Wird Blinken im Straßenverkehr einfach überbewertet?

Wird Blinken im Straßenverkehr einfach überbewertet?
Der Blinker dient der Kommunikation mit anderen Autofahrern und sagt ihnen, was wir vorhaben. Foto: Pixabay

Wird Blinken einfach überbewertet? Natürlich nicht. Aber für viele Verkehrsteilnehmer ist das Blinken nicht selbstverständlich. Blinken ist Kommunikation auf der Straße und Blinken verhindert so manche Kollision. Aber wie blinke ich richtig und wann? Wir begeben uns auf Spurensuche. 

Blinken ist Kommunikation

Beim Spurwechsel auf der Autobahn. Beim Abbiegen in der Innenstadt. Beim Ranfahren an den Fahrbahnrand. Beim Rausfahren aus dem Kreisverkehr. Notorische Nichtblinker wollen offenbar Energie sparen oder unsere telepathischen Fähigkeiten testen. Verwirrte Falschblinker leben scheinbar sowieso in einem Paralleluniversum. Aber ganz ehrlich: Wollen wir nicht alle verstehen und verstanden werden? Vor allem in einem komplexen sozialen System wie dem Straßenverkehr? Blinken ist Kommunikation. Und die ist Grundvoraussetzung für ein reibungsloses Miteinander – ganz besonders auf der Straße.

Von Nichtblinkern und Spätblinkern

Österreichweite KFV-Erhebungen an Kreisverkehren zeigen: Nur etwa jeder dritte Lenker (34 Prozent) blinkt bei der Ausfahrt aus dem Rondeau, weitere 9 Prozent blinken zu spät. Männer erscheinen laut Beobachtung deutlich „blinkfauler“ als Frauen: Fast die Hälfte der Steuermänner (47 Prozent) zählt zur Gattung der Nicht- oder Spätblinker, rund 38 Prozent der Frauen verzichten auf den Griff zum Blinker oder blinken zu spät. Ablenkung am Steuer wirkt auch in puncto Blinken ungeheuer: Von allen an Kreisverkehren beobachteten Pkw-Lenkerinnen und -Lenkern, die gerade durch Handy-Telefonieren, Handy-Tippen, Essen, Trinken oder sonstige Nebentätigkeiten am Volant eindeutig abgelenkt waren, blinkten ganze 60 Prozent nicht oder zu spät beim Verlassen des Kreisverkehrs – im Vergleich zu einem Anteil von 39 Prozent Spät- oder Nichtblinkern in der Menge all jener Autofahrerinnen und -fahrer, die ohne Ablenkung manövrierten und daher um einiges aufmerksamer unterwegs waren.

Regeln rund ums Blinken
  • Generell gilt: Der Lenker eines Fahrzeugs darf nur dann die Fahrtrichtung oder den Fahrstreifen wechseln, wenn er sich vorab davon überzeugt hat, dass dies ohne Gefährdung anderer möglich ist. Blinken ist dabei eine simple und doch essenzielle Information.
  • Blinken braucht gutes Timing: Der Lenker hat sein geplantes Verhalten rechtzeitig anzuzeigen, damit sich andere Straßenbenützer darauf einstellen können. Heißt im Klartext: im Ortsgebiet 3 bis 5 Sekunden, auf Freilandstraßen 5 bis 8 Sekunden, auf der Autobahn 5 bis 10 Sekunden davor.
  • Thema Überholmanöver: Beim Überholen wird geblinkt aber nur vor dem Fahrstreifenwechsel – während des weiteren Überholvorgangs nicht.
  • Auf einer Vorrangstraße mit bogenförmigem Verlauf wird geblinkt – weil man die Fahrtrichtung ändert und dies auch anderen kundtun muss. Fährt man aber geradeaus von der bogenförmigen Vorrangstraße auf eine benachrangte Straße ab, wird nicht geblinkt – denn unsere Fahrtrichtung bleibt ja dieselbe.
  • Bodenmarkierung mit Richtungspfeilen: Auch beim Einordnen und Abbiegen auf Fahrstreifen mit Bodenmarkierung muss selbstverständlich geblinkt werden.
  • Runde Sache: Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr wird nicht geblinkt – denn die allgemeine Fahrtrichtung gegen den Uhrzeigersinn steht bereits fest. Vor Verlassen des Kreisverkehrs muss aber immer geblinkt werden.

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