Worauf muss ich als Drohnenpilot achten?

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Seit 2014 sind in Österreich Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen, bewilligungspflichtig.

Spielzeug oder nicht? 

Drohnen unter 250 Gramm gelten als Spielzeug, sie dürfen maximal 30 Meter hoch fliegen und sind auch von einer privaten Haftpflichtversicherung umfasst. Für alle anderen muss eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden – ohne diese wird die Drohne auch nicht von der Austro Control bewilligt. 300 Euro kostet diese Genehmigung, laut Sommerbauer werden Anträge binnen zwei Wochen bearbeitet. Derlei Drohnen unterliegen dem Luftfahrtgesetz, die maximal erlaubte Flughöhe beträgt 150 Meter bei ständigem Sichtkontakt.

Wie eine Umfrage des Kuratoriums für Verkehrssicherheit ergab, haben die Österreicher jedoch massive Wissensdefizite rund um die rechtlichen Vorschriften.

„Jeder zehnte Drohnen-Besitzer weiß nicht, ob seine eigene Drohne genehmigungspflichtig ist“

  • Kein Betrieb bei Dunkelheit
  • Kein Überfliegen von Menschenansammlungen, außer es liegt eine behördliche Genehmigung vor
  • Kein Überfliegen von feuer- oder explosionsgefährdetem Industriegelände
  • Kein Betrieb, wenn dadurch Zugtiere, Wild oder Weidevieh beunruhigt oder gefährdet werden könnte
  • Kein Betrieb innerhalb von Kontroll- und Sicherheitszonen – damit wird der bis zum Erdboden reichende Luftraum in unmittelbaren Umgebung eines Flughafens, dessen Flugverkehr von einem Fluglotsen kontrolliert wird, bezeichnet
  • Kein Betrieb im Nahbereich von sonstigen Flugplätzen – auch Notarzhubschrauberstützpunkte sind Flugplätze
  • Bei Annäherung anderer Luftfahrzeuge auf gleicher Höhe (Helikopter) umgehend landen
  • Betrieb  lediglich in Sichtweite – daher mit direktem Sichtkontakt und nicht allein unter Verwendung technischer Hilfsmittel wie FPV-Brille oder FPV-Monitor (FPV steht für „First Person View“ und bedeutet eine Übertragung der Aufnahmen einer Drohne auf einen Bildschirm)

Weitere Informationen finden Sie unter www.austrocontrol.at