Freudensprünge: Darauf sollten Sie bei einem Gartentrampolin achten

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Outdoor-Trampoline sind aus österreichischen Gärten nicht mehr wegzudenken. Trampolinspringen ist beliebte Freizeitbeschäftigung für Klein und Groß und fördert die Koordination und Beweglichkeit. Doch die Nutzung von Gartentrampolinen bringt auch leider Verletzungsrisiken mit sich: Bei Kindern unter 15 Jahren ist dies die häufigste Unfallursache im Garten – rd. 3 von 10 Verletzungen sind auf die Ausübung dieses Freizeitvergnügens zurückzuführen.

Mit den folgenden KFV Tipps zu Kauf und Nutzung eines Gartentrampolins kann man das Verletzungsrisiko reduzieren:

  • Empfehlungen in der Gebrauchsanweisung beachten: Lesen Sie die Gebrauchsanweisung – möglichst schon vor dem Kauf – und folgen Sie den Angaben. Beachten Sie auch unbedingt die angegebene Altersempfehlung! Herkömmliche Gartentrampoline sind in der Regel für Kleinkinder nicht geeignet, da hier die Wurf­kraft gegen­über dem geringen Gewicht von Kleinkindern sehr stark wirkt. Zudem fehlen den Heranwachsenden oft die notwendigen koordinativen und motorischen Fähigkeiten – sie sind daher besonders verletzungsgefährdet.
  • Den richtigen Standort wählen: Stellen Sie das Trampolin auf einem ebenen und stabilen Untergrund auf, mit ausreichend Abstand zu Wänden, Zäunen etc. und entfernen Sie Gegenstände neben und unter dem Trampolin.
  • Sicherungen verwenden: Denken Sie beim Aufstellen des Trampolins auch an eine ausreichende Sicherung (z. B. Bodenverankerung), die das Davonfliegen bei heftigem Wind oder Unwetter verhindert. (Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag: Vom Winde verweht | KFV – Kuratorium für Verkehrssicherheit) Während eines heftigen Windes sollte generell auf die Benutzung des Outdoor-Trampolins verzichtet werden.
  • Schutzvorrichtungen verwenden: Stellen Sie Gartentrampoline nur mit Federpolsterung und Sicherheitsnetz auf und schließen Sie Letzteres bei Benützung – sonst nützt das beste Sicherheitsnetz nichts.
  • Regelmäßige Kontrolle und Wartung: Das Trampolin sollte regelmäßig auf Abnutzungs- bzw. Verwitterungserscheinungen geprüft werden, vor allem vor der ersten Benützung nach dem Winter. Oftmals stehen Trampoline jahrelang, sowohl im Sommer wie auch Winter, im Freien und sind daher verschiedensten Wetterbedingungen und Sonnenlicht ausgesetzt. Verwitterte Sicherheitsnetze und das Sprungtuch können dadurch reißen und ein Sicherheitsrisiko darstellen.
  • Kinder aufklären:  Klären Sie die Kinder über die Risiken auf, die mit dem Springen auf dem Trampolin einhergehen. Aber nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene sollten über die Verhaltensregeln am Trampolin Bescheid wissen.
  • Maximale Personenanzahl am Trampolin = 1: Schwierig einzuhalten, aber wichtig: Kinder und auch Erwachsene sollten immer nur einzeln springen, um Zusammenstöße zu vermeiden. Sind die Personen zudem auch unterschiedlich schwer, kann es zu einem gefährlichen Katapulteffekt kommen. Ebenso ist die gemeinsame Nutzung mit Haustieren und Spielzeug (wie z. B. Bälle) aufgrund der Verletzungsgefahr zu vermeiden.
  • Kleidung und Co.: Schmuck und Brillen vor dem Springen ablegen und barfuß bzw. mit Gymnastikschuhen springen. Schuhe unbedingt ausziehen.
  • Mittig springen: Um sich nicht bei Stürzen am Rand des Trampolins zu verletzen, sollte in der Mitte des Sprungtuchs gesprungen werden.
  • Pausen machen: Pausen sind wichtig, um sich kurz zu erholen, nicht übermütig zu werden und das eigene Können zu überschätzen. Mangelnde Konzentration durch Verausgabung kann auch beim Springen zu Verletzungen führen.
  • Stärkung nur in der Pause: Getränke und Speisen haben beim Trampolinspringen nichts verloren. Um der Erstickungs- bzw. Verletzungsgefahr (z. B. Biss in die Zunge) vorzubeugen, sollten kleine Stärkungen in die Pause verlegt werden. Dies gilt auch für Obst und Süßigkeiten wie Zuckerl oder Kaugummis.
  • Keine Saltos: Gewagte Sprünge ohne Anleitung und Aufsicht von Profis sind tabu. Bei einem missglückten Salto-Versuch kann es zu schweren Verletzungen kommen (mit einer ungewollten Landung auf dem Kopf ist vor allem die Wirbelsäule verletzungsgefährdet).
  • Kinder nur unter Aufsicht springen lassen: Kinder sind beim Springen durch eine erwachsene Person zu beaufsichtigen, um bei Fehlverhalten oder Unfällen sofort eingreifen zu können.