Steigende Temperaturen, viel zu wenig Niederschlag: Waldbrände sind österreichweit eine akute Gefahr. In Wien und einigen anderen Bundesländern gilt daher absolutes Feuerentzündungs- und Rauchverbot im Wald.

 Im Frühling 2020 ist vieles anders als sonst: Das Coronavirus zwingt uns, unser soziales Leben einzuschränken. Frische Luft und Bewegung in der freien Natur sind dennoch wichtiger Bestandteil unseres Alltags. Doch Wälder und Wiesen sind in diesem regenarmen Frühling viel zu trocken. Die Gefahr von Waldbränden ist derzeit stark erhöht – besondere Achtsamkeit beim Wandern durch Wald und Wiese ist daher ein absolutes Muss.

Brandgefährlich: Trockene Wiesen und Wälder

Trockene Waldböden, dürres Laub vom letzten Herbst, im Winterfrost abgestorbenes Gras und fehlende Niederschläge – Bedingungen wie diese begünstigen die Entstehung von Waldbränden. Eine kleine Unachtsamkeit genügt, und der Wald steht in Flammen. Die gedankenlos weggeworfene Zigarette, die liegengebliebene Glasflasche, der heiße Auspuff an den trockenen Grashalmen – das sind nur einige der möglichen Brandquellen in Zeiten von Trockenheit und Dürre.

Heißere Zeiten – häufigere Brände

Der Klimawandel beeinflusst spürbar unser Leben: Die Anzahl der Hitzetage mit Temperaturen über 30 Grad Celsius nimmt seit Jahrzehnten zu. Extreme Trockenheit und fehlender Niederschlag in den letzten Wochen und Monaten bedeuten auch hierzulande erhöhte Gefahr von Waldbränden und Bränden angrenzender landwirtschaftlich genutzter Flächen.

Im Zeitraum Jänner bis April 2019 wurden in Österreich 102 Vegetationsbrände verzeichnet, im Vergleichszeitraum 2020 sind es bereits 138 – eine Zunahme um rund 35 %. Der April 2020 ist mit 73 Bränden (Stand 21.4.2020) sogar einer der vier brandintensivsten Frühlingsmonate der letzten 25 Jahre. Vegetationsbrände sind neben den Bränden von landwirtschaftlichen Gebäuden und Fahrzeugen eine große Gefahrenquelle für die Forst- und Landwirtschaft – mit dramatischen Folgen für die Umwelt und die finanzielle Situation der Betroffenen.

Der Appell an alle: Schützen Sie Fauna und Flora vor Brand!

Die Land & Forst Betriebe Österreich und das KFV appellieren daher an alle Waldbesucher, aktuell besonders umsichtig zu sein und folgende Vorsichtsmaßnahmen zu beachten:

  • Unterlassen Sie bitte das Rauchen im Wald! Ein Funke oder eine achtlos weggeworfene Zigarette kann ausreichen, um einen folgenschweren Brand auszulösen. Rauchverbot im Wald gilt aktuell bereits in einigen Bundesländern.
  • Lassen Sie keine Glasflaschen oder Dosen im Wald zurück! Durch Spiegelung oder Bündelung des Sonnenlichts kann ein Brand ausgelöst werden.
  • Kein offenes Feuer in Waldnähe! Das Entzünden eines offenen Feuers (Kerzen, Fackeln, Lagerfeuer) ist strikt untersagt.
  • Parken Sie Ihr Auto nicht auf trockenem Gras! Ein heißer Auspuff kann schnell zum Auslöser eines Waldbrandes werden.
  • Im Fall des Falles Notruf 122: Wenn Sie einen Waldbrand entdecken, alarmieren Sie sofort aus sicherer Entfernung zum Feuer die Feuerwehr! Informieren Sie so genau wie möglich: Wo wurde der Brand entdeckt? Wie groß ist der Brand bereits? Was genau (Bäume, Böden, …) brennt?

Feuerverbot im Wald

Rund um das Risiko Waldbrand gibt es Vorschriften, deren Nichteinhaltung sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen hat. Gesetzlich verboten sind z. B. das Feuerentzünden durch Unbefugte im Wald und der unvorsichtige Umgang mit feuergefährlichen Gegenständen. Das Wegwerfen brennender oder glimmender Gegenstände, etwa von Zündhölzern oder Rauchwaren (Zigaretten), fällt unter dieses strikte Verbot. Bei Vorherrschen gefährlicher Verhältnisse wie etwa bei längerer Trockenheit oder bei starkem Wind gelten diese Vorschriften auch in Waldnähe.

Die aktuelle Lage: In Wien und einigen anderen Bundesländern gelten derzeit bis auf Widerruf ein allgemeines Rauchverbot und ein Verbot jeglichen Feuerentzündens im Wald und in dessen Gefährdungsbereich.

Hohe Gefahr – hohe Strafen

Wer gegen die Gesetze zum Schutz vor Brandgefahr verstößt, muss mit hohen Geldstrafen von bis zu EUR 7.270,- oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu vier Wochen rechnen. Abgesehen von den hohen Verwaltungsstrafen bei vorschriftswidrigem Umgang mit Feuer und brennenden Gegenständen drohen bei Verursachung eines Waldbrandes strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen (Schadenersatz).

Strafrechtliche Konsequenzen folgen zum Beispiel bei Brandstiftung durch vorsätzliches Handeln – hier droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Kommen Menschen zu Schaden (Verletzung oder Tod), kann die Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahre betragen.

Wer fahrlässig einen Brand verursacht und dadurch eine Gefahr für Personen oder Sachen herbeiführt, kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verurteilt werden. Der Schaden muss dabei nicht tatsächlich eintreten: Die herbeigeführte Gefahr in großem Ausmaß für Personen oder fremde Sachen reicht aus – sei es durch eine Flamme, einen Funken, Hitzeentwicklung, einen chemischen Prozess oder das Wegwerfen von Zigaretten. Bei Herbeiführung schwerer Folgen (Tod oder schwere Körperverletzung oder Not eines oder vieler Menschen) drohen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Zivilrechtliche Konsequenzen entstehen im Falle von vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Feuerwehreinsätzen. Hier besteht eine Schadenersatzpflicht vonseiten des Verursachers: Die Kosten des Feuerwehreinsatzes gehen auf seine Rechnung.