Telefonieren am Steuer lenkt ab

Untersuchungen des KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) haben ergeben: Telefonieren mit dem gehaltenen Handy während der Fahrt wird von den Lenkern selbst als ungefähr gleich gefährlich eingestuft wie der Umgang mit Navigationssystemen, das Lesen einer Straßenkarte, Zeitungslesen oder Bedienen von Diktiergeräten. Verhaltensweisen wie Essen, Trinken, Rauchen, Gespräch mit Beifahrern, Singen oder Radio hören werden als deutlich weniger gefährlich eingeschätzt. Trotzdem ist das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung noch immer eine oft anzutreffende Praxis auf Österreichs Straßen. Dabei ist diese Verhaltensweise seit 1. Juli 1999 sogar unter Strafe gestellt.

KFV-Erhebungen zum Telefonieren am Steuer

  • 94 Prozent aller Kfz-Lenker besitzen ein Handy, zwei Drittel der Lenker (67 Prozent) benützen es nach eigenen Angaben während der Fahrt. 20 Prozent der Lenker telefonieren nach Eigenaussage viel am Steuer, 47 Prozent fallweise, 27 Prozent nie.
  • Beinahe die Hälfte der telefonierenden Lenker – also insgesamt jeder dritte Lenker – spricht während der Fahrt mit Handy am Ohr. Ein Drittel der telefonierenden Lenker benützt immer eine Freisprecheinrichtung, 18 Prozent verwenden diese fallweise.
  • 60 Prozent der Gespräche sind privater Natur, 40 Prozent behandeln Berufliches.
  • Zwölf Prozent der befragten Lenker gaben an, während der Fahrt SMS zu lesen. Fünf Prozent schreiben und senden SMS am Steuer.
  • 53 Prozent der telefonierenden Lenker und gar 70 Prozent der Vieltelefonierer am Steuer sind Männer.
  • In der Altersgruppe der 25-34-Jährigen findet sich mit 84 Prozent der höchste Anteil an telefonierenden Fahrern.
  • Das Unfallrisiko telefonierender Lenker ist fünf Mal höher als jenes der Nicht-Telefonierer am Steuer.

Kognitiver Zwiespalt
Der Mensch ist prinzipiell schlecht dafür geeignet, zwei vollkommen unterschiedliche Tätigkeiten gleichzeitig auszuführen. Je nachdem, wie attraktiv ein Reiz ist und wie stark man die Dringlichkeit empfindet, wird die Aufmerksamkeit auf bestimmte Informationen verlagert – anderes tritt dagegen in den Hintergrund. In kritischen Fahrsituationen muss die Aufmerksamkeit daher erst wieder „umgeleitet“ werden. Die Folgen der Ablenkung sind Verzögerungen bei der Wahrnehmung von Gefahren und der – lebensnotwendigen – Reaktionsfähigkeit. Selbst nach Beenden eines Telefonats sind Autofahrer noch abgelenkt: In den ersten 15 Minuten nach dem Auflegen ist das Unfallrisiko noch immer vier Mal höher.

Das Fahrverhalten leidet unter der motorischen Behinderung
Die Einschränkung der Bewegungsmöglichkeit durch das Hantieren mit dem Handy schlägt sich im Fahrverhalten deutlich nieder. Zwar wird die Geschwindigkeit verringert, die Fahrleistung verbessert sich aber dadurch nicht. Gaspedal und Lenkrad werden abrupter und hastiger betätigt. Nachfolgende Fahrer können das Verhalten des Vordermanns daher schwer einschätzen. Außerdem konnte beobachtet werden, dass Fahrer mit Handy am Ohr bei Abbiegemanövern häufiger auf die Gegenfahrbahn oder über die Randlinie ausscheren. Vermehrtes Kurvenschneiden ist ein weiterer negativer Nebeneffekt, beim Blinken verhalten sich nur 25 Prozent der Telefon-Fahrer richtig. Telefonierende Lenker erkennen außerdem wesentlich später das Verlangsamen eines vorausfahrenden Fahrzeugs. Die Reaktionszeit beim Aufleuchten der Bremslichter ist ebenfalls deutlich erhöht. Auffahrunfälle sind bei telefonierenden Lenkern deswegen auch extrem überrepräsentiert. Dramatisch ist die Situation für die schwachen Verkehrsteilnehmer: Bei Beobachtungen des KFV drosselten über 70 Prozent der Handy-Fahrer weder das Tempo, noch hielten sie an, wenn ein Fußgänger die Straße queren wollte.

Milde Strafen und schwierige Strafverfolgung
Wer hinterm Steuer mit dem Handy am Ohr erwischt wird, kommt angesichts der Auswirkungen des Telefonierens mit vergleichsweise moderaten 50 Euro Strafe davon. Diese Strafe darf momentan aber nur verhängt werden, wenn der Fahrer angehalten wird. Handy-Lenker in Fahrt können nicht angezeigt werden. Das KFV kritisiert diese Gesetzeslage und plädiert für eine einfachere Strafverfolgung und wirksame Kontrollen in Form von Schwerpunktaktionen oder (Doppel-)Auswertung von Radarfotos.

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