Die Zeit drängt: Wichtige Organisationen für altersunabhängige Helmpflicht

15

Noch ist es nicht im Parlament beschlossen, aber die Zeit drängt. Bereits ab 1. Mai 2026 soll laut dem Entwurf der 36. StVO-Novelle in Österreich eine Helmpflicht für unter 14-Jährige beim Fahren mit E-Bikes und für unter 16-Jährige bei E-Scootern gelten. Doch Schädel-Hirn-Verletzungen können in jedem Alter tödlich enden. Laut Unfallstatistiken waren die meisten Getöteten und Verletzten bereits im Erwachsenenalter. Wichtige Akteure haben sich daher im Zuge der Begutachtung klar für eine altersunabhängige Helmpflicht ausgesprochen, wie eine KFV-Auswertung zeigt. Doch bislang leider ohne Erfolg.

Wien, 26. Jänner. 2026. Ab 1. Mai 2026 wird es für Österreichs Kinder und Jugendliche kompliziert. Beim Fahren mit Fahrrädern müssen sie, bis sie zwölf Jahre alt sind, einen Helm tragen, bei E-Bikes bis 14 Jahre und bei E-Scootern bis 16 Jahre. Für den Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im Kuratorium für Verkehrssicherheit, Dipl.-Ing. Klaus Robatsch, ist die geplante Regelung nicht nachvollziehbar: „Schädel-Hirn-Verletzungen können in jedem Alter tödlich sein. Die bei E-Scooter-Unfällen Getöteten in den Jahren 2023 und 2024 waren sogar alle über 16 Jahre alt und bei tödlichen E-Bike-Unfällen waren alle über 14 Jahre alt. Zudem ist es bei Gesetzen besonders wichtig, dass sie klar und verständlich sind, damit sie von möglichst vielen Menschen eingehalten werden. Das ist bei derart uneinheitlichen Regelungen leider nicht der Fall.“

Ein Gesetz für drei Prozent – statt für 100 Prozent der Betroffenen

Wie KFV-Erhebungen aus dem Jahr 2025 zeigen, tragen beim Fahren mit E-Bikes erst 67 Prozent einen Helm – bei E-Scootern sind es sogar nur zehn Prozent. Im Bereich der E-Bikes spielt sich das Unfallgeschehen zu einem großen Teil im Alter von 50-plus ab. Kinder und Jugendliche nutzen diese Fahrzeuge kaum. 97 Prozent der Verletzten waren sogar älter als 14 Jahre, wobei aber nur 43 Prozent von ihnen einen Helm getragen haben. Sie werden leider auch künftig nicht verpflichtet sein einen zu tragen, falls die StVO-Novelle wie angekündigt beschlossen wird. Gleiches gilt ab 16 Jahren bei E-Scootern. Dabei ist das Risiko für eine Schädel-Hirn-Verletzung ohne Helm mehr als sechsmal höher als mit Helm, wie das KFV errechnet hat. „Wenn alle Menschen beim Fahren mit E-Bikes und E-Scootern einen Helm tragen würden, gäbe es in Österreich um mehr als 1.000 Schädel-Hirn-Verletzungen pro Jahr weniger“, betont Dipl.-Ing. Robatsch.

Neben Verkehrssicherheitsexperten sehen vor allem auch Notfall- und Intensivmediziner unbedingten Handlungsbedarf. So haben sich neben dem KFV die Berufsrettung Wien, die Österreichische Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin (ÖGARI), Fachgremien der MedUni Wien, die Martin Flugrettung, die ÖNK – Österreichische Gesellschaft für Notfall- und Katastrophenmedizin, die ÖGNC – Österreichische Gesellschaft für Neurochirurgie, die Arbeitskreise Polytrauma und Schädel Hirn Trauma der ÖGU, AUVA, ÖAMTC und die Österreichische Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr ganz klar für eine altersunabhängige Helmpflicht beim Fahren mit E-Scootern und E-Bikes ausgesprochen. Auch Österreichs führender Essenslieferant Lieferando und der E-Scooter-Händler Digishop haben sich unmissverständlich dafür ausgesprochen (s. Statements).

Auszüge aus den Stellungnahmen zum Entwurf der 36. StVO-Novelle

AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt)

„…Die AUVA empfiehlt daher generell das Tragen von Sturzhelmen, ohne Einschränkung auf verschiedene Altersgruppen. Die Umsetzung der allgemeinen Sturzhelmpflicht verhindert unnötiges Leid von Unfallopfern sowie auch deren Angehörigen. Zudem bringt sie bei geringstem Aufwand einen großen positiven Effekt für das derzeit angespannte Gesundheitssystem…“

Fachgremien der MedUni Wien/ÖGARI (Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin)

„…Die Erfahrungen aus den Universitätskliniken sind eindeutig: Kopfverletzungen nach E-Scooter- und E-Bike-Unfällen sind häufig schwer, nicht altersgebunden und hinterlassen oft lebenslange Folgen. Eine vollständige Erholung ist nach schweren Kopfverletzungen in der Mehrzahl der Fälle nicht möglich. […] Während öffentlich über Altersgrenzen diskutiert wird, zeigt sich in den Schockräumen der heimischen Krankenhäuser eine schonungslose Realität. Im Wettlauf gegen die Zeit kämpfen Ärztinnen und Ärzte um Menschenleben – oft im Wissen, dass selbst modernste Medizin die Folgen schwerster Kopfverletzungen nicht mehr rückgängig machen kann. Unabhängig vom Alter, bei jedem Kopf, jedem Menschen…“

ÖAMTC (Österreichs führender Verkehrsclub mit rund 2,5 Millionen Mitgliedern)

„…Weniger überzeugend sind hingegen die neuen Regelungen zur Helmpflicht bei E-Bikes und E-Scootern. Die unterschiedlichen Altersgrenzen (14 Jahre bei E-Bikes, 16 Jahre bei E-Scootern) sowie die punktuelle Absenkung der Alkoholgrenze für Scooter-Fahrer auf 0,5 Promille wirken inkonsequent und schwer nachvollziehbar. Die Regelung erscheint als politischer Kompromiss, nicht als sachlich fundierte Maßnahme. Aus Sicht des ÖAMTC wäre eine allgemeine Helmpflicht über alle Altersklassen mit Strafandrohung bei E-Scootern sowie ebenso eine allgemeine Helmpflicht für alle Altersgruppen – aber ohne Strafandrohung – bei E-Bikes die zur Hebung der Verkehrssicherheit zielführendere Lösung…“

FSV (Österreichische Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr)

„…Nicht nachvollziehbar ist allerdings die im Entwurf vorgesehene altersbeschränkte Regelung – eine Helmpflicht nur bis 14 Jahre bei E-Bikes und bis 16 Jahre bei E-Scootern. Damit wird lediglich ein kleiner Teil der Nutzenden erfasst. Der Schwerpunkt des Unfallgeschehens liegt vor allem bei älter als 14-jährigen E-Bikenden und älter als 16-jährigen E-Scooter-Fahrenden. Diese Regelung ist für alle Verkehrsteilnehmenden nicht logisch. Helmpflicht für Radfahrende bis zum 12. Lebensjahr, E-Biken bis 14. Jahren und E-Scooterfahren bis 16. Jahren. Wir benötigen einfache und nachvollziehbare Regelungen, die dadurch nicht gegeben sind…“

Lieferando (Österreichs führender Essenslieferant)

„…Sicherheit sollte für alle Verkehrsteilnehmer:innen an erster Stelle stehen. Unabhängig ihres Alters und davon, wie sie sich fortbewegen. Eine allgemeine Helmpflicht bei der Nutzung von E-Fahrrädern und speziell bei E-Scootern, welche sich immer häufiger in der Unfallstatistik wiederfinden, würde daher aus unserer Sicht ein noch deutlicheres Signal an Verkehrsteilnehmer:innen senden und wesentlich zu einer konsistenten Wahrnehmung von Risiken sowie zu einer Etablierung von einheitlichen Verhaltensnormen beitragen…“

Digishop (E-Scooter-Händler)

„…Es ist schwer verständlich warum es bei einem sicherheitsrelevanten Thema wie der Helmpflicht Ausnahmen in der 36. StVO-Novelle geben sollte….Wir empfehlen eine verpflichtende Helmpflicht bei der Benutzung von elektrisch betriebenen Klein- und Minirollern und Fahrrädern unabhängig vom Alter des Benutzers ausgenommen der Gebrauch eines Helms ist wegen körperlichen Beschaffenheiten nicht möglich…“

Kuratorium für Verkehrssicherheit (Unfallpräventionsinstitution seit 1959)

„…Nicht nachvollziehbar ist allerdings die im Entwurf vorgesehene altersbeschränkte Regelung – eine Helmpflicht nur bis 14 Jahre bei E-Bikes und bis 16 Jahre bei E-Scootern. Damit wird, insbesondere bei E-Bikes, lediglich ein kleiner, unfallstatistisch wenig relevanter Teil der Nutzenden erfasst, und zudem liegt der Schwerpunkt des Unfallgeschehens deutlich in höheren Altersgruppen…“

Presseaussendung .pdf