2020: Wie die neue Drohnen-Verordnung den Luftraum verändern wird

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Ab Juli 2020 gelten in der Europäischen Union einheitliche Regeln für die Drohnennutzung. Erstmals wird das Fliegen mit Drohnen staatenübergreifend reguliert. KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) und Austro Control informieren über die damit verbundenen Neuerungen und präsentieren Ergebnisse einer aktuellen Umfrage zur Akzeptanz von Drohnen in der Bevölkerung.

Wien, 19. November 2019. Drohnen erfreuen sich seit Jahren großer Beliebtheit. Allein 2018 hat Austro Control rund 2.900 Genehmigungen erteilt. Dazu kommt eine große Anzahl sogenannter Spielzeugdrohnen – Schätzungen gehen von bis zu 100.000 Stück aus, die sich in Österreich aktuell in Umlauf befinden. Von Vermessung über Logistik bis hin zu Umweltmanagement – für unbemannte Luftfahrzeuge werden laufend neue Anwendungsgebiete erschlossen. Um die Chancen der Technologie „Drohne“ nicht ungenützt zu lassen, gleichzeitig jedoch ein größtmögliches Maß an Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten, hat die Europäische Union europaweit gültige Regelungen für die Drohnennutzung erlassen. Die Verordnung (EU 947/2019) gilt ab dem 1.7.2020 in allen Mitgliedsstaaten.

Österreichisches Regulativ als Vorbild für Europa
Die Nutzung von Drohnen wirft viele Fragen auf. Wo darf ich meine Drohne fliegen lassen? Wann wird eine Genehmigung benötigt? In Österreich gilt seit 2014 das novellierte Luftfahrtgesetz, das erstmalig den Einsatz von Drohnen ermöglicht. „Mit diesem Regulativ hat Österreich in Europa eine Vorreiter-Rolle übernommen“, erklärt Mag. Philipp Piber, Leiter Drone Competence Center, Austro Control.„Dabei gilt: Die Höhe des Risikos definiert die Auflagen. Das ist ein Ansatz, den wir entwickelt haben und der von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), die an dem gesamteuropäischen Regelwerk gearbeitet hat, übernommen wurde.“

Wunsch nach klaren Regeln zum sicheren Drohnenbetrieb
Eine repräsentative Befragung des KFV zu Thema Drohnen zeigt: Der Wunsch nach gesetzlichen Vorgaben zur Nutzung von Drohnen ist in der Bevölkerung stark ausgeprägt: So befürworten 62 Prozent der Befragten eine starke Regulierung seitens des Staates. Lediglich 6 Prozent sprechen sich für eine uneingeschränkte Privatnutzung aus. „Die neue Rechtslage kommt diesem Wunsch entgegen. Sie sieht für jedes Szenario der Anwendungen eine klare Regelung vor“, so Dr. Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Eigentumsschutz im KFV.

Privatnutzer: Registrierung statt Bewilligung
Abhängig von Gewicht und Einsatzbereich werden Drohnen künftig in drei Kategorien unterteilt: „Offen“, „Spezifisch“ und „Zertifiziert“. Für den Großteil der Nutzer ist die Kategorie „Offen“ relevant. Sie umfasst – je nach Einsatzgebiet – Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 25 kg. „Eine der wesentlichen Neuerung im neuen Regulativ ist, dass in der Kategorie „Offen“ die bisherige Genehmigungspflicht durch eine reine Registrierung ersetzt wird. Drohnenbetreiber müssen sich ab 1.7.2020 bei Austro Control registrieren und bekommen eine eindeutige Betreibernummer zugewiesen. Diese muss auf allen verwendeten Drohnen mit einem Gewicht ab 250 Gramm angebracht werden. Die Registrierung ist vergleichbar mit einem Autokennzeichen – sie ermöglicht eine bessere Nachvollziehbarkeit bei Verstößen“, so Piber.Die Kompetenz des Piloten muss künftig mittels eines Tests nachgewiesen werden, wobei auch hier gilt, dass die Anforderungen vom Risiko des beabsichtigten Betriebs abhängig sind. Für Drohnen mit einem Gewicht von unter 250 Gramm – den sogenannten „Spielzeugdrohnen“ – sind auch künftig weder Registrierung noch Test nötig. Ausnahme: Ist eine Kamera in die Drohne integriert, besteht unabhängig vom Gewicht eine Registrierungspflicht. Die neue Verordnung wird in allen EU-Ländern gelten. Die Schweiz hat bereits angekündigt, wesentliche Bestimmungen in ihr nationales Recht aufzunehmen. Die Registrierung wird via online-Formular auf der dronespace.at Website von Austro Control möglich sein. Die Details dazu sind derzeit in Ausarbeitung.

Interesse vorhanden, Wissen gering
Was aus der Befragung des KFV ebenfalls hervorgeht ist ein enger Zusammenhang zwischen dem Wissen über Drohnen und deren Akzeptanz. Mehr als die Hälfte (57 Prozent) der Befragten gibt an, sich für das Thema zu interessieren. Gleichzeitig ist der Wissensstand über Drohnen und ihre Einsatzgebiete vergleichsweise gering ausgeprägt – nur jeder siebente Befragte (14 Prozent) gibt an, sehr gut über Drohnen und ihre Einsatzbereiche informiert zu sein. „Hier bedarf es konkreter Informationsinitiativen über Chancen und Risiken“, istKaltenegger überzeugt, „denn die Ergebnisse der Umfrage zeigen auch, dass ein hoher Wissenstandmit einer deutlich positiveren Einstellung gegenüber der Technologie einher geht. Personen mit einem kaum gesicherten Wissen zu Drohnen lehnen die Technologie am vehementesten ab.“

Tipps zum sicheren und korrekten Umgang mit Drohnen:

  • Bis 250 Gramm gelten Drohnen als Spielzeug und dürfen auf eine Maximalhöhe von 30 Metern aufsteigen.
  • Ab 250 Gramm ist eine Bewilligung von Austro Control sowie eine Haftpflichtversicherung für die Drohne erforderlich. Derlei Drohnen unterliegen dem Luftfahrtgesetz, die maximal erlaubte Flughöhe beträgt 150 Meter bei ständigem Sichtkontakt.
  • Es ist nicht erlaubt, überall mit einer Drohne zu fliegen. So ist z.B. an Orten in Flughafennähe, Militäreinrichtungen, in Flugbeschränkungsgebieten kein bzw. nur eingeschränkter Betrieb erlaubt.
  • Alle Informationen zum sicheren Betrieb von Drohnen, inklusive standortbezogener Abfrage über die Luftraumstruktur sind auf der dronespace APP von Austro Control zu finden.
  • Ohne Bewilligung mit einer Drohne in Österreich zu fliegen, stellt eine Verwaltungsübertretung dar. Das Strafausmaß beträgt bis zu € 22.000,-.

Bildmaterial:https://www.apa-fotoservice.at/galerie/21357

Bildrechte: KFV/APA-Fotoservice/Lusser

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