Graffiti und Street Art: Nicht überall gern gesehen

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Graffiti und Street Art sind aus dem öffentlichen Raum längst nicht mehr wegzudenken. Vielfach wurde der künstlerische Mehrwert erkannt und unterstützt. Problematisch wird Graffiti jedoch dann, wenn damit fremdes Eigentum beschädigt und in weiterer Folge Sachschäden zu beklagen sind, wie Sicherheitsexperten des österreichischen Versicherungsverbandes VVO, des KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) und des Bundeskriminalamts (.BK) aufzeigen.

Wien, 24. Februar 2021. Jeden Tag begleiten uns – ganz besonders in Städten – Graffitis und Street Art. Mit teils enormem Aufwand werden Kunstwerke an Wände, Brücken und Züge gesprayt, deren besondere Eigenschaft ihre Vergänglichkeit ist. So kommen immer wieder neue Kunstwerke hinzu, während andere wieder verschwinden. Viele Städte haben dabei den künstlerischen Wert und die damit verbundene Möglichkeit dem Stadtbild Charakter zu geben, erkannt und stellen legale Flächen zum Besprayen zur Verfügung. Neben der Förderung der künstlerischen Freiheit wird so zugleich auch das Besprayen illegaler Flächen eingedämmt. „Street Art auf legalen Flächen kann wesentlich zum Charakter einer Stadt beitragen und ist zu begrüßen. Eine Grenze ist jedoch überschritten, wenn Privatbesitz besprayt wird.“, so Dr. Louis Norman-Audenhove, Generalsekretär des österreichischen Versicherungsverbandes VVO.

Legales Graffiti und Street Art ist bei den Österreichern gern gesehen
Um herauszufinden, wie Graffiti und Street Art von der österreichischen Bevölkerung wahrgenommen werden, hat das KFV eine repräsentative Befragung von 1.000 Österreichern im Alter von 18 bis 75 Jahren durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass legales Graffiti und Street Art überwiegend befürwortet werden und sich die Österreicher mehr künstlerische, legale Street Art im öffentlichen Raum wünschen. Illegales Graffiti wird jedoch eher negativ bewertet, vor allem, wenn dabei Schäden an Privat- oder Firmeneigentum entstehen. „In unserer Erhebung gaben 57 Prozent der Befragten an, in den letzten zwei Jahren in ihrem unmittelbaren Umfeld von Graffiti betroffen gewesen zu sein. Das verdeutlicht, wie weit verbreitet illegales Graffiti – insbesondere im urbanen Umfeld – nach wie vor ist“, betont Dr. Othmar Thann, Direktor des KFV. „Hier bietet die weitere Erhöhung der legal zur Verfügung gestellten Flächen eine gute Präventionsmöglichkeit.“ Rund drei Viertel der Betroffenen haben zumindest einmal bei ihrem Wohnobjekt Graffiti bemerkt, meist ist dies sogar mehrmals erfolgt. Gering war das Wissen der Betroffenen über die Folgen, die das Graffiti, von welchem sie selbst betroffen waren, nach sich zogen: Rund die Hälfte der Betroffenen konnte nicht beantworten, ob eine polizeiliche Anzeige, Meldung bei der Versicherung oder Täterermittlung erfolgt ist. Und auch eine Schadenssumme konnte nur selten genannt werden. „Zwischen 4.000 und 5.000 Sachbeschädigungen durch Graffiti werden in Österreich jährlich zur Anzeige gebracht. Wir gehen allerdings davon aus, dass längst nicht alle durch Graffiti verursachten Sachbeschädigungen zur Anzeige gebracht werden und die Dunkelziffer an nicht angezeigten Fällen, sofern keine Privatperson unmittelbar geschädigt wurde, entsprechend hoch ist“, betont Mag. Petra Huber-Lintner, Leiterin des Büros für Allgemeine Kriminalität im Bundeskriminalamt (.BK). „Wir empfehlen allen Geschädigten, bei Sachschäden durch Graffiti diese zu fotografieren und eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.“ Für Sachbeschädigung (§ 125 StGB) und schwere Sachbeschädigung (§ 126 StGB) sind Strafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen.

Legale Flächen nutzen
Für alle Street Art Künstler ist die Website www.spraycity.at/ zu empfehlen, welche einen hervorragenden Überblick über Flächen, an denen legal Graffiti und Street Art angebracht werden kann, bietet. Zu finden sind die legalen Murals vorwiegend im urbanen Raum. Für Wien sind legale Flächen auch unter www.wienerwand.at/ zu finden.