Im „Urlaubsmodus“ wird das Risiko beim Wintersport häufig ausgeblendet. Eine aktuelle und repräsentative Erhebung des Fachbereichs Sport- und Freizeitsicherheit im KFV zeigt: 34 Prozent der Befragten haben in den vergangenen zwölf Monaten Wintersport betrieben, obwohl sie Alkohol getrunken hatten. Vielen ist die Gefahr sogar bewusst, aber sie gehen das Risiko trotzdem ein. Das KFV warnt vor erhöhter Unfallgefahr und rechtlichen Konsequenzen.
Wien, 29. Jänner 2026. Mit jährlich rund 30.000 spitalsbehandelten Verletzten zählen Wintersportaktivitäten wie Skifahren, Snowboarden und Rodeln zu den unfallträchtigsten Sportarten in Österreich. Hohe Geschwindigkeiten, Kollisionen und Stürze führen zu besonders schweren Verletzungen. „Während Alkohol im Straßenverkehr als Hochrisikofaktor gilt, werden die Risiken im Wintersport häufig unterschätzt. Tatsächlich stellt Alkohol auf der Piste ein großes Problem dar und kann im Fall eines Unfalls massive gesundheitliche und rechtliche Folgen haben“, so Dr. Johanna Trauner-Karner, Leiterin des Fachbereichs Sport und Freizeitsicherheit im KFV.
Beim Skifahren ist ein hohes Maß an Aufmerksamkeit erforderlich. Man muss nicht nur selbst sicher die Piste hinunterkommen, sondern auch auf andere achten. Dr. Trauner-Karner betont: „Im Gegensatz zum Autofahren gibt es beim Skifahren keine Knautschzonen. Bei einem Sturz oder Aufprall auf ein Hindernis wirkt die Aufprallenergie daher unmittelbar auf den Körper und kann sehr massiv ausfallen.“
Geringeres Risikobewusstsein im Umgang mit Alkohol Beim Wintersport bleibt das Risikobewusstsein häufig auf der Strecke, wie eine Studie des Fachbereichs Sport- und Freizeitsicherheit im KFV zeigt. Die Studie basiert auf der Befragung von 3.000 Wintersportlern im Alter von 16 bis 69 Jahren, die vom 12. November bis 11. Dezember 2025 durchgeführt wurde. Demnach geben 34 Prozent der Befragten an, in den vergangenen zwölf Monaten Wintersport betrieben zu haben, obwohl sie Alkohol konsumiert hatten. Rund 29 Prozent davon haben nur einmal unter Alkoholeinfluss die Pisten benutzt, 58 Prozent zwei bis dreimal, 9 Prozent vier bis fünfmal und 4 Prozent sogar noch öfter.
„Die anderen sind das Problem“ Im Zuge der Befragung zeigte sich auch eine ausgeprägte kognitive Dissonanz: Die überwältigende Mehrheit stuft die Kombination aus Alkohol und sportlicher Aktivität als „sehr gefährlich“ ein und nimmt andere Personen in alkoholisiertem Zustand als Risiko wahr. Allerdings neigen viele dazu, den eigenen Alkoholkonsum zu bagatellisieren. Rund 13 Prozent der Befragten glauben beispielsweise, dass ihre Fahrtüchtigkeit erst nach mehr als drei Gläsern (1 Glas = 0,3 Liter Bier oder 1/8 Wein) beeinträchtigt ist, 51 Prozent nach zwei bis drei Gläsern und 34 Prozent bereits nach einem Glas. Rund zwei Prozent gaben sogar an, dass Alkohol ihre Fahrtüchtigkeit (angeblich) gar nicht beeinträchtigt.
So beeinträchtigt Alkohol auf der Piste das Fahrverhalten Alkohol auf der Skipiste ist aus mehreren Gründen problematisch. Bereits geringe Mengen führen zu verlängerten Reaktionszeiten, Tunnelblick, Koordinationsstörungen und erhöhter Risikobereitschaft. Bei Geschwindigkeiten ab 30 km/h, bis hin zu 70 km/h oder sogar noch mehr, die heute mit moderner Skiausrüstung möglich sind, kann es binnen Sekundenbruchteilen zu folgenschweren Kollisionen kommen. „Alkohol erhöht allerdings nicht nur die Unfallgefahr, sondern auch das Risiko für schwere Unfallverläufe und Komplikationen. Alkohol erweitert beispielsweise die Gefäße und kann zu gestörter Blutgerinnung führen. Dadurch können Gehirnblutungen nicht nur häufiger auftreten, sondern auch massiver ausfallen“, erklärt Dr. Trauner-Karner. Zudem kann sich bei Verunfallten die Diagnose verzögern, weil Alkohol gewisse Symptome maskiert und lebensbedrohliche Verletzungen dadurch später erkannt werden. Nicht unwesentlich ist auch das Unterkühlungsrisiko, denn Alkohol fördert den Wärmeverlust.
„Während Alkohol im Straßenverkehr als Hochrisikofaktor gilt, werden die Risiken im Wintersport häufig unterschätzt“
Helme sind wichtig, bei hohem Tempo besteht aber trotzdem enorme Gefahr Zwar ist die Helmtragequote in Österreich hoch, allerdings sollte man dabei Fehlannahmen vermeiden. Skihelme werden nämlich gemäß den entsprechenden Normen nur für Aufprallgeschwindigkeiten bis etwa 20 bis 25 km/h getestet. Bei höherem Tempo besteht trotz Helm ein sehr hohes Risiko für schwere oder tödliche Verletzungen. „Helme sind ganz besonders wichtig – aber sie schützen nicht in allen Situationen“, betont die Expertin.
Keine offizielle Promillegrenze, es drohen aber rechtliche Konsequenzen Anders als beim Autofahren gibt es auf Skipisten zwar keine präventiven Alkoholkontrollen, allerdings sollte man folgendes beachten: Wer alkoholisiert einen Unfall verursacht, dem drohen strafrechtliche Konsequenzen (z. B. hohe Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen, Verlust oder Einschränkung des Versicherungsschutzes. Auch das sind gewichtige Argumente auf Alkohol auf der Piste zu verzichten, bzw. den Konsum zumindest auf die Zeit nach dem Skifahren zu verlegen.
FAQ: Rechtliche Fragen und Antworten zum Thema Alkohol auf der Piste
Darf die Polizei (ähnlich wie im Straßenverkehr) auch auf Skipisten Alkoholkontrollen durchführen? Während im Straßenverkehr auch dann Alkoholkontrollen durchgeführt werden können, wenn kein Unfall passiert, hat die Polizei auf Skipisten präventiv kaum Befugnisse. Kommt es jedoch zu einem Unfall und wird eine Alkoholisierung festgestellt, können die Konsequenzen für die Verursacher sehr hart ausfallen.
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen? Kommt es zu einem Zivilprozess, weil man alkoholisiert einen Skiunfall verursacht hat, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, diesen zu verlieren. Werden bei einem Unfall Personen verletzt oder getötet, fallen die Strafen im Strafprozess aufgrund der Alkoholisierung deutlich höher aus, da besonders gefährliche Verhältnisse vorlagen.
Wann gilt man auf der Skipiste als alkoholisiert? Beim Skifahren ist ein hohes Maß an Aufmerksamkeit erforderlich. Man muss nicht nur selbst sicher die Piste hinunterkommen, sondern auch auf andere achten. Aus dem Straßenverkehr wissen wir, dass spätestens ab 0,5 Promille die Sinne leiden: Die Reaktionszeit verlängert sich, das Gesichtsfeld engt sich ein und man wird desorientiert. Allerdings gibt es auf der Skipiste keine gesetzlichen Grenzwerte. 0,5 Promille sind daher ein praktisch tauglicher Grenzwert, an den man sich unbedingt halten sollte. Die Gerichte dürfen diesen aber nicht anwenden, sie müssen eine tatsächliche Beeinträchtigung im konkreten Fall nachweisen.
Welche Verantwortung tragen Hüttenbetreiber, falls sie an sichtlich Alkoholisierte weiter Alkohol ausschenken, und welche die Liftbetriebe?Grundsätzlich haften Gäste immer selbst für die Folgen ihres Alkoholkonsums. Wenn aber erkennbar ist, dass eine Person bereits alkoholisiert ist und diese die Abfahrt per Ski erledigen möchte, dann ist eine Haftung der Hüttenbetreiber nicht ausgeschlossen, wenn an diese Person weiter Alkohol abgegeben wird. Gastgewerbebetriebe haben die Möglichkeit auf Betrunkene einzuwirken und sollten das auch tun. Auch Liftbetriebe sollten in ihren AGB festhalten, dass Alkoholisierte nicht befördert werden. Dann können diese zwar noch von der Skihütte hinunterfahren, aber nicht mehr neuerlich rauf – zumindest sofern die Alkoholisierung vor dem Hinauffahren erkannt und konsequent sanktioniert wird.