
Rund 22 Millionen Geschwindigkeitsmessungen in ganz Österreich hat das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) im Jahr 2025 durchgeführt. Die Seitenradargeräte des KFV dienen nur der Verkehrssicherheitsforschung und nicht der Bestrafung, bergen aber brisante Daten. Bei diesen Messungen zeigte sich: 4.900 Pkw fuhren im Vorjahr um mehr als 50 km/h zu schnell – zum Beispiel mehr als 100 km/h im Ortsgebiet, statt 50 km/h – oder mehr als 150 km/h im Freiland, statt 100 km/h. Das KFV warnt: Die Zeitersparnis beim Rasen ist gering, das Risiko für schwere Unfälle enorm.
Wien, 12. Februar 2026. Zu hohes Tempo erhöht nicht nur die Unfallgefahr, sondern auch das Risiko im Fall eines Unfalls zu versterben. Mehr als 25 Prozent der 397 Verkehrstoten in Österreich im Jahr 2025 sind laut vorläufigen Daten auf „nichtangepasste Geschwindigkeit“ als Hauptunfallursache zurückzuführen. Um das Verkehrsgeschehen laufend zu analysieren und daraus Präventionsmaßnahmen abzuleiten, misst das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) bereits seit 1994 die Geschwindigkeiten von Fahrzeugen mittels eigener Seitenradargeräte – unabhängig von den umfangreichen behördlichen Überwachungsmaßnahmen.
Tausende Raser bei KFV-Messungen
Allein im Jahr 2025 führte das KFV an 243 Standorten in Österreich rund 22 Millionen Geschwindigkeitsmessungen durch. Erhoben wird dabei, in welchem Ausmaß geltende Tempolimits überschritten werden – sprich, welche frei fahrenden Fahrzeuge beispielsweise im Ortsgebiet schneller als 50 km/h fahren, in 30er-Zonen schneller als 30 km/h oder im Freiland mehr als 100 km/h. Dabei werden immer wieder auch massive Überschreitungen registriert: 2025 wurden rund 4.900 Pkw erfasst, die um mehr als 50 km/h zu schnell gefahren sind – also zum Beispiel mehr als 100 km/h statt 50 km/h im Ortsgebiet. Rund 1.800 dieser Pkw waren sogar um mehr als 60 km/h zu schnell unterwegs und 600 Pkw um mehr als 70 km/h. 60 km/h ist jene Schwelle, ab der Wiederholungstätern im Ortsgebiet seit 1. März 2024 das Fahrzeug vorläufig beschlagnahmt werden kann, bei Ersttätern ab 80 km/h (Details s. unten). Im Jahr 2025 hat die Bundespolizei 267 vorläufige Kfz-Beschlagnahmungen durchgeführt – im Schnitt also rund 22 pro Monat. Ein Jahr davor waren es in zehn Monaten nur 171, also rund 17 pro Monat.
„Wer in der Stadt fünf Kilometer lang konstant mit 50 km/h statt mit 30 km/h fährt, würde gerade einmal vier Minuten an Zeit sparen. Tatsächlich liegt die Zeitersparnis aufgrund von Ampeln oder Kreuzungen sogar nur unter einer Minute, wie KFV-Fahrsimulationen zeigen“

© KFV / APA-Fotoservice / Schedl
Aktuelle Forderungen des KFV
Aus generalpräventiven Gründen fordert das KFV einen bundesweit einheitlichen Strafenkatalog sowie die rasche praktische Umsetzung des politisch bereits beschlossenen zentralen Verwaltungsstrafregisters. Derzeit haben die einzelnen Behörden innerhalb der gesetzlichen Strafrahmen einen großen Ermessensspielraum. Dipl.-Ing. Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) erklärt: „Anders als in Deutschland gibt es in Österreich derzeit noch immer keinen bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog mit fixen Strafsätzen für bestimmte Verkehrsdelikte.“
Darüber hinaus spricht sich das KFV dafür aus, Geschwindigkeitsdelikte in das Vormerksystem aufzunehmen. Zudem brauche es im Rahmen der Beschlagnahmungen praktikablere Lösungen für den Umgang mit Fahrzeugen, die nicht im Eigentum der Lenker stehen – etwa Dienst- oder Leasingfahrzeuge –, sowie Maßnahmen gegen Missbrauch, etwa durch rückdatierte Fahrzeugverkäufe. Auch für Fahrzeuge von Durchreisenden seien klarere Regelungen notwendig. Derzeit wird nur ein sehr geringer Teil der vorläufig beschlagnahmten Fahrzeuge tatsächlich versteigert.
So viele Pkw sind in Tempo-30-Zonen zu schnell unterwegs
Bei der Mehrheit der Geschwindigkeitsübertretungen handelt es sich laut den KFV-Messungen um keine Extremraser, allerdings ist die Unfallgefahr bei nicht angepasster Geschwindigkeit generell immer erhöht. Falls im Ortsgebiet statt 50 km/h nur 30 km/h erlaubt sind, liegen in der Regel auch entsprechende Gefahrensituationen vor – beispielsweise, weil Schulkinder häufig eine bestimmte Straße queren. Die KFV-Messungen zeigen: 66 Prozent der freifahrenden Pkw sind in Tempo-30er-Zonen schneller als 30 km/h gefahren. 15 Prozent aller gemessenen Pkw sind in den 30er-Zonen sogar 40 km/h oder noch schneller gefahren, 1,4 Prozent sogar mit 50 km/h oder mehr. Bezogen auf mehr als 1,3 Millionen Messungen in Tempo-30-Zonen sind das in absoluten Zahlen gar nicht so wenig. Im Fall eines Unfalls können aber auch schon 10 km/h zu viel die Verletzungsschwere stark erhöhen.
„Die Gefahr beim Schnellfahren ist groß, die Zeitersparnis gering“, betont Dipl.-Ing. Robatsch. „Wer in der Stadt fünf Kilometer lang konstant mit 50 km/h statt mit 30 km/h fährt, würde gerade einmal vier Minuten an Zeit sparen. Tatsächlich liegt die Zeitersparnis aufgrund von Ampeln oder Kreuzungen sogar nur unter einer Minute, wie KFV-Fahrsimulationen zeigen.“ Gleichzeitig verlängert sich der Anhalteweg massiv: Bei 30 km/h kommt ein Fahrzeug nach rund 13 Metern zum Stillstand, bei 50 km/h erst nach etwa 27 Metern. Diese 14 Meter können über Leben oder Tod entscheiden.
Durchschnittliche Anzahl der Unfälle mit Personenschäden pro Jahr wegen nichtangepasster Geschwindigkeit (Ø 2022-2024)
| Bundesland | Unfälle | Verletzte | Getötete |
| Burgenland | 128 | 183 | 4 |
| Kärnten | 462 | 570 | 8 |
| Niederösterreich | 1.197 | 1.536 | 26 |
| Oberösterreich | 963 | 1.252 | 19 |
| Salzburg | 279 | 361 | 5 |
| Steiermark | 750 | 965 | 19 |
| Tirol | 489 | 594 | 8 |
| Vorarlberg | 181 | 227 | 2 |
| Wien | 384 | 565 | 4 |
| Österreich | 4.834 | 6.254 | 94 |
Quelle: Statistik Austria; Auswertung: KFV; Hinweis: Aufgrund von Rundungen bei Durchschnittswerten (Ø 2022–2024) können sich geringe Abweichungen zwischen der Summe der Bundesländer und dem Österreich-Gesamtwert ergeben.
Wann dürfen Fahrzeuge in Österreich vorläufig beschlagnahmt werden?
Seit 1. März 2024 können Fahrzeuge bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet bzw. mehr als 90 km/h im Freiland vorläufig beschlagnahmt werden. Bei Wiederholungstätern ist eine vorläufige Beschlagnahmung bereits ab 60 km/h Überschreitung im Ortsgebiet bzw. 70 km/h im Freiland möglich.
Anzahl der vorläufigen Fahrzeugbeschlagnahmungen in Österreich durch die Bundespolizei (2024 und 2025 im Vergleich)
| Bundesland | 01.03.* bis 31.12.2024 | 01.01. bis 31.12.2025 | gesamt bisher |
| Burgenland | 15 | 13 | 28 |
| Kärnten | 8 | 13 | 21 |
| Niederösterreich | 39 | 70 | 109 |
| Oberösterreich | 18 | 26 | 44 |
| Salzburg | 4 | 13 | 17 |
| Steiermark | 13 | 26 | 39 |
| Tirol | 36 | 33 | 69 |
| Vorarlberg | 16 | 27 | 43 |
| Wien | 22 | 46 | 68 |
| Österreich gesamt | 171 | 267 | 438 |
Quelle: BMI; *vorläufige Beschlagnahmungen von „Raser-Fahrzeugen“ sind seit 1. März 2024 möglich; Die Angaben enthalten ausschließlich Fälle, bei denen die Bundespolizei die Lenker angehalten hat (ohne automatisierte Geschwindigkeitsüberwachungen z.B. durch stationäre Radargeräte).





