Was ist die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung?
Die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung ist ein psychologisches Gutachten, das Auskunft darüber gibt, ob man die Voraussetzungen für den Erwerb und Besitz sowie unter Umständen auch das Führen einer Waffe erfüllt.
Liegt eine Neigung vor, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder diese leichtfertig zu verwenden, wird von der Behörde keine Waffenbesitzkarte oder kein Waffenpass ausgestellt.
Anmerkung: Mit der Waffenbesitzkarte ist man zum Erwerb und Besitz einer Waffe ermächtigt. Mit dem Waffenpass zum Erwerb, Besitz und Führen einer Waffe. Neben der waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung sind noch weitere Voraussetzungen zum Erwerb der Waffenbesitzkarte oder des Waffenpass zu erfüllen (u. a. EWR-Bürgerschaft, Mindestalter, Glaubhaftmachung einer Rechtfertigung für den Besitz einer Schusswaffe, Nachweis über den sachgemäßen Umgang mit einer Schusswaffe etc.). Nähere Details dazu erhält man bei der zuständigen Behörde.
Ablauf
Der Ablauf einer waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung ist laut Durchführungsverordnung zum Waffengesetz geregelt. Sie besteht aus zwei Teilen:
Praxisteil: An einem Testgerät werden Persönlichkeitsmerkmale, wie zum Beispiel emotionale Stabilität und Selbstkontrolle, die wichtig für den Umgang mit Waffen sind, überprüft. Hierfür sind keine Computerkenntnisse erforderlich.
Gespräch: In einem Vier-Augen-Gespräch mit einem Psychologen spricht man über die Gründe des Waffenerwerbs.
Ergebnis
Nach Abschluss der waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung (Stufe 1) wird den Interessenten ein Gutachten übermittelt. Gibt es keine positive Beurteilung, kann man sich entweder für eine weiterführende Begutachtung (Stufe 2) entscheiden oder die Überprüfung beenden. Wenn man sich für die Fortsetzung entscheidet, werden weitere Tests durchgeführt und mit dem Psychologen ausführlich jene Punkte besprochen, die Zweifel an der waffenrechtlichen Verlässlichkeit hervorrufen. Im Anschluss wird ein ausführliches Gutachten übermittelt.
Information der Behörde:
Positive Gutachten sind im Zuge der Antragstellung für den Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte der Behörde eigenständig durch den Antragsteller zu übermitteln.
Bei negativem Gutachten erhält die Behörde eine Meldung, dass ein negatives Gutachten vorliegt. Dies hat eine sechsmonatige Sperrfrist als Konsequenz. Erst nach Ablauf dieser Frist kann die Behörde ein neuerliches Gutachten im Zuge der Antragsstellung für den Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte verwerten. Wer der Behörde dreimalig innerhalb der Sperrfrist ein Gutachten vorlegt, darf zudem 10 Jahre keinen Antrag mehr auf eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass stellen.
Tipps und Hinweise für die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung
Es ist keine spezielle Vorbereitung auf die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung notwendig. Folgende Hinweise sollte man aber beachten:
Es ist wichtig ausgeschlafen und ausgeruht zum Termin zu kommen.
Ärztlich verordnete Medikamente sollten wie verordnet eingenommen werden (z. B. Blutdruckmittel), andere Medikamente wie etwa Beruhigungsmittel könnten die körperliche Verfassung beeinträchtigen.
Alkoholkonsum sollte am Vorabend vermieden werden
Man sollte einen Lichtbildausweis, eventuelle Bescheide der Behörde und den Zahlungsbeleg für die Untersuchungsgebühr mitbringen.
Wenn man Brillenträger ist, sollte die Brille zum Termin mitgenommen werden.