Die Straßenverkehrsordnung schreibt für Radfahrende zahlreiche besondere Regeln vor. Viele Bestimmungen wurden erst letzten Herbst geändert. Seither dürfen z.B. Radfahrende auf Straßen mit Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h nebeneinanderfahren und an besonders gekennzeichneten Kreuzungen bei Rot abbiegen. Zu den Änderungen im Detail siehe 33. StVO-Novelle ab 1. Oktober: Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick | KFV – Kuratorium für Verkehrssicherheit
Ein aktueller und umfassender Folder des KFV gibt nun einen Überblick über alle wichtigen Regeln für Radfahrende und beantwortet zentrale Fragen wie beispielsweise: Wie schnell dürfen Radfahrende vor einer Radfahrerüberfahrt fahren? Welche Vorrangregeln gelten bei Radfahranlagen? Wie müssen ein Fahrrad und ein Fahrradanhänger ausgestattet sein?