Sichtbarkeit: Fußgänger oft erst aus 25 Meter Entfernung erkennbar

1281

In der dunklen Jahreszeit steigern schlechte Witterungs- und Sichtverhältnisse das Risiko für Verkehrsunfälle besonders dann, wenn die schwächeren Verkehrsteilnehmer – nämlich Fußgänger und Radfahrer – von den Autofahrern nicht ausreichend oder zu spät wahrgenommen werden. Eine aktuelle KFV-Beobachtung zeigt, dass nur 35 Prozent der Fußgänger gut sichtbar sind. Das KFV empfiehlt helle Kleidung und Reflektormaterialien für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.

Wien, 11. Dezember 2020. Für ungeschützte Verkehrsteilnehmer ist die kalte Jahreszeit die gefahrenträchtigste Zeit des Jahres, denn etwa ein Drittel aller Fußgängerunfälle geschieht bei Dämmerung, Dunkelheit oder künstlicher Beleuchtung. Im Jahr 2019 verunglückten in Österreich insgesamt 3.800 Fußgänger, wobei statistisch gesehen Oktober bis Jänner die gefährlichsten Monate für Passanten sind. Einem besonderen Risiko sind dabei wie immer die jüngsten Verkehrsteilnehmer ausgesetzt. Denn sie sind schon alleine aufgrund ihrer Größe sowie ihres oft unvorhersehbaren Verhaltens besonders gefährdet. Insgesamt verunglückten im Vorjahr 672 Kinder (bis 14 Jahre) als Fußgänger bei Verkehrsunfällen. „In einer aktuellen Beobachtung mussten wir feststellen, dass etwa jedes vierte Kind zu dunkel gekleidet ist. Generell kann man sagen, dass je älter das Kind ist, desto weniger ist es mit Reflektoren & Co ausgestattet. Im Erwachsenenalter sinkt die Bereitschaft sich sichtbar zu kleiden weiter ab: Unter den Personen ab 65 Jahren sind 62 Prozent zu dunkel gekleidet“, erläutert DI Klaus Robatsch, Leiter der Verkehrssicherheitsforschung im KFV. „Häufig wird aus modischen Gründen auf gut sichtbare Kleidung verzichtet. Hier muss noch mehr Bewusstsein für das Unfallrisiko durch schlechte Sichtbarkeit geschaffen werden. Dabei wäre es wichtig, dass Eltern als Vorbild für ihren Nachwuchs mit gutem Beispiel vorangehen, damit auch den Kleinsten die Thematik nachhaltig vermittelt wird.“

Im Straßenverkehr gut sichtbar zu sein, kann lebenswichtig sein
Wer sich gut sichtbar kleidet, reduziert das Risiko eines Unfalles um fast 50 Prozent. Mit Reflexmaterial auf Kleidung, Schuhen, Schultaschen, Rucksäcken und Radhelmen und grundsätzlich heller Bekleidung ist man im Dunkeln weitaus sichtbarer unterwegs. Grund für die oftmals schlechte Erkennbarkeit von Fußgängern und Radfahrern ist, dass sich bei Dämmerung und im Dunkeln die Fähigkeit des menschlichen Auges, Objekte wahrzunehmen, erheblich verringert. Autofahrer können daher besonders Fußgänger im Dunkeln nur sehr schlec ht erkennen und daher erst spät reagieren. Ein Fußgänger mit reflektierender Kleidung ist bei Abblendlicht vom Autofahrer bereits aus rund 140 Metern Entfernung deutlich zu erkennen – ein dunkel Gekleideter erst aus etwa 20 bis 30 Metern. „Fußgänger sehen zwar hell beleuchtete Fahrzeuge bereits von weitem, aber es ist ein Irrtum zu glauben, dass man in der Dämmerung oder im Dunkeln von Fahrzeuglenkern ebenfalls automatisch wahrgenommen wird – egal wie gut sichtbar man sichselbst fühlt“, so Robatsch.

Sicherheitstipps des KFV für die dunkle Jahreszeit:

  • Die Kleidung von Kindern aber auch Erwachsenen soll so hell wie möglich sein.
  • Schultaschen und Rucksäcke sollen auffällige, helle Farben haben und mit reflektierenden Elementen ausgestattet sein.
  • Reflexmaterialien sollen in der Höhe des Streuwinkels des Abblendlichtes getragen werden. Bei Kindern sollte der ganze Körper, von den Schuhen bis zum Oberkörper, reflektierende Elemente aufweisen. Reflektoren sollen rundum strahlen, um Fußgänger auch seitlich sichtbar zu machen.
    Reflektierende Kleidung alleine nützt nichts, wenn man sich nicht sicherheitsbewusst verhält. Fußgänger sollen daher immer Blickkontakt mit dem Autofahrer halten.
  • Fahrzeuglenker sollen insbesondere nach Einbruch der Dämmerung im Bereich von
    Schulen, Einkaufszentren oder Märkten mit erhöhter Aufmerksamkeit fahren.
  • Wenn Fußgänger eine stark frequentierte Straße queren, soll das insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit nach Möglichkeit nur an gesicherten Stellen geschehen. Ampelanlagen, Schutzwege, Mittelinseln, Über- und Unterführungen bieten zumindest ein
    Mindestmaß an Sicherheit.