bevorstehenden Jahreswechsels und der Hochsaison für Knall- und Feuerwerkskörper warnt die Präventionsinstitution KFV vor den Gefahren von Pyrotechnik und deren falscher Handhabung. Die Experten rufen zu Vorsicht auf und raten besonders von der Verwendung von illegalen Artikeln und jenen, die nicht den Prüfnormen (BAM & CE) entsprechen, ab. In einem Folder stellen KFV, Wirtschaftskammer Österreich (WKO), Bundesministerium für Inneres (BMI) zudem alle detaillierten Informationen bereit.

Wien, 19. Dezember 2025. Tiefe Schnitt- und Risswunden, (Teil-)Amputationen an Fingern, Knalltraumata im Ohr, Wunden im Augenbereich sowie offene Brüche und Verbrennungen an Händen und Gesicht: Das sind mitunter die Verletzungen, von denen Betroffene von Pyrotechnik-Unfällen berichten. Mit rund 78 Prozent der Unfälle betreffen die häufigsten Verletzungen den Bereich der Hand. Durchschnittlich verletzen sich pro Jahr rund 200 bis 400 Menschen in Österreich so schwer bei Unfällen mit Feuerwerkskörpern, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen (Quelle: KFV IDB-Austria 2024). Besonders betroffen sind dabei Jugendliche und junge Erwachsene.

Männer als Hauptrisikogruppe
Jugendliche zwischen 15 und 24 Jahren stellen die größte Gruppe der betroffenen Verletzten durch Böller-Unfälle dar: Sie machen 51 Prozent am Unfallgeschehen aus. Jede*r zweite betroffene Pyrotechnik-Verunfallte gehört demnach zu dieser Altersgruppe. Zählt man die betroffenen Kinder von 0 bis 14 Jahren hinzu (15 %), zeigt sich, dass rund 66 Prozent jener, die medizinische Hilfe im Krankenhaus aufgrund eines Pyrotechnik-Unfalls in Anspruch nehmen müssen, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind. Rund zwei Drittel der Betroffenen gehören demnach zu den Altersgruppen 0 bis 24 Jahren.

„Das heißt, dass Kinder und Jugendliche alarmierend früh mit Pyrotechnik in Kontakt kommen und sie Zugang zu Pyrotechnik haben, zu der sie vielfach keinen Zugang haben sollten. Wir müssen das Bewusstsein für die Gefahren schärfen und Händler wie Erziehungsberechtigte an ihre Sorgfaltspflicht erinnern“, so Mag. Christian Schimanofsky, KFV-Direktor.

Ein Mann in dunklem Anzug mit weißem Hemd und dunkelblauer Krawatte.
Mag. Christian Schimanofsky, KFV-Direktor © KFV/APA Fotoservice/Juhasz

Pyrotechnik wird hier mitunter jedoch auch aus dem Ausland beschafft. Beobachtungen von Medienberichten zu Unfällen mit Kindern und Jugendlichen der letzten Wochen zeigen, dass auch Illegales involviert war: Vom verbotenen Blitzknallsatz über Pyrotechnik der Kategorien F3 und F4 hätten die Jugendlichen keinen Zugang zu diesen Feuerwerks-Artikeln haben sollen. Auffallend sei zudem: 9 von 10 durch Pyrotechnik Verunfallte sind männlich (92 Prozent).

Illegales: DIY-Feuerwerke, Online-Käufe und anderes Gefährliches
Massive Qualitätsmängel von illegaler Pyrotechnik können zum hohen Unfallrisiko beitragen: Neben unsachgemäßer und leichtsinniger Verwendung gelten illegal im Ausland erworbene Pyrotechnikartikel sowie Selbstlaborate als besonders häufige Ursache für schwere oder gar tödliche Verletzungen. 14 Prozent der befragten Österreicher*innen haben in der Vergangenheit Feuerwerkskörper im Ausland – online oder vor Ort – gekauft; insgesamt planen sogar 25 Prozent einen Auslandskauf, zeigt eine aktuelle IFES-Erhebung (2025). Günstigere Preise und stärkere Produkte werden besonders häufig als Motive genannt. Online sollte man sich jedenfalls nicht für den Jahreswechsel mit Feuerwerkskörpern ausrüsten. Denn der Versand von Pyrotechnik an Privatpersonen ist gefährlich und in Österreich verboten. Dabei spielt es keine Rolle, ob man sich die Waren von einem in- oder ausländischen Händler zusenden lässt.
Besonders gefährlich sind auch Feuerwerkskörper der „Marke Eigenbau“. In einer aktuellen KFV-Studie haben aber dennoch 7 Prozent der Befragten bereits selbst gebastelt – nicht immer ging es glimpflich aus.

„Das eigenhändige Herstellen, Zerlegen oder Manipulieren von pyrotechnischen Gegenständen ist aus gutem Grund strikt untersagt. Wichtige Sicherheitsprüfungen fehlen hier natürlich. Illegales Basteln zuhause und Einkäufe, bei denen nicht alles mit rechten Dingen zugeht, können mitunter Gründe sein, warum Hilfe bei Unfällen nicht sofort in Anspruch genommen wird, wenn etwas gewaltig schief geht“, weiß Schimanofsky.

Wie eine KFV-Studie aus 2024 zeigte, werden viele Vorfälle gar nicht gemeldet: Nur 19 Prozent der Betroffenen informieren die Polizei, und lediglich 17 Prozent erstatten Anzeige. Neben dem Verbot des Besitzes und der Verwendung von Pyrotechnikartikeln ohne CE-Kennzeichnung, gelten auch Verbote für Gegenstände mit reizerzeugenden Stoffen sowie Knallkörpern mit Blitzknallsatz wie etwa Schweizer Kracher. Pyrotechnik-Artikel dürfen zudem nicht gebündelt oder zweckentfremdet werden.

Gefährlicher Irrglauben und Sicherheitsdefizite
Enorme Sicherheitsdefizite bei der Nutzung von Pyrotechnik tragen zusätzlich zum Unfallgeschehen bei: Rund 80 Prozent der Befragten glauben irrtümlich, F2-Feuerwerke seien überall im Ortsgebiet erlaubt, zeigt die aktuelle KFV-Studie. 30 Prozent sind davon überzeugt, dass auch Pyrotechnik der Kategorie F3 und F4 ohne Genehmigung im besiedelten Ortsgebiet als Privatperson zulässig wären. Dringenden Aufklärungsbedarf gibt es auch beim Anzünden: Rund 93 Prozent zünden Raketen unsicher, etwa in Sektflaschen oder am Boden. Zünden unter Alkoholeinfluss stellt hier ebenfalls eine der zentralen Risiken dar. Und auch Kinder sind oft beteiligt: Rund 55 Prozent der befragten Haushalte mit Kindern gaben zu, dass Kinder beim Zünden anwesend sind; bei 17 Prozent davon sind diese sogar im unmittelbaren Gefahrenbereich von unter fünf Metern.

Fehlzündung, Anwenderfehler und Testosteron: Die Top 3 Gefahren bei Feuerwerks-Explosionen   
Unfallursachen sind mitunter auch, dass Feuerwerkskörper zu lange gehalten werden oder auch defekte sowie verzögert explodierte Pyrotechnik, die entweder vom Boden aufgehoben wird oder umfällt und sich in die falsche Richtung richtet oder auch falsch entsorgt wird.

„Abgeschossene Feuerwerkskörper sind zwecks Unterstützung der Gemeinden und Entlastung der Umwelt unbedingt im Restmüll zu entsorgen,“ appelliert der Pyrotechnikhandels-Vertreter Thomas Köchl an die Verbraucher*innen.

Neben Personenschäden kommt es zudem auch immer wieder zu Sachschäden: 2024 berichteten immerhin rund 11 Prozent der Befragten von Sachschäden, das oftmals aus dem Fehlverhalten anderer resultiert. „Feuerwerke haben eine immense Explosionskraft. So passieren bei falscher Handhabung auch tragische Unfälle, die verhinderbar wären. Nehmen Sie Sicherheitswarnungen und die Kategorie-Beschränkungen bei Feuerwerkskörpern ernst. Sie sind aus gutem Grund da“, warnt Schimanofsky. „Werden diese Regeln und alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten, steht einem bunten, fröhlichem Jahreswechsel nichts im Wege“, so Köchl.

Richtiges Verhalten im Umgang mit Pyrotechnik
So schön Feuerwerke auch für viele sein mögen: Sicherheit geht vor.

  • Sorgen Sie für Standsicherheit und geeignete Abschussvorrichtungen. Nutzen Sie eine stabile Abschussrampe aus Metall.
  • Stecken Sie Raketen nicht in den Boden. Sie müssen ohne Widerstand aufsteigen können.
  • Verwenden Sie fehlerhafte Artikel nicht. Zünden Sie Blindgänger nicht erneut an. Lassen Sie einen „Blindgänger“ für mindestens 15 Minuten liegen und entsorgen Sie diesen dann beim Händler. Alternativ können Sie diesen für zwei Tage in Wasser einlegen und dann im Restmüll entsorgen.
  • Lesen Sie die Gebrauchsanweisung und halten Sie den Sicherheitsabstand in jedem Fall ein.
  • Entsorgen Sie Pyrotechnik richtig: Nicht verwendete oder nicht vollständig abgebrannte Feuerwerkskörper dürfen nicht im Restmüll entsorgt werden. Sie müssen beim Händler zurückgegeben werden.
  • Leisten Sie im Ernstfall Erste Hilfe: Rufen Sie die Rettung (144 oder 112). Versorgen Sie die Wunde. Werden Finger oder Handglieder abgetrennt, versorgen Sie die Wunde mit einer Kompresse (oder zusammengeknülltem, sauberen Taschentuch) und einem Druckverband oder üben Sie manuellen Druck mit einer keimfreien Wundauflage aus (Einmalhandschuhe verwenden!). Lagern Sie verletzte Körperteile hoch. Falls sich ein Fremdkörper in der Wunde befindet: Ziehen Sie diesen nicht heraus. Halten Sie den Verletzten bis zum Eintreffen der Rettung mit einer Decke warm. Sichern Sie die abgetrennten Körperteile. Verpacken Sie diese trocken und steril (z. B. in einem sauberen Zip-Beutel aus Plastik). Dieser Plastikbeutel sollte dann in einen weiteren Plastikbeutel mit einer Wasser-Eis-Mischung gegeben werden. Achten Sie darauf, dass die Körperteile selbst trocken bleiben und nicht gefroren werden. Sind mehrere Körperteile betroffen, verwenden Sie einen Plastikbeutel pro abgetrenntes Körperteil. Empfohlen wird, auch schwer beschädigte Gewebestücke mitzunehmen. Der Arzt bzw. die Ärztin entscheidet dann, ob es sinnvoll ist, das Körperteil operativ wieder – wenn möglich – anzubringen.

Weitere Informationen zum Thema Pyrotechnik finden Sie im Folder, der in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Inneres (BMI) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) entstanden ist: www.wko.at/oe/handel/baustoff-eisen-holz/folder-pyrotechnik.pdf

Kategorie „F“ – Pyrotechnische Gegenstände zu Unterhaltungszwecken („Feuerwerkskörper“) (§ 11)

Kategorie Verwendung Mindest-Alter Sachkunde Beispiele
F1 (sehr geringe Gefahr) Keine besonderen Bestimmungen (außer die allgemeinen Verbote) 12 Jahre Keine Sachkunde erforderlich (Sicherheits-Bestimmungen beachten) Rauch- und Blitzkugeln, Bengalhölzer, Knallerbsen, Tortensprüher, Tischfeuerwerk, Party-Popper, Wunderkerzen, Kinderfackeln
F2 (geringe Gefahr) Verwendung im Ortsgebiet verboten (Ausnahmen möglich) 16 Jahre Keine Sachkunde erforderlich (Sicherheits-Bestimmungen beachten) Vulkane, Feuerwerksraketen, Batteriefeuerwerk, Fontänen, Sonnen (Feuerräder), Knallfrösche, Römische Lichter, Knallkörper (Anm.: Knallkörper mit Blitzknallsatz wie Schweizer Kracher sind seit Januar 2016 verboten.)
F3 (mittlere Gefahr) Behördliche Bewilligung (Bescheid) erforderlich; dieser kann besondere Verwendungs- und Sicherheitsbestimmungen enthalten 18 Jahre Pyrotechnik-Ausweis für Kategorie F3 Professionelle Feuerwerkskörper, z. B. wirkungsstarke Raketen, Knallkörper, Feuerräder
F4 (große Gefahr) Behördliche Bewilligung (Bescheid) erforderlich; dieser kann besondere Verwendungs- und Sicherheitsbestimmungen enthalten 18 Jahre Pyrotechnik-Ausweis für Kategorie F4 Professionelle Feuerwerkskörper, z. B. Feuerwerksbomben, Fächer-sonnen, Fontänen, Feuertöpfe

 

Kategorie „F“ Pyrotechnische Gegenstände zu Unterhaltungszwecken („Feuerwerkskörper“)
Kategorie „T“ Pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater
T2 benötigt Fachkenntnisse, Pyrotechnik-Ausweis für die Kategorie T2 und behördliche Bewilligung (Bescheid)
Kategorie „P“ Sonstige pyrotechnische Gegenstände
P2 benötigt Fachkenntnisse, Pyrotechnik-Ausweis für die Kategorie P2 und behördliche Bewilligung (Bescheid)
Kategorie „S“ Lose pyrotechnische Sätze
S2 benötigt Fachkenntnisse, Pyrotechnik-Ausweis für die Kategorie S2 und behördliche Bewilligung (Bescheid)

 

Foto, Abdruck honorarfrei
Mag. Christian Schimanofsky, Direktor des KFV © KFV/APA Fotoservice/Juhasz

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