Drohnenalarm in Europa: Darauf sollte man bei privaten Drohnenflügen achten

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Drohnenflüge sind aufgrund der Ereignisse in Europa derzeit besonders sensibel. Sich einfach eine Drohne im Internet zu bestellen, loszufliegen und dabei womöglich auch noch sorglos zu filmen, kann rechtliche Folgen haben, warnt die Präventionsinstitution KFV. Zumal bestimmte Drohnen auch registriert und versichert werden müssen. KFV-Chefjurist Dr. Armin Kaltenegger erklärt, worauf bei privaten Drohnenflügen besonders zu achten ist.   

Wien, 07. Oktober 2025. Nach Drohnen-Sichtungen in Oslo, München, Kopenhagen und anderen Städten wurden zuletzt einige Flughäfen in Europa vorsorglich gesperrt. Selbst über Drohnen-Abschüsse wird bereits diskutiert. Aufgrund der Sensibilität des Themas ist es derzeit besonders wichtig, sich vor privaten Drohnenflügen mit allen Rechten und Pflichten vertraut zu machen und diese penibel einzuhalten. KFV-Chefjurist Dr. Armin Kaltenegger erklärt dazu: „Generell gilt: Drohnenflüge sind nur mit direkter Sichtverbindung und bis maximal 120 Meter Höhe erlaubt. Zudem sind Flüge über Menschenansammlungen verboten.“ Mit der interaktiven Karte der Austro Control unter utm.dronespace.at kann man anhand einer Österreich-Karte zudem relativ einfach überprüfen, in welchen Regionen mit Drohnen geflogen oder eben nicht geflogen werden darf.

„Generell gilt: Drohnenflüge sind nur mit direkter Sichtverbindung und bis maximal 120 Meter Höhe erlaubt. Zudem sind Flüge über Menschenansammlungen verboten“

Dr. Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Recht und Normen im KFV © KFV / APA-Fotoservice / Schedl

Tipps bei Film- und Video-Aufnahmen mit Drohnen
Immer mehr Privatpersonen machen mit ihren Drohnen auch Foto- und Videoaufnahmen und wollen diese im Anschluss im Internet herzeigen. Laut Dr. Kaltenegger ist dies rechtlich ebenfalls ein heikles Thema: „Luft- und Landschaftsaufnahmen sind grundsätzlich gestattet, sofern keine Personen erkennbar sind. Sind allerdings Personen erkennbar, ist eine Veröffentlichung – zum Beispiel auf Social Media – nicht gestattet. Aufnahmen, die in die Privatsphäre von Personen eingreifen, sind generell verboten.“

Für alle Drohnen mit Kamera besteht Versicherungspflicht. Gleiches gilt für Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht, unabhängig davon, ob sie eine Kamera haben. Wer Drohnen über 250 Gramm steuern will, muss bei der Austro Control zusätzlich noch einen Onlinekurs, inklusive Test, absolvieren. Die Austro Control vergibt dann auch gleich eine Registrierungsnummer, die gut sichtbar an der Drohne angebracht werden muss, ähnlich wie bei einem Autokennzeichen.

Anbei die wichtigsten Regeln für die einzelnen Drohnen kompakt zusammengefasst:

Regeln nach Gewichtsklasse

  1. Drohnen unter 250 Gramm (ohne Kamera)
  • Keine Ausbildung vorgeschrieben (aber empfohlen)
  • Keine Registrierung notwendig
  • Versicherung empfohlen
  • Maximale Flughöhe: 120 Meter
  • Flug über Menschen erlaubt, aber nicht über Menschenansammlungen
  1. Drohnen unter 250 Gramm (mit Kamera)
  • Keine Ausbildung vorgeschrieben (aber empfohlen)
  • Registrierung erforderlich!
  • Versicherung erforderlich!
  • Maximale Flughöhe: 120 Meter
  • Flug über Menschen erlaubt, aber nicht über Menschenansammlungen
  1. Drohnen von 250 bis 900 Gramm
  • Onlinekurs mit Test bei der Austro Control verpflichtend (kostenlos)!
  • Registrierung erforderlich!
  • Versicherung erforderlich!
  • Maximale Flughöhe: 120 Meter
  • Flug über Menschen erlaubt, aber nicht über Menschenansammlungen

Mehr Infos hier

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