Häufige Fehler beim E-Scooter-Fahren – und was man daraus lernen kann

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Die Liste an Verfehlungen beim E-Scooter-Fahren ist lang, wie Auswertungen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) zeigen: 15% fahren trotz Verbots auf dem Gehsteig, 98% blinken nicht oder geben kein Handzeichen und jeder achte fährt sogar bei Rot über die Ampel. Entsprechend hoch ist das Verletzungsrisiko: Im Jahr 2022 wurden rund 3.600 verletzte E-Scooter-Nutzer aus Österreich in den Spitälern versorgt – ein Plus von 29% gegenüber 2021. Das KFV erklärt, wie man aus Fehlern lernen kann.

Wien, 25. April 2023. E-Scooter sind ein relativ junges Fortbewegungsmittel – und auch die Unfallopfer sind noch relativ jung: Zwei Drittel der Verletzten sind unter 40 Jahre alt. Alarmierend ist auch die Dynamik, wie Dipl.-Ing. Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) erklärt: „Seit Beginn des E-Scooter-Booms im Jahr 2019 hat sich die Zahl der im Spital behandelten Personen* von 1.200 auf rund 3.600 im Jahr 2022 verdreifacht. Zudem sind im Jahr 2022 vier Menschen in Österreich mit E-Scootern ums Leben gekommen und damit doppelt so viele wie 2021.“ Hinzu kommt eine hohe Dunkelziffer an Präventionsbedarf, weil nicht jeder Unfall gemeldet wird und auch nicht jede Verletzung im Spital versorgt werden muss. Beobachtungsstudien des KFV geben daher wichtigen Aufschluss über das gesamte Ausmaß des Verbesserungsbedarfs.

Infografik E-Scooter 2023
Grafik ©KFV

Nur 2 Prozent geben ein Handzeichen oder blinken

Teilweise sind die Ergebnisse der Erhebungen sehr markant, wie KFV-Verkehrsexpertin Mag. (FH) Ernestine Mayer erläutert: „In 98 Prozent der von uns beobachteten Fälle, haben die Personen auf den E-Scootern bei geplanten Abbiegevorgängen weder einen Blinker betätigt noch ein Handzeichen gegeben, obwohl eines von beiden vorgeschrieben ist.“ Mit ein Grund dafür dürfte sein, dass das Geben von Handzeichen vor allem bei leichtgewichtigen Modellen viel mehr Geschicklichkeit erfordert als bei Fahrrädern. Zudem ist die Ausstattung von E-Scootern mit Blinkern nicht verpflichtend. Dipl.-Ing. Robatsch empfiehlt daher: „Personen mit E-Scootern ohne Blinker sollten das Handzeichen geben, unbedingt im Schonraum üben und die Geschwindigkeit drosseln – insbesondere bei der Annäherung an Kreuzungen. Beim Neukauf ist der Umstieg auf Modelle mit Blinker, zwei Bremsen und einer Hupe bzw. Klingel sehr zu empfehlen – auch um für eventuelle künftige Gesetzesänderungen gerüstet zu sein. Bei Leih-E-Scootern in Wien beispielsweise werden diese Ausstattungen ab Mai 2023 bereits vorgeschrieben.“

Personen mit E-Scootern ohne Blinker sollten das Handzeichen geben unbedingt im Schonraum üben und die Geschwindigkeit drosseln – insbesondere bei der Annäherung an Kreuzungen.

Dipl.-Ing. Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV)
Dipl.-Ing. Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) © KFV/APA Fotoservice/Schedl

Nur 17% tragen einen Helm, trotz 11 x höherem Risiko für eine Schädel-/Hirnverletzung

Noch nicht verpflichtend vorgeschrieben sind derzeit auch Helme für Personen ab 12 Jahren, obwohl die Vehikel bis zu 25 km/h schnell fahren dürfen und es in jüngster Vergangenheit bei Teenagern zu sehr tragischen Unfällen kam. Wie die Statistik zeigt, haben 83% aller E-Scooter-Nutzer puncto Helme noch Nachholbedarf. Mag. (FH) Mayer rechnet vor: „Österreichweit liegt die Helmtragequote leider erst bei 17% und bei Leih-E-Scootern sogar erst bei 1%, zumal beim Ausborgen in der Regel keine Leihhelme verfügbar sind. Dabei ist das Risiko für Schädel/Hirnverletzungen bei einem Unfall ohne Helm 11 x höher als mit Helm, wie wir aus durchaus vergleichbaren Studien mit E-Bikes wissen.“ Dipl.-Ing. Robatsch stellt daher klar: „Unsere Minimalforderung an den Gesetzgeber ist die Einführung einer Helmpflicht für alle E-Scooter oder die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.“ Zugleich appelliert der Experte an die Vernunft der Betroffenen: „Bitte tragen Sie freiwillig einen Helm und beachten Sie, dass Sie bereits jetzt in etlichen Situationen – z.B. im Kreuzungsbereich, auf nasser Fahrbahn, in Begegnungszonen – wesentlich langsamer als 25 km/h fahren müssen.“

Durchschnittlich 16 km/h in Fußgängerzonen, obwohl nur 5 km/h erlaubt

Wie wenig das Gebot der angepassten Geschwindigkeit derzeit noch beachtet wird, belegt Mag. (FH) Mayer anhand von Geschwindigkeitsmessungen, die an 20 Wiener Standorten durchgeführt wurden: „Die Durchschnittsgeschwindigkeit der E-Scooter ist 2022 im Vergleich zu 2019 von 15 auf 18 km/h gestiegen. In Fußgängerzonen lag der Mittelwert bei 16 km/h, obwohl nur 5 km/h erlaubt sind und selbst Gehsteige wurden im Schnitt mit 12 km/h befahren, obwohl dort komplettes Fahrverbot herrscht“, so die Expertin. Dipl.-Ing. Robatsch betont dabei Folgendes: „Bitte beachten Sie unbedingt auch das Geschwindigkeitslimit von 10 km/h bei der Annäherung an Radfahrerüberfahrten, denn wenn sich die Wege der E-Scooter mit PKW, LKW und anderen stärkeren Verkehrsteilnehmern kreuzen, kann das zu besonders schweren Unfällen führen.“

Bitte tragen Sie freiwillig einen Helm und beachten Sie, dass Sie bereits jetzt in etlichen Situationen wesentlich langsamer als 25 km/h fahren müssen.

KFV-Verkehrsexpertin Mag. (FH) Ernestine Mayer
KFV-Verkehrsexpertin Mag. (FH) Ernestine Mayer © KFV/APA Fotoservice/Schedl

Rund 75% aller E-Scooter-Unfälle sind selbst verschuldet

Wie wichtig im Eigeninteresse die Einhaltung aller gesetzlichen Regeln und Empfehlungen sind, zeigt auch der Blick auf eine andere Statistik: 66% aller verletzten E-Scooter-Fahrer verunglücken bei einem Alleinunfall und 25% haben ein Kfz als Unfallgegner, wobei sogar 75% aller Unfälle von den E-Scooter-Lenkern selbst verschuldet sind. Hauptunfallursachen sind die Fehleinschätzung der Bodenbeschaffenheit sowie Unachtsamkeit und Ablenkung. 23% der verletzten E-Scooter-Fahrer verunglücken zudem auf der Fußgängerinfrastruktur, wo sie laut StVO gar nicht fahren dürfen. Jeder achte fährt sogar bei Rot über die Ampel. Auch das Abstellen von Leih-E-Scootern mitten auf Gehsteigen ist keine Seltenheit. Dipl.-Ing. Robatsch gibt dabei zu bedenken: „Korrektes Verhalten minimiert nicht nur die Unfallrisiken für sich selbst und für andere, sondern fördert in weiterer Folge auch die gesellschaftliche Akzeptanz dieser modernen Form der Fortbewegung“. E-Scooter erfreuen sich schließlich ungebrochener Beliebtheit. Kürzere Wegstrecken können mit ihnen rasch, bequem und ohne großen Aufwand zurückgelegt werden. Die neuen Mobilitätsformen haben das Potenzial, in Kombination mit dem öffentlichen Verkehr die regionale Mobilität effizienter und zugleich umweltfreundlicher zu machen.

Zehn Do‘s & Dont’s beim E-Scooter-Fahren

Sie sollten …

  • … einen Helm tragen.
  • … nicht auf dem Gehsteig fahren.
  • … vor Abbiegevorgängen blinken oder ein Handzeichen geben.
  • … sich langsam an Kreuzungen annähern.
  • … auf eine situationsabhängige Fahr- und Verhaltensweise achten.
  • … niemals alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss einen E-Scooter lenken.
  • … helle und reflektierende Kleidung tragen.
  • … niemals zu zweit einen E-Scooter benutzen.
  • … nur dort parken, wo es erlaubt ist und der E-Scooter niemand behindert.
  • … die Verkehrsregeln kennen und beachten.

 

Zentrale Forderungen des KFV zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

  • Verpflichtende Ausstattung mit zwei Bremsen, Klingel oder Hupe und Blinker.
  • Helmpflicht für alle E-Scooterfahrende.
  • Radfahrausweis (ab 9 Jahre möglich) sollte nicht automatisch auch für E-Scooter und E-Bikes gelten. Altersgrenze für E-Scooter und E-Bikes auf mindestens 12 Jahre anheben.
  • Konsequente Umsetzung des Fahrverbots auf Gehsteigen, Gehwegen und in Fußgängerzonen (z.B. durch verstärkte Polizeikontrollen, Geofencing bei Verleihflotten).
  • Quantität und Qualität der Radinfrastruktur verbessern.
  • Ausweitung der markierten E-Scooter-Abstellplätze und Radabstellanlagen.
  • Schaffung von ausreichenden Sichtweiten1_PA_KFV_Häufige Fehler beim E-Scooter-Fahren für sich an Kreuzungen annähernde E-Scooter-Fahrer*innen, Radfahrer*innen und Fußgänger*innen (Ausweitung des Halte- und Parkverbots).

*Quelle: KFV-IDB Austria; IDB Austria basiert auf mehr als 16.000 Interviews (2022) mit inländischen Opfern von Heim- und Freizeitunfällen in ausgewählten Krankenhäusern in Österreich sowie auf Hochrechnungen.

Presseaussendung pdf.