„Brake Checks“ sind lebensgefährlich: Tipps für das richtige Verhalten

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Knappes Auffahren und Drängeln sind das Ärgernis Nummer eins auf Österreichs Autobahnen, wie eine KFV-Erhebung zeigt. Viele Betroffene reagieren aus Wut mit einer ebenso gefährlichen „Gegenmaßnahme“. Sie bremsen die Drängler absichtlich aus. 24 Prozent der befragten Autobahnnutzer haben solche „Brake Checks“ bereits häufig oder sehr häufig beobachtet. Das KFV warnt vor diesen gefährlichen Manövern, denn jeder dritte Getötete auf Autobahnen und Schnellstraßen kommt bei Auffahrunfällen ums Leben. Bei den bevorstehenden winterlichen Fahrverhältnissen ist die Gefahr besonders groß.

Wien, 20. November 2025. Das Fahren auf Autobahnen und Schnellstraßen gerät nicht selten zu einem regelrechten Kräftemessen, warnt das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV). Die Dynamik ist oft dieselbe: Ein Fahrzeug fährt auf der ganz linken Spur der Autobahn dahin. Von hinten wird durch zu dichtem Auffahren oder mit der Lichthupe Druck aufgebaut, um ein schnelleres Fahren oder einen Spurwechsel zu erzwingen. Der Vorausfahrende versucht daraufhin den Drängler zu „erziehen“ – indem er kurz und kräftig auf die Bremse tippt. Eine gefährliche Situation.

Drängeln ärgert 93 Prozent – Ausbremsen ist keine Lösung
„Brake Check“ lautet der Fachbegriff für dieses absichtliche Ausbremsen. Laut einer aktuellen KFV-Studie aus dem Jahr 2025 haben 24 Prozent der insgesamt 1.055 Befragten dieses Verhalten auf Autobahnen und Schnellstraßen bereits häufig oder sehr häufig beobachtet. Dichtes Auffahren und Drängeln werden sogar von 64 Prozent häufig oder sehr häufig wahrgenommen – diese gelten als Auslöser von „Brake Checks“. Dipl.-Ing. Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im KFV erklärt dazu: „Wir haben nicht nur abgefragt, welche Beobachtungen am häufigsten gemacht werden, sondern auch welches Fehlverhalten die Befragten am meisten ärgert. Das Ergebnis ist eindeutig: 93 Prozent der Befragten ärgern sich am meisten über dichtes Auffahren und Drängeln.“

„Zu geringer Abstand und absichtliches Abbremsen als eine Art ‚Erziehungsmaßnahme‘ sind verboten und lebensgefährlich. Benutzen Sie nach Möglichkeit den rechten Fahrstreifen und wechseln Sie nach dem Überholen wieder nach rechts“

Klaus Robatsch
Dipl.-Ing. Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im KFV © KFV / APA-Fotoservice / Schedl

KFV-Experte empfiehlt mindestens zwei Sekunden Abstand zu halten
Pro Jahr ereignen sich auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen durchschnittlich 1.008 Auffahrunfälle, bei denen 1.677 Personen verletzt und 14 getötet werden (Durchschnitt der letzten zehn Jahre). Mehr als die Hälfte (52%) der Verletzten und 34 Prozent der Getöteten auf Autobahnen und Schnellstraßen gehen pro Jahr auf Auffahrunfälle zurück. Zum Vergleich: Im Ortsgebiet sind „nur“ 19 Prozent und im Freiland (exkl. Autobahnen) 16 Prozent der Verletzten Opfer von Auffahrunfällen. Dipl.-Ing. Robatsch appelliert daher: „Zu geringer Abstand und absichtliches Abbremsen als eine Art ‚Erziehungsmaßnahme‘ sind verboten und lebensgefährlich. Benutzen Sie nach Möglichkeit den rechten Fahrstreifen und wechseln Sie nach dem Überholen wieder nach rechts. Halten Sie zudem stets mindestens zwei Sekunden Abstand zum Vorderfahrzeug – nur so können Sie rechtzeitig reagieren, wenn abrupt gebremst wird.“

FAQ: Das KFV empfiehlt folgendes Verhalten

  1. Ist ein „Brake-Check“ in dieser Form überhaupt verboten? Das hinten fahrende Fahrzeug muss doch sowieso immer Abstand halten und mit Bremsungen rechnen?
    „Brake-Checks“ sind ausdrücklich verboten – siehe § 21 Absatz 1 StVO (Verbot des überraschenden Bremsens).
  2. Wann darf ich auf der Autobahn links fahren?
    Grundsätzlich gilt die Rechtsfahrordnung. Das bedeutet: Ich muss den rechtesten freien Fahrstreifen der Autobahn benützen. Zum Überholen darf ich aber auf den nächsten linken Fahrstreifen wechseln. Bewegt sich auf dem rechten Fahrstreifen eine geschlossene Fahrzeugreihe, so darf ich nebeneinander fahren ohne zu überholen.
  3. Falls ich dennoch unberechtigt links fahre: Ist der Nachkommende dann zum Blinken, Hupen und knappen Auffahren berechtigt?
    Nein, sicher nicht. Das hintere Fahrzeug muss einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten (das wären bei 130 km/h mindestens 39 Meter). Auch das Hupen ist in solchen Situationen verboten (§ 22 StVO).
  4. Muss ich schneller werden, wenn sich ein Fahrzeug von hinten nähert?
    Nein. Das könnte zum Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit führen. Oder dazu, dass man schneller fährt, als es die eigenen fahrerischen Fähigkeiten erlauben.
  5. Wer ist schuld, wenn mein „Brake-Check“ zum Auffahrunfall führt?
    In der Regel wird die Hauptschuld beim abbremsenden Fahrzeug liegen, dem Drängler könnte vor Gericht aber ein Mitverschulden gegeben werden.
  6. Welche Reaktion auf Drängler empfiehlt das KFV – wie komme ich aus so einer brenzligen Situation wieder legal und heil heraus?
    a) Ruhe bewahren und nach einer Lücke zum Fahrstreifenwechsel Ausschau halten. Keinesfalls abrupt und ohne „Spiegel-Spiegel-Schulterblick“ (Rückspiegel, Seitenspiegel, Schulterblick) auf den rechteren Fahrstreifen wechseln.
    b) Den Blinker setzen, um die Bereitschaft zum Wechsel anzuzeigen – das kann die Ungeduld des Nachkommenden dämpfen.
    c) Dann den Fahrstreifen wechseln und – falls nötig – gefühlvoll langsamer werden.

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