Mopedausweis mit 15 – über die jüngsten motorisierten Verkehrsteilnehmer

Das Moped ist das gefährlichste aller Verkehrsmittel – dennoch für viele der Start in die motorisierte Welt. Moped-Lenker tragen im Vergleich zu Pkw-Fahrern das zehnfache Unfallrisiko. Rund ein Drittel (32,4 %) aller auf der Straße verunglückten 16- bis 17-Jährigen lassen bei einer Fahrt mit dem Moped, als Fahrer oder Mitfahrer, ihr Leben. Verschärftes Risiko besteht für all jene Jugendliche, die bereits mit 15 mit dem Moped unterwegs sind. Wenn auch die physischen Voraussetzungen Jugendlicher – etwa Sehkraft oder Reaktionsschnelligkeit – für die motorisierte Verkehrsteilnahme meist perfekt sind, so sind es die psychischen nicht immer: Mangelnde Reife, Imponiergehabe und jugendliche Selbstfindungsprozesse bedeuten auf der Straße tödliche Risikofaktoren.

Seit der Herabsetzung des Moped-Einstiegsalters auf 15 Jahre am 1.1.1997 sind die Unfallopfer-Zahlen mit jedem Jahr angestiegen, in den letzten Jahren geradezu explodiert. Waren es 1997 noch 32 Menschen, die bei Unfällen mit 15-jährigen Moped-Lenkern verletzt wurden, so waren es im Jahr 2002 bereits 282 Verunglückte (davon 2 Getötete), im Jahr 2003 810 (davon 4 Getötete), 2004 882 (davon 4 Getötete) und 2005 1.340 Verunglückte (davon 8 Getötete) und 2006 schockierende 1.701 Verunglückte (davon 6 Getötete). Der Jahressprung 2002/2003 zeigt deutlich: Der Wegfall der verpflichtenden verkehrspsychologischen Untersuchung für 15-Jährige vor Erhalt des Mopedscheins hat besonders brutale Spuren hinterlassen. Konnte vor dem 1.10.2002 einem 15-jährigen Jugendlichen mit gravierenden Reifedefiziten – etwa mangelnde Belastbarkeit oder erhöhte Unbekümmertheit und Risikobereitschaft – der Weg zum verfrühten Schein verwehrt bleiben, war dies nach diesem Stichtag nicht mehr möglich. Der Weg war frei – mitunter direkt ins Verderben. Das Ergebnis zeigen die Zahlen der Bilanz.

Seit 1997 kann ein Mopedausweis bereits unter bestimmten Voraussetzungen für 15-Jährige ausgestellt werden. Mit 1. September 2009 wurde die Ausbildung für 15- und 16-jährige angeglichen: Nunmehr ist für alle angehenden Mopedlenker ein Theoriekurs über sechs (bisher acht) Unterrichtseinheiten, eine Theorieprüfung und eine praktische Ausbildung über acht (bisher sechs) Unterrichtseinheiten – davon zwei im öffentlichen Verkehr – vorgesehen. Wie bisher ist gegenüber dem Instruktor bzw. der Instruktorin oder dem Fahrlehrer bzw. der Fahrlehrerin der  Nachweis über ausreichende Fahrzeugbeherrschung zu erbringen. Einzige zusätzliche Voraussetzung für 15-jährige Mopedlenker ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.

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