Gefährliche Adventwochen: Mehr Unfälle durch Alkohol im Straßenverkehr

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Bunte Lichter, gemütliche Atmosphäre, schöne Musik – die Adventzeit lädt alle ein, mehr Zeit miteinander zu verbringen. Weihnachtsfeiern, Familientreffen und Weihnachtsmärkte locken mit leckerem Punsch und wärmendem Glühwein – zum Ende des Jahres wird öfters ausgelassen gefeiert. Daran ist grundsätzlich nichts auszusetzen, solange man nach dem Genuss von Alkohol nicht selbst fährt. Doch gerade rund um Weihnachten steigt die Zahl der Verkehrsunfälle, bei denen Alkohol im Spiel ist. Und das nicht nur bei den Autofahrer*innen.

Wien, 10. Dezember 2025. Betrachtet man den Durchschnitt der vergangenen drei Jahre (2022–2024), liegt der Dezember mit 8,5 Prozent der Unfälle unter Alkoholeinfluss über dem Jahresdurchschnitt von 7,6 Prozent. Ein Blick auf die einzelnen Verkehrsarten zeigt zudem einen alarmierenden Spitzenreiter: 14 Prozent der verunfallten E-Scooter-Lenker*innen waren im vergangenen Jahr 2024 alkoholisiert. Doch auch E-Bike-Fahrende (8 %) und Radfahrende (6 %) liegen über dem Anteil der alkoholisierten verunfallten Autofahrer*innen (4 %).

Bundesland Verletzte pro Jahr (Durchschnitt 2022-2024) Getötete pro Jahr (Durchschnitt 2022-2024)
Burgenland  102  1
Kärnten  256  2
Niederösterreich  683  6
Oberösterreich  598  4
Salzburg  295  2
Steiermark  613  7
Tirol  331  2
Vorarlberg  230  2
Wien  278  1
Österreich* 3.387 28

Unfälle unter Alkoholeinfluss, Quelle: Verkehrsunfallstatistik 2022-2024, Statistik Austria
*3-Jahresdurchschnitt, gerundet

2024 war somit jeder 11. Verkehrstote in Österreich Opfer eines Alkoholunfalls. „Pro Jahr ereignen sich in Österreich durchschnittlich (2022-2024) rund 2.720 Alkoholunfälle mit 3.390 Verletzten und 28 Todesopfern. Was viele nicht bedenken: Bereits bei 0,5 Promille verdoppelt sich das Unfallrisiko im Vergleich zum nüchternen Zustand. Bei 1,2 Promille ist es sogar zwölf Mal so hoch wie bei nicht alkoholisierten Lenker*innen“, warnt Dipl.-Ing. Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im KFV. Aus Sicherheitsgründen sollte deshalb das Unterwegssein im Straßenverkehr – ob mit Rad, E-Scooter oder Pkw – im alkoholisierten Zustand niemals eine Option sein.

Bereits bei 0,5 Promille verdoppelt sich das Unfallrisiko im Vergleich zum nüchternen Zustand. Bei 1,2 Promille ist es sogar zwölf Mal so hoch wie bei nicht alkoholisierten Lenker*innen.

Dipl.-Ing. Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im KFV

Ein weißer Mann in Hemd und Sakko mit Brille. Er blickt in die Kamera.
Dipl.-Ing. Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im KFV
© KFV / APA-Fotoservice / Schedl

Rechtzeitige Planung sorgt für mehr Sicherheit
Um nicht alkoholisiert Auto zu fahren, wählen viele den E-Scooter als vermeintlich sichere Alternative. Aber Achtung: Für E-Scooter-Lenker*innen gilt wie auch für Radfahrende ein gesetzliches Alkohollimit von unter 0,8 Promille. Und das aus gutem Grund: Alkohol beeinträchtigt das Fahrverhalten deutlich – von verzögerten Reaktionszeiten über eine geringere Reaktionsgenauigkeit und -schnelligkeit bis hin zu reduzierter Konzentrationsfähigkeit. „Wer auf alkoholische Getränke nicht verzichten möchte, sollte sich rechtzeitig Gedanken über einen sicheren Heimweg machen – eine Mitfahrgelegenheit organisieren oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Auch als Zufußgehende*r unter Alkoholeinfluss darf man den Heimweg nicht unterschätzen. Die verringerte Reaktionsfähigkeit kann das sichere Überqueren einer Straße erschweren. In diesem Fall ist es ratsam, ein Taxi zu nehmen“, so Robatsch.

Wer auf alkoholische Getränke nicht verzichten möchte, sollte sich rechtzeitig Gedanken über einen sicheren Heimweg machen – eine Mitfahrgelegenheit organisieren oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen.

Dipl.-Ing. Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im KFV

Rechtliche Folgen nicht außer Acht lassen
Neben der Verantwortung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmer*innen sollten auch die rechtlichen Konsequenzen ein klarer Anreiz sein, alkoholisiert keine Fahrzeuge – egal welcher Art – zu lenken. „Der Strafrahmen für das Fahren ab 0,8 Promille beträgt 800 bis 3.700 Euro, ab 1,2 Promille sind 1.200 bis 4.400 Euro fällig und ab 1,6 Promille bzw. bei Verweigerung des Alkoholtests sogar 1.600 bis 5.900 Euro. Darüber hinaus drohen zivilrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen, wenn jemand unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht“, erklärt Robatsch.

Tipps für einen sicheren Heimweg

  • Vorausplanen: Überlege schon vor der Feier, wie du nach Hause kommst.
  • Öffentliche Verkehrsmittel nutzen: Prüfe Fahrpläne für Bus, Bahn oder Nachtlinien, halte immer eine Notfallnummer für Verkehrsmittel oder Shuttle-Dienste bereit.
  • Fahrgemeinschaften bilden: Wenn mehrere Personen unterwegs sind, kann im Voraus abgesprochen werden, wer nüchtern bleibt.
  • Auf alternative Fortbewegung achten: E-Scooter, E-Bikes oder Fahrräder sollten nur genutzt werden, wenn du nüchtern bist. Zu Fuß gehen ist besser – aber sei vorsichtig bei Glätte, Dunkelheit oder Verkehr.
  • Übernachtungsmöglichkeiten einplanen: Falls möglich, bei Freund*innen übernachten oder ein Hotel in der Nähe buchen.
  • Realistisch bleiben: Auch kleine Mengen Alkohol können die Reaktionsfähigkeit stark einschränken.

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