Internationaler Tag der Eisenbahnkreuzungen: KFV rät zu Achtsamkeit bei Bahnübergängen

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Das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) rät anlässlich des internationalen Tages für mehr Sicherheit an Eisenbahnkreuzungen am 6. Juni 2019 zu mehr Vorsicht und Achtsamkeit beim Kreuzen von Bahnübergängen.

Wien, 5. Juni 2019. Jährlich findet Anfang Juni der „International Level Crossing Awareness Day“ (ILCAD) statt, der das Bewusstsein für das richtige Verhalten an Eisenbahnkreuzungen schärfen soll. Denn obwohl die Sicherheit insgesamt steigt, verunglücken auch in Österreich jährlich zehn bis 20 Personen an Eisenbahnkreuzungen tödlich. Insgesamt ereignen sich pro Jahr an Bahnübergängen rund 60 Unfälle mit Personenschäden. Das KFV analysiert die Unfalldaten zu derartigen Unfällen regelmäßig, um so mehr über die Unfallursachen und -risiken zu erfahren. Die Auswertungen zeigen, dass über 95 Prozent der Unfälle an Bahnübergängen auf Fehlverhalten der Straßenbenützer zurückzuführen sind. „Unfälle an nicht technisch gesicherten Bahnübergängen sind besonders häufig – und zumeist verunglücken hier Personen aus der nahen Wohnumgebung“, so Dr. Othmar Thann, Direktor des KFV. „Die Ortsansässigen glauben, den Fahrplan genau zu kennen, und sind sich zu bestimmten Zeiten sicher, dass kein Zug die Kreuzung queren wird.“ Eine Annahme, die schon durch kleine Änderungen im Fahrplan oder zusätzlichen Güterzügen zu folgenschweren Unfällen führen kann.

Richtiges Verhalten vor und auf Eisenbahnkreuzungen:

– Grundsätzlich gilt bei Eisenbahnkreuzungen: Es gibt keine freie Fahrt, man muss sich bei jeder Fahrt davon überzeugen, dass eine gefahrlose Überquerung der Schienen möglich ist.

– Oft sind gerade Personen, die täglich Eisenbahnkreuzungen queren und den Fahrplan kennen, besonders sorglos und dadurch gefährdet.

– Trotz roter oder gelber Lichter oder Läutwerk bei beschrankten Bahnübergängen hat man sich in jedem Fall durch Schauen und Hören von einer gefahrlosen Überquerung der Eisenbahnkreuzung zu überzeugen.

– Vormerkdelikt: Das Nichtbeachten des Rotlichts bei Bahnübergängen und Umfahren der bereits geschlossenen Schranken ist ein Vormerkdelikt. Das Delikt wurde vor einigen Jahren erweitert auf: „Nichtanhalten vor beschrankten Eisenbahnübergängen, wenn das Schließen angekündigt wird“.

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