Pkw gegen Fußgänger: der Kampf um die Vormacht

Nicht immer ist der Name auch Programm. Im Normalfall sollte ein Schutzweg signalisieren, dass sich an dieser Stelle starke und schwache Verkehrsteilnehmer so nahe kommen, dass besondere Vorsicht angebracht ist. Allerdings werden Schutzwege immer mehr zum Kampfplatz. Von 2005 auf 2006 sank die Zahl der Fußgängerunfälle auf geregelten Schutzwegen um 8,7 Prozent, jedoch stieg die Zahl von 2004 auf 2006 um vier Prozent. Es sieht so aus, als ob jeder die Pflicht des vorausschauenden Verhaltens und des Reagierens auf den anderen abschiebt. 3.211 Mal kam es 2006 zu Kollisionen zwischen Pkw-Lenkern und Fußgängern, wobei das Ortsgebiet mit über 90 Prozent der Hauptunfallort ist. 29 Prozent der Kollisionen wurde auf Schutzwegen verzeichnet, 13 Prozent der Unfälle ereigneten sich auf geregelten Kreuzungen. Schon ein Zusammenprall mit einem Pkw bei "nur" 20 km/h birgt für einen Fußgänger ein Risiko von etwa 35 Prozent, sich schwere Verletzungen zuzuziehen. Bei 50 km/h besteht bereits ein 40-prozentiges Risiko, dass der Unfall tödlich endet, bei 70 km/h gibt es mit einem Tötungsrisiko von etwa 95 Prozent kaum Überlebenschancen.

Auch Fußgänger machen Fehler
Die Unfälle gehen aber nicht immer nur auf die Kappe motorisierter Verkehrsteilnehmer. Eine Unfallursache ist sicher auch, dass mancher "schwache" Verkehrsteilnehmer rot sieht, wenn er Rot sieht. Eine 2002 durchgeführte Untersuchung des KfV auf Wiener Kreuzungen ging den Ursachen für das Rotgehen auf den Grund. Rund 1.230 Personen wurden beim Missachten des Haltsignals oder beim Überqueren der Straße an einer nicht geregelten Stelle beobachtet und anschließend befragt. 36 Prozent gaben an, dass sie es eilig hatten, 25 Prozent war die Wartezeit an der Ampel einfach zu lang. Weitere 25 Prozent meinten, dass es ohnehin gleich grün werde. Reines Herdenverhalten legten 18 Prozent an den Tag, indem sie einfach den Rotgehern folgten. Am öftesten ließen Vertreter der 16- bis 30-Jährigen die Ampel links liegen (35%), am bravsten waren mit nicht einmal einem Zehntel "Sündenanteil" die unter 15-Jährigen und mit 13 Prozent die über 60-Jährigen.

Auch Verkehrsteilnehmer per pedes müssen sich an die gesetzlichen Regelungen halten. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Fußgänger an ampelgeregelten Stellen nur dann die Fahrbahn queren, wenn sie Grün haben. Springt die Ampel um, während man sich auf der Straße befindet, muss man die Fahrbahn so schnell wie möglich räumen. Ist eine Schutzinsel vorhanden, darf man sich nur bis zu dieser retten. Will ein Fußgänger auf einem ungeregelten Schutzweg über die Straße, darf er nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für den Lenker überraschend auf den Zebrastreifen treten. Ohne Schutzweg darf man die Fahrbahn nur betreten, wenn kein anderer Straßenbenützer gefährdet wird.

Bei Rot aufs Gas – die Fehler der Autofahrer
Vor allem Stress und Zeitdruck dürften die Bereitschaft, bei Rot aufs Gas zu steigen, enorm erhöhen. Denn Rotsünder Nummer eins sind Berufstätige zwischen 26 und 64 Jahren. Im Schnitt wird alle acht Minuten das Rotlicht auf geregelten Kreuzungen missachtet. Mit 85 Prozent sind es vor allem Männer, die es mit dem Lichtsignal nicht so genau nehmen. Eine wirksame Gegenmaßnahme sind Rotlichtüberwachungskameras, die eine stark abschreckende Wirkung haben.

Aber nicht nur das Ignorieren roter Ampeln kann rasch in einem Unfall mit Fußgängern enden. Gleichzeitig telefonieren und abbiegen oder ganz einfach eine zu hohe Geschwindigkeit im Ortsgebiet senken die Reaktionsmöglichkeit beträchtlich. Wenn dann noch die mangelnde Kommunikation zwischen den Verkehrsteilnehmern und eine Portion Aggressivität gegenüber langsameren Passanten dazukommen, ist die explosive Mischung perfekt. Was viele nicht wissen und vor allem Fahrschüler immer wieder zum Straucheln bringt: Beim Einbiegen in eine Fahrbahn muss man als Lenker einem Fußgänger, der die Fahrbahn bereits betreten hat, deren ungehindertes und ungefährdetes Überqueren ermöglichen.

Es findet scheinbar ein Kampf am Schutzweg statt, bei dem sich jeder im Recht sieht und die Verantwortung des vorausschauenden Handelns hin und her geschoben wird. Tatsache ist, dass Fußgänger und Kfz-Lenker gleichermaßen Regeln zu beachten haben und zur Verantwortung gezogen werden können. So ist die "Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern" ein Delikt des seit 1. Juli 2005 gültigen Vormerksystems.

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