E-Scooter: Neue KFV-Analyse zeigt hohe Unfallzahlen und großen Aufklärungsbedarf

E-Scooter: Neue KFV-Analyse zeigt hohe Unfallzahlen und großen Aufklärungsbedarf
E-Scooterstudie 2019. Grafik: KFV

Für das Jahr 2019 rechnet das KFV damit, dass sich mehr als 1.000 Personen in Österreich bei der Nutzung eines E-Scooters so schwer verletzen werden, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen.

Wien, 21. August 2019. Zahlreiche Leih-E-Scooter sind seit knapp einem Jahr in Wien unterwegs – und auch in anderen österreichischen Städten halten diese bereits Einzug. Hinzu kommt eine große Anzahl an E-Scootern in Privatbesitz: Rund 25.000 E-Scooter wurden nach Angaben des Verbands der Sportartikelerzeuger und Sportausrüster Österreichs (VSSÖ) im Jahr 2018 verkauft, für 2019 wird mit rund 30.000 verkauften E-Scootern gerechnet. Mit Etablierung dieser neuen Mobilitätsform sind viele Fragestellungen – vor allem auch im Hinblick auf die Verkehrssicherheit – entstanden. Das KFV hat sich deshalb in umfassenden Beobachtungen, Befragungen und Analysen mit der Thematik auseinandergesetzt. „E-Scooter bieten viele neue Chancen und Möglichkeiten. Dennoch sind sie nicht ganz ungefährlich: Wir rechnen damit, dass sich allein in diesem Jahr mehr als 1.000 E-Scooter Fahrer auf Österreichs Straßen verletzen“, erläutert Dipl.-Ing. Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im KFV. „Damit sich E-Scooter dauerhaft als eine bereichernde, sichere neue Mobilitätsform etablieren können, ist noch viel Informationsbedarf gegeben und Bewusstseinsbildung erforderlich.“ Dass das Potenzial von E-Scootern groß ist, zeigen die Ergebnisse einer neuen Befragung des KFV: Knapp die Hälfte der befragten Personen, die bisher noch keinen E-Scooter nutzen, sind an der Nutzung von E-Scootern interessiert.

Jeder 4. E-Scooter Fahrer fährt am Gehsteig
Um ein möglichst tiefgehendes Bild von den Problematiken beim E-Scooter Fahren zu erfassen, hat das KFV in den vergangenen Wochen umfassende Beobachtungen von mehr als 1.500 E-Scooter Nutzern durchgeführt. Im Zuge der Beobachtungen zeigte sich, dass E-Scooter Fahrer durchschnittlich mit einer Geschwindigkeit von 15,1 km/h unterwegs sind. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug im Rahmen der Beobachtungen 31 km/h. Die Helmtragequote liegt gemäß der neuen KFV-Beobachtung aktuell bei 3 Prozent, wobei Nutzer von privaten E-Scootern wesentlich häufiger einen Helm tragen (Helmtragequote: 10 Prozent) als Nutzer von Leih-E-Scootern (Helmtragequote: 2 Prozent). Wenn eine Infrastruktur bestehend aus einem Radweg, der Fahrbahn für den Mischverkehr und einem Gehsteig vorhanden ist, so wählen 73 Prozent der E-Scooter Fahrer den Radweg, 23 Prozent nutzen verbotenerweise den Gehsteig. Was sich im Rahmen der Beobachtungen ebenfalls zeigte: Bei 3 Prozent aller beobachteten Fahrten waren 2 Personen gemeinsam auf einem E-Scooter unterwegs.

14 Prozent der E-Scooter Fahrer hatten bereits Konflikt mit anderen Verkehrsteilnehmern
In einer Befragung unter mehr als 500 E-Scooter Nutzern gaben 14 Prozent der Teilnehmer an, dass sie bereits einen Konflikt mit einem anderen Verkehrsteilnehmer – besonders häufig mit Fußgängern oder Radfahrern – hatten. 17 Prozent der befragten E-Scooter Nutzer haben bereits eine Situation erlebt, in der ihr E-Scooter – etwa aufgrund von Nässe, Unerfahrenheit oder der Geschwindigkeit – nicht mehr kontrollierbar war. Und: Zwei Drittel der E-Scooter Nutzer würden zudem befürworten, dass E-Scooter nur auf gekennzeichneten Abstellflächen bzw. Fahrradabstellanlagen abgestellt werden dürfen.

Helm ist im Falle eines Unfalles lebensrettend!
Was aus der Befragung des KFV ebenfalls hervorgeht ist, dass hinsichtlich des Wissens rund um die geltenden rechtlichen Bestimmungen noch großer Informationsbedarf besteht. So weiß etwa nur jeder 4. E-Scooter Nutzer, dass man ab einem Alter von 12 Jahren alleine mit einem E-Scooter fahren darf (darunter nur mit Radfahrausweis) und nur rund 28 Prozent haben Kenntnis darüber, dass für Kinder bis 12 Jahre beim E-Scooterfahren die Helmpflicht gilt. Aber auch im Hinblick auf Ausstattungsvorschriften, Promillegrenzen und der Frage, ob auf dem Gehsteig mit dem E-Scooter gefahren werden darf, herrscht nach wie vor Unklarheit in der Bevölkerung. „Seit Juni dieses Jahres sind E-Scooter Fahrrädern gleichgestellt – womit das Fahren am Gehsteig verboten ist. Aus unserer Befragung geht jedoch hervor, dass jeder 5. glaubt, dass die Nutzung des Gehsteigs mit dem E-Scooter erlaubt ist. Hier ist noch viel Bewusstseinsbildung zu leisten – nicht nur im Hinblick auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, sondern auch darüber hinaus: So sollten sich zum Beispiel alle E-Scooter Fahrer bewusst sein, dass das Tragen eines Helms unabhängig vom Alter dringend zu empfehlen ist und im Falle eines Unfalles lebensrettend sein kann“, so Robatsch.

Die rechtlichen Bestimmungen rund um E-Scooter im Überblick:

  • Darf ich am Gehsteig fahren? Nein, E-Scooter sind seit dem 01.06.2019 dem Fahrrad gleichgestellt. Für die Fahrt mit dem E-Scooter ist daher die Radinfrastruktur – bzw. sofern diese nicht vorhanden ist die reguläre Fahrbahn – zu verwenden.
  • Wie muss mein E-Scooter ausgerüstet sein, um StVO-konform zu sein? Erforderlich sind mindestens eine Bremse, Rückstrahler (nach hinten rot, nach vorne weiß, zur Seite gelb) sowie bei Dunkelheit und schlechter Sicht vorne und hinten Licht.
  • Wie hoch ist die erlaubte Promillegrenze bei der E-Scooter Nutzung? Die Nutzung eines E-Scooters ist ab einer Alkoholisierung in der Höhe von 0,8 Promille strafbar. Abhängig vom Grad der Alkoholisierung ist mit einem Strafrahmen von € 800,- bis € 5.900,- zu rechnen.
  • Darf man zu zweit auf einem E-Scooter fahren? Nein, zu zweit auf einem E-Scooter unterwegs zu sein ist nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar.
  • Ab welchem Alter dürfen Kinder alleine mit dem E-Scooter unterwegs sein? Ab einem Alter von 12 Jahren dürfen Kinder ohne Aufsicht mit einem E-Scooter unterwegs sein. Jüngere Kinder müssen entweder im Besitz eines Radfahrausweises sein oder von einer Aufsichtsperson begleitet werden. Zudem gilt bis zum Alter von 12 Jahren bei der Nutzung von E-Scootern die Helmpflicht.

KFV-Tipps für mehr Sicherheit am E-Scooter:

  • Üben Sie den Umgang mit dem E-Scooter im verkehrsfreien Raum. Vor der ersten Fahrt im Straßenverkehr das Bremsen, Gleichgewicht halten und das Ausweichen vor Hindernissen trainieren.
  • Schützen Sie Ihren Kopf mit einem Helm.
  • Fahren Sie stets rücksichtsvoll und gefährden Sie andere Verkehrsteilnehmer nicht.
  • Halten Sie sich an die Verkehrsregeln und fahren Sie nicht alkoholisiert.
  • Nicht auf Gehwegen und Gehsteigen fahren.
  • Seien Sie besonders aufmerksam im Kreuzungsbereich: Nähern Sie sich langsam der Kreuzung und seien Sie sich möglicher Gefahren durch abbiegende Fahrzeuge bewusst (Gefahr des “Toten Winkels”).
  • Vermeiden Sie Ablenkungen, verzichten Sie beim Fahren auf Kopfhörer.
  • Verwenden Sie das Mobiltelefon während des Fahrens nicht.
  • Machen Sie sich sichtbar! Helle Kleidung und Reflektoren auf der Kleidung und am E-Scooter helfen Ihnen, dass Sie besser gesehen werden. Schalten Sie bei Dunkelheit und schlechter Sicht das Licht Ihres E-Scooters rechtzeitig ein.
  • Fahren Sie niemals zu zweit auf dem E-Scooter.
  • Fahren Sie besonders vorsichtig bei Bodenunebenheiten, Schienen und nassem Untergrund.
  • Vorsicht im Urlaub: Die Regelungen für E-Scooter sind in Europa nicht einheitlich. Erkundigen Sie sich vor der Abreise, welche Regeln an Ihrem Reiseziel gelten.

Hinweis: Bundesländerzahlen liegen derzeit nicht vor.

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