ÖNORM B 1300 – Das Pickerl fürs Haus

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Wir kennen es vom Auto – ein regelmäßiger Check sorgt für Sicherheit auf vier Rädern. Doch auch für Häuser ist eine Überwachung wichtig. Dazu leistet die ÖNORM B 1300 gute Dienste. Es handelt sich hierbei um praxisorientierte Leitfäden, anhand derer der Bauzustand fachmännisch kontrolliert werden kann, um Mängel aufzuspüren und zu beseitigen.

Dr. Armin Kaltenegger: „Liegenschaftseigentümer und Liegenschaftsverwalter haben Prüf-, Kontroll- und Sicherheitspflichten um Gefahren für Personen oder Sachen zu vermeiden.“

Dem Liegenschaftseigentümer (bzw. der Eigentümergemeinschaft) und auch dem Liegenschaftsverwalter („Hausverwaltung“) obliegen unterschiedlichste Prüf-, Kontroll- und Sicherheitspflichten. Die Instandhaltung eines Hauses hat so zu erfolgen, dass keine Gefahren für andere Personen oder Sachen ausgehen. Tritt ein Schadensfall auf, z.B. wenn Passanten von herabstürzenden Fassadenteilen getroffen und verletzt werden, kann der Eigentümer zur Haftung herangezogen werden.

Mit Muster-Checklisten und Prüfprotokollen hilft die  ÖNORM B 1300 derartige Verkehrssicherungspflichten ordnungsgemäß zu erfüllen und damit das Risiko einer möglichen zivilrechtlichen Haftung von vornherein zu minimieren. Die ÖNORM B 1300 ist für Wohngebäude, in denen sich zumindest eine Wohnung befindet, gedacht. Sie gilt aber auch für alle weiteren in baulichem und rechtlichem Zusammenhang stehenden, für die Nutzung vorgesehenen Einrichtungen und Anlagen. Für andere Gebäude gibt es Vergleichbares.

Eine Objektsicherungsprüfung besteht aus einer Begehung und einer (bautechnischen) Sicherheitsprüfung sowie einer individuellen Bestandsaufnahme für ein konkretes Gebäude. Dabei werden speziell folgende vier Fachbereiche geprüft: technische Objektsicherheit, Gefahrenvermeidung und Brandschutz, Gesundheits- und Umweltschutz, sowie Einbruchsschutz und Schutz vor Außengefahren. Anhand eines anschließend erstellten Maßnahmenkatalogs mit gestaffelten Erledigungsfristen kann der normgerechte Zustand des Gebäudes wieder hergestellt werden. Die Prüfergebnisse werden fortlaufend, auch mit Fotos, dokumentiert.

Geprüft werden zum Beispiel:

  • Fassade/Gesimse
    z.B. Risse/lose Teile/Hohlstellen, Verformungen/Sprünge (z.B. Glas), Korrosions-spuren/Abplatzungen, Wassereintritte, Befestigungen/Abdeckungen, Verfugungen, Abnutzungserscheinungen der Fassade
  • Dach
    Eindeckung/Schneefangeinrichtungen, Kaminköpfe, Vordächer
  • Sonstige Teile
    Wand-Deckenflächen: Risse/Abplatzungen, Bodenbelag: Unebenheiten oder Ver-schmutzungen, die die Rutschhemmung beeinträchtigen, Treppen: Risse Stufen: Schäden bei Vorderkanten, Geländer/Handlauf: Höhe, Befestigung Verglasungen: Bruch/Sprünge, Beleuchtung
  • Außenanlagen
    Befestigte Oberflächen wie Geh- und Radwege, Rampen, Plätze, Unebenheiten, Setzungen, Frostschäden, Funktion der Oberflächenentwässerung (Setzungen, Stolperstufen), fehlende Absturzsicherungen, Feuchtigkeitsschäden
  • Abschottungen/Brandschutzanstriche
  • Blitzschutz