Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung (WVP)

33416

Was ist die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung?

Die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung ist ein psychologisches Gutachten, das Auskunft darüber gibt, ob Sie die Voraussetzungen für den Erwerb und Besitz sowie unter Umständen auch das Führen einer Waffe erfüllen.

Liegt eine Neigung vor, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder diese leichtfertig zu verwenden, wird von der Behörde keine Waffenbesitzkarte oder kein Waffenpass ausgestellt.

Anmerkung: Mit der Waffenbesitzkarte sind Sie zum Erwerb und Besitz einer Waffe ermächtigt. Mit dem Waffenpass zum Erwerb, Besitz und Führen einer Waffe. Neben der waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung sind noch weitere Voraussetzungen zum Erwerb der Waffenbesitzkarte oder des Waffenpass zu erfüllen (u. a. EWR-Bürgerschaft, Mindestalter, Glaubhaftmachung einer Rechtfertigung für den Besitz einer Schusswaffe, Nachweis über den sachgemäßen Umgang mit einer Schusswaffe etc.). Nähere Details dazu erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

Ablauf

Der Ablauf der waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung ist laut Durchführungsverordnung zum Waffengesetz geregelt. Sie besteht aus zwei Teilen:

  • Praxisteil: An einem Testgerät werden Persönlichkeitsmerkmale, wie zum Beispiel emotionale Stabilität und Selbstkontrolle, die wichtig für den Umgang mit Waffen sind, überprüft. Hierfür sind keine Computerkenntnisse erforderlich.
  • Gespräch: In einem Vier-Augen-Gespräch mit einem Psychologen sprechen Sie über die Gründe des Waffenerwerbs.

Ergebnis

Nach Abschluss der waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung (Stufe 1) wird Ihnen ein ausführliches Gutachten übermittelt. Gibt es keine positive Beurteilung, können Sie sich entweder für eine weiterführende Begutachtung (Stufe 2) entscheiden oder die Überprüfung beenden. Wenn Sie sich für die Fortsetzung entscheiden, werden weitere Tests durchgeführt und mit dem Psychologen ausführlich jene Punkte besprochen, die Zweifel an Ihrer waffenrechtlichen Verlässlichkeit hervorrufen.

Information der Behörde:

  • Positive Gutachten sind im Zuge der Antragstellung für den Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte der Behörde eigenständig durch den Antragsteller zu übermitteln.
  • Bei negativem Gutachten erhält die Behörde eine Meldung, dass ein negatives Gutachten vorliegt. Dies hat eine sechsmonatige Sperrfrist als Konsequenz. Erst nach Ablauf dieser Frist kann die Behörde ein neuerliches Gutachten im Zuge der Antragsstellung für den Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte verwerten. Wer der Behörde dreimalig innerhalb der Sperrfrist ein Gutachten vorlegt, darf zudem 10 Jahre keinen Antrag mehr auf eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass stellen.

Tipps und Hinweise für die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung

Es ist keine spezielle Vorbereitung auf die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung notwendig. Bitte beachten Sie dennoch folgende Hinweise:

  • Kommen Sie bitte ausgeschlafen und ausgeruht zum Termin.
  • Nehmen Sie nur ärztlich verordnete Medikamente (z. B. Blutdruckmittel), auf keinen Fall aber andere Medikamente wie etwa Beruhigungsmittel ein – diese könnten Ihre körperliche Verfassung beeinträchtigen!
  • Trinken Sie am Abend vor dem Termin keinen Alkohol.
  • Bringen Sie Ihren Lichtbildausweis, eventuelle Bescheide der Behörde und den Zahlungsbeleg für die Untersuchungsgebühr mit.
  • Wenn Sie Brillenträger sind, nehmen Sie unbedingt Ihre Brille mit.
  • Bitte kommen Sie pünktlich zu Ihrem Termin. Teilen Sie es uns so früh wie möglich mit, wenn der Termin nicht eingehalten werden kann. Neue Termine sind ohne Stornogebühr möglich.

Dauer

Die Untersuchung dauert ca. zwei Stunden.

Kosten

Stufe 1: Erstantrag für eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass € 283,20
Stufe 2: Weiterführende Untersuchung bei Zweifeln aufgrund der Erstuntersuchung € 324,00
Stufe 3: Behördlich festgestellte Auffälligkeit bei Besitz einer Waffenbesitzkarte € 607,20
Privatsphäre und Datenschutz
Wir garantieren absolute Verschwiegenheit und strengste Vertraulichkeit.

Nur Sie haben das Recht auf Einsicht in Ihre detaillierten Testergebnisse bzw. in das Gesamtgutachten. Auch bei negativem Gutachten erhält die Behörde nur eine Meldung über das Ergebnis. Die Gründe für die Erstellung des negativen Gutachtens werden dabei nicht von uns angeführt.

Einzige Ausnahme: Bei behördlichen Zuweisungen (Stufe 3) wird die Behörde auch über Ihre detaillierten Testergebnisse informiert.

Standorte und Termine

Die KFV Sicherheit-Service GmbH bietet die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung in allen Bundesländern an. Mögliche Termine werden gerne auf Anfrage bekanntgegeben.

Kontakt

Tel: +43 (0)5 77 0 77 – 7
Mobil: +43 (0)664 517 77 77
Fax: +43 (0)5 77 0 77 – 8899
E-Mail: servicecenter@kfv.at