Wie wird richtig geblinkt und warum ist das Blinken überhaupt so enorm wichtig und dennoch für einige Verkehrsteilnehmer/innen nicht selbstverständlich? Wird das Blinken vielleicht sogar überbewertet? Die Antworten auf diese Fragen sind prägnant und bündig zusammenfassbar. Blinken gibt die Richtung vor. Blinken verhindert Kollisionen und Zusammenstöße. Blinken ist die symbolische Kommunikationsform auf der Straße und deshalb von enormer Wichtigkeit um verstanden zu werden. Je mehr Verkehrsteilnehmer/innen verlässlich und richtig blinken, desto mehr Unfälle können verhindert werden.
Warum wird nicht geblinkt?
“Wir wollen alle verstehen und selbst verstanden werden. Vor allem in einem so komplexen sozialen System wie dem Straßenverkehr. Der Blinker erfüllt eine wichtige Funktion im Straßenverkehr. Über ihn treten wir in Kommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmern und genau deshalb ist richtiges Blinken von so enormer Wichtigkeit“, unterstreicht Landesrat für Infrastruktur Mag. Günther Steinkellner. Beim Spurwechsel auf der Autobahn. Beim Abbiegen in der Innenstadt. Beim Ranfahren an den Fahrbahnrand. Beim Rausfahren aus dem Kreisverkehr und viele weitere Situationen fordern ein Signalgeben. Blinken ist Kommunikation! Und die ist Grundvoraussetzung für ein reibungsloses Miteinander – ganz besonders auf der Straße. Kommunikationsfehler im Verkehr gibt es viele. Die Gründe hierfür sind meist auf Gewohnheitseffekte, Kenntnislosigkeit oder Ablenkung zurückzuführen.
Die Blinkmoral zahlreicher Autofahrer nimmt mit der Zeit ab. Zunächst ist es eher Bequemlichkeit, die im Normalfall keine Konsequenzen hat. Wer sich das kognitive Muster – Kein Unfall, kein Kratzer, kein Problem beginnt einzuprägen, verfällt mit der Zeit jedoch dieser schlechten Gewohnheit. Ein weiterer Grund weshalb der kleine Hebel neben dem Lenkrad zu selten betätigt wird ist Unwissenheit. Viele Verkehrsteilnehmer wissen in bestimmten Verkehrssituationen gar nicht, dass geblinkt werden muss. Auch das Phänomen Ablenkung hat einen Einfluss auf das Blinkverhalten. Wer am Handy spielt, den Radiosender einstellt oder den Kaffee bei der Fahrt trinkt hat keine zusätzliche Hand für den korrekten Blinkvorgang zur Verfügung. Ein nicht korrekter Blinkvorgang lässt sich entweder durch Nichtblinken oder Falschblinken unterscheiden. Während notorische Nichtblinker möglicherweise Energie sparen, oder die telepathischen Fähigkeiten aller anderen Verkehrsteilnehmer testen wollen, treten Falschblinker mit verwirrenden Handlungen, die für chaotische Zustände sorgen, in Erscheinung.
Jede/r dritte Lenker/in blinkt nicht oder nicht richtig
Im Rahmen einer österreichweiten Erhebung hat der Österreichische Automobil- Motorrad und Touring Club (ÖAMTC) im vergangenen Jahr das Verhalten von knapp 60.000 Pkw-Lenkern in verschiedenen Abbiegesituationen beobachtet und analysiert. Das Ergebnis ist ernüchternd. Lediglich 66 Prozent der Verkehrsteilnehmer blinkten bzw. blinkten richtig. Besonders problematisch zeigte sich die Blinkmoral bei abbiegenden Vorrangstraßen und in Kreisverkehren. Nur rund 55 Prozent aller Lenker blinken bei abbiegenden Vorrangstraßen korrekt, in Kreisverkehren waren es 60 Prozent. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist geregelt, dass man beim Abbiegen für andere rechtzeitig und während des gesamten Vorganges blinken muss. Auch wenn man dem Verlauf einer abknickenden Vorrangstraße folgt, muss man den Blinker setzen, um anderen Verkehrsteilnehmern zu signalisieren, welche Richtung man einschlägt.
Bundesländervergleich – Burgenländer sehr korrekt, OÖ vorne mit dabei, Schlusslicht Steiermark
Die Ergebnisse dieser großen, bundesweiten Erhebung setzen sich aus einer Vielzahl von Abbiegeszenarien zusammen die beobachtet und analysiert wurden. Neben dem Blinken im Kreisverkehr oder an abbiegenden Vorrangstraßen wurden Abbiegesituationen an ungeregelten Kreuzungen ohne Ampeln und an geregelten Ampelkreuzungen untersucht. Alle Teilergebnisse flossen in eine Gesamtwertung ein. Hierbei zeigte sich, dass in punkto Blinkmoral die Burgenländer am korrektesten sind (87 Prozent blinken richtig). Schlusslicht ist die Steiermark (42 Prozent).
Die Bundesländerergebnisse im Detail:
Burgenland |
87% blinkt richtig |
13% blinkt nicht oder falsch |
Niederösterreich |
80% blinkt richtig |
20% blinkt nicht oder falsch |
Oberösterreich |
70% blinkt richtig |
30% blinkt nicht oder falsch |
Tirol |
70% blinkt richtig |
30% blinkt nicht oder falsch |
Kärnten |
66% blinkt richtig |
34% blinkt nicht oder falsch |
Salzburg |
64% blinkt richtig |
36% blinkt nicht oder falsch |
Vorarlberg |
60% blinkt richtig |
40% blinkt nicht oder falsch |
Wien |
60% blinkt richtig |
40% blinkt nicht oder falsch |
Steiermark |
42% blinkt richtig |
58% blinkt nicht oder falsch |
Abbildung 1.: Bundesländervergleich Blinken gesamt – Quelle: ÖAMTC-Analyse 2019
Richtig Blinken – so funktioniert es
“Grundsätzlich gilt: Vor jedem Spurwechsel und jeder Änderung der Fahrtrichtung muss geblinkt werden. Wird nicht geblinkt, können andere Verkehrsteilnehmer die Absichten des betreffenden Fahrzeugs nicht erkennen und benötigen mehr Zeit, um ihr Fahrverhalten entsprechend anzupassen. Dadurch wird das Gefahren- und Konfliktpotenzial erhöht“, betont Dr. Othmar Thann, Direktor des KFV. „Das Anzeigen des geplanten Abbiegevorgangs erhöht die Verkehrssicherheit und sorgt zugleich für einen optimalen Verkehrsfluss.“ In der Praxis zeigt sich jedoch, dass für viele Verkehrsteilnehmer das Blinken keine Selbstverständlichkeit ist, obwohl es ein bedeutendes Element zur Kommunikation im Straßenverkehr darstellt. Gerade für ungeschützte Verkehrsteilnehmer, wie beispielsweise Motorrad- oder Fahrradfahrern, kann das eine erhebliche Gefahr darstellen und unter anderem zu folgenschweren Auffahrunfällen führen. Nicht immer wissen die Verkehrsteilnehmer zudem, wann der geplante Abbiegevorgang wie angezeigt werden muss – etwa im Kreisverkehr. Die österreichweite Erhebung zeigt, dass in Kreisverkehren mehr als ein Drittel der beobachteten Pkw-Lenker gar nicht bzw. etwa sechs Prozent falsch blinkten. So wurde beispielsweise nach dem Einfahren in den Kreisverkehr links geblinkt. Hier gilt: Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr wird in Österreich nicht geblinkt, denn die allgemeine Fahrtrichtung gegen den Uhrzeigersinn steht bereits fest. Die Absicht, den Kreisverkehr zu verlassen, muss man mittels Blinken anzeigen. Wird nicht geblinkt, können andere, vor allem einfahrende Fahrzeuge, die Absichten nicht erkennen und brauchen mehr Zeit für ihre Fahrmanöver.
Ablenkung am Steuer
Ablenkung am Steuer wirkt auch in puncto Blinken ungeheuer. Der KFV beobachtete Pkw-Lenkerinnen und -Lenker die gerade durch Handy-Telefonieren, Handy-Tippen, Essen, Trinken oder sonstige Nebentätigkeiten eindeutig abgelenkt waren. Dabei blinkten ganze 60 Prozent nicht oder zu spät beim Verlassen eines Kreisverkehrs – im Vergleich zu einem Anteil von 39 Prozent Spät- oder Nichtblinkern in der Menge all jener Autofahrerinnen und -fahrer, die ohne Ablenkung manövrierten und daher um einiges aufmerksamer unterwegs waren. Der auffällige Unterschied ergibt sich durch die eingeschränkte Motorik. Wer keine freie Hand hat, vernachlässigt das Blinken. Darüber hinaus ist aber auch der Faktor Multitasking im Straßenverkehr für mangelnde Blinkmoral verantwortlich.
„Viele Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer verbinden mit Multitasking etwas Positives wie beispielsweise Effektivität oder praktikable Arbeitserleichterung. Was vielen Lenkerinnen und Lenkern leider nicht bewusst ist – Autofahren selbst ist schon eine Form von Multitasking. Hinter dem Lenkrad muss man agieren, reagieren, und kommunizieren“, weiß Dr. Peter Aumayr, Leiter der Abteilung Verkehr.
Unser Gehirn kann 40 bit pro Sekunde aufnehmen. Die Kapazität der Eindrücke, die auf uns einströmen, liegt allerdings weit darüber. Somit filtern wir heraus, was für uns wichtig ist. Etwa 90 Prozent der Informationen aus der Umwelt nehmen wir als Bilder über die Augen wahr. Durch Ablenkungen geht vieles verloren. Das führt dazu, dass man viele Dinge nicht registriert oder auf essentielle Dinge, wie beispielsweise das Blinken, verzichtet. Gerade im Straßenverkehr kann das ein hohes Risiko darstellen.
Regeln rund ums Blinken – kurz und bündig
- Generell gilt: Der Lenker eines Fahrzeugs darf nur dann die Fahrtrichtung oder den Fahrstreifen wechseln, wenn er sich vorab davon überzeugt hat, dass dies ohne Gefährdung anderer möglich ist. Blinken ist dabei eine simple und doch essenzielle Information.
- Blinken braucht gutes Timing: Der Lenker hat sein geplantes Verhalten rechtzeitig anzuzeigen, damit sich andere Straßenbenützer darauf einstellen können. Heißt im Klartext: im Ortsgebiet 3 bis 5 Sekunden, auf Freilandstraßen 5 bis 8 Sekunden, auf der Autobahn 5 bis 10 Sekunden davor.
- Thema Überholmanöver: Beim Überholen wird geblinkt, aber nur vor dem Fahrstreifenwechsel – während des weiteren Überholvorgangs nicht.
- Auf einer Vorrangstraße mit bogenförmigem Verlauf wird geblinkt – weil man die Fahrtrichtung ändert und dies auch anderen kundtun muss. Fährt man aber geradeaus von der bogenförmigen Vorrangstraße auf eine benachrangte Straße ab, wird nicht geblinkt – denn unsere Fahrtrichtung bleibt ja dieselbe
Bodenmarkierung mit Richtungspfeilen: Auch beim Einordnen und Abbiegen auf Fahrstreifen mit Bodenmarkierung muss selbstverständlich geblinkt werden.
- Runde Sache: Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr wird nicht geblinkt. Vor Verlassen des Kreisverkehrs muss aber immer geblinkt werden.
- Immer blinken. Auch wer glaubt, alleine unterwegs zu sein, sollte blinken. Denn erstens kann man andere übersehen, zweitens trainiert man so die Gewohnheit.
- Rechtzeitig blinken. Dadurch können sich andere Verkehrsteilnehmer darauf einstellen und entsprechend handeln – z. B. beim Einreihen vor einer roten Ampel.Keine Ablenkung. Finger weg von Handy, Navi und Co. – wer keine freie Hand hat, vernachlässigt oft das Blinken.
Abbildung 3: 250 Transporter der Sparte Transport unterstützen die Aktion Blink mal wieder – Quelle: WKOÖ
Abbildung 3.: Werbefläche auf 150 Bussen des Verkehrsverbundes – Quelle: OÖVV
“Auch kleine Verkehrsregeln haben eine große Wirkung. Jeder einzelne Verkehrsteilnehmer der die Vorschriften befolgt, kann einen umfassenden Beitrag für mehr Sicherheit im Straßenverkehr leisten. Um das regelmäßige Blinkverhalten am Ort des Geschehens in Erinnerung zu rufen, soll mit realistischen und einprägsamen Sujets aktiv zum Blinken aufgerufen werden. „Der Sinn und Zweck der Bewusstseinsaktion besteht nicht darin, Autofahrerinnen und Autofahrern die Laune verderben zu wollen, sondern sie auf möglichst einprägsame Art zu erinnern, vorschriftsmäßig zu blinken“, so Steinkellner.
Abbildung 4: Sujet – Wer nicht blinkt fährt geradeaus – oder nicht – Quelle: Abteilung Verkehr Land OÖ