Flexibel, aber auch gefährdet: Fahrradfahrer

Etwa drei Millionen Österreicher schwingen sich immer wieder aufs Fahrrad, zahlreiche von ihnen verunglücken: 2006 ereigneten sich insgesamt 5.417 Unfälle mit Radfahrern im Straßenverkehr, bei denen 48 Radfahrer getötet und 5.335 verletzt wurden. In der Altersgruppe der 10- bis 15-Jährigen waren die meisten verletzten Radfahrer zu finden. Ein ganz anderes Bild ergibt sich bei den getöteten Radfahrern. Der Großteil jener Menschen, die einen Radfahrunfall nicht überlebt haben, war über 60 Jahre alt. Grund dafür ist die allgemein schwächere körperliche Konstitution älterer Menschen.

Radfahrer sind verglichen zu motorisierten Verkehrsteilnehmern wegen der fehlenden „Knautschzone“ und großen Geschwindigkeitsunterschieden immer im Nachteil. KFV-Untersuchungen zeigen, dass bei einer Kollision mit Radfahrern andere Verkehrsteilnehmer kaum und wenn doch, dann meist „nur“ leicht verletzt werden. Im Gegensatz dazu ist der Radfahrer einer hohen Unfallgefährdung ausgesetzt. Dennoch können „Pedalritter“ einiges zu ihrer eigenen Sicherheit beitragen. Wie viel Potenzial es gibt, zeigen Erhebungen des KFV, mit folgenden Ergebnissen:

Verkehrssicheres Fahrrad
Eine teils fatale Unbekümmertheit ist bei der Ausrüstung der Drahtesel festzustellen: Die in der Fahrradverordnung festgeschriebene Mindestausstattung wird noch immer von einem Großteil der Radler ignoriert, wie eine Studie KFV zeigt. Zwei von drei Fahrrädern auf Österreichs Straßen (66 Prozent) haben demnach mindestens einen technischen Mangel, der laut Gesetzesvorschrift eigentlich nicht auftreten darf. Die gravierendsten Defizite betreffen dabei ausgerechnet ein besonders sensibles Feld: die Sichtbarkeit. So fehlten 41 Prozent der kontrollierten Räder der weiße Rückstrahler nach vorne, rund 31 Prozent konnten kein rotes Rücklicht oder einen nach vorne ausgerichteten Schweinwerfer vorweisen (bei Tageslicht und guter Sicht nicht zwingend erforderlich). Bei jeweils 29 Prozent fehlten der rote Rückstrahler nach hinten und die zwei gelben „Katzenaugen“ in den Speichen. Bei den gelben Rückstrahlern an den Pedalen musste jeder fünfte Radler passen.

Seit 1. Mai 2003 muss jedes Fahrrad, das in Verkehr gebracht wird, über folgende Ausstattungsmerkmale verfügen:

  • Zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen
  • Glocke oder Hupe für akustische Warnzeichen
  • Nach vorne: Aktiv strahlender Scheinwerfer mit weißem oder hellgelbem Licht (nicht gefordert bei Tageslicht und guter Sicht) + Passiv reflektierender, weißer Rückstrahler
  • Nach hinten: Aktiv strahlendes, rotes Rücklicht oder Blinklicht (nicht gefordert bei Tageslicht und guter Sicht) + Passiv reflektierender, roter Rückstrahler
  • Gelbe Pedal-Rückstrahler
  • Vier gelbe Speichenreflektoren („Katzenaugen“) oder reflektierende Reifenseitenwände

Radhelm
Die Helmtragequote in Österreich lag 2004 gerade einmal bei 15 Prozent. Dabei könnten bis zu 85 Prozent aller schweren Kopfverletzungen durch das Tragen eines Helms vermieden werden. Ein qualitativ hochwertiger Radhelm zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • Harte Außenschale aus reflektierendem Material.
  • Luftschlitze, die breit und durch Luftkanäle verbunden sind.
  • Gitter vor den Luftschlitzen zum Schutz vor Insekten.
  • Verschlussriemen müssen fix mit dem Helm verbunden sowie einfach zu öffnen und zu schließen sein.
  • Der Radhelm muss der ÖNORM EN 1078 entsprechen und die CE-Kennzeichnung in der Helmschale tragen.
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