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Geschwindigkeit



Geschwindigkeit – der Killer Nummer eins auf Österreichs Straßen

Überhöhte Geschwindigkeit ist die Hauptursache für tödliche Unfälle auf Österreichs Straßen. 33 Prozent (alle Zahlen: 2006) aller Straßenverkehrsunfälle mit tödlichen Ausgang werden durch überhöhte Geschwindigkeit verursacht. Damit liegt „Rasen“ an erster Stelle der Unfallursachen in der Verkehrsunfallstatistik vor Vorrangverletzungen mit zwölf und Überholen mit neun Prozent.

Dies liegt wahrscheinlich auch daran, dass Geschwindigkeitsübertretungen immer noch als „Kavaliersdelikt“ gelten. Viele Autofahrer sind der Ansicht, dass das Risiko immer nur von den anderen ausgeht, denn der eigene Tritt aufs Gaspedal wird grundsätzlich als nicht gefährlich eingestuft. Die Geschwindigkeitsübertretungen anderer werden hingegen sehr wohl als riskant klassifiziert.

Eine KFV-Studie belegt, dass 42 Prozent aller Lenker trotz Tempolimits aufs Gas steigen. Besonders dort, wo Geschwindigkeitsbegrenzungen schwächere Verkehrsteilnehmer schützen sollen, neigen Österreichs Autofahrer zur Raserei und gefährden damit Kinder, Fußgänger und Radfahrer. Ein Verhalten, dass Jahr für Jahr neue Opfer fordert: 5.701 Unfälle zwischen Autos und schwächeren Verkehrsteilnehmern (Fußgänger und Radfahrer) ereigneten sich im Jahr 2006 im Ortsgebiet. 5.729 Fußgänger und Radfahrer wurden dabei verletzt, 44 bezahlten mit dem Leben.

Der typische Temposünder

Die typischen Temposünder sind zumeist männliche Vielfahrer mittleren Alters, die beruflich und finanziell gut situiert sind und über langjährige Fahrpraxis verfügen. Aber auch junge Lenker zwischen 18 und 24 Jahren missachten gerne die Limits.

Tiefe Kluft zwischen Theorie und Praxis

Über 80 Prozent der Österreicher sprechen sich für Geschwindigkeitsbeschränkungen in Ortschaften aus und erachten diese als wichtig. 32 Prozent befürworten sogar Tempo 30 in Wohngebieten. Die Erkenntnis, dass zu hohe Geschwindigkeit die Hauptunfallursache auf den Straßen ist, ist in den Köpfen der Autofahrer also fest verankert. Deshalb ist es umso verwunderlicher, dass diesem Bewusstsein nicht die entsprechende Handlungsweise folgt, nämlich angemessenes Geschwindigkeitsverhalten.


Strengere Strafen für Raser

Mit 1. September 2009 wurden die Strafen für deutliche Überschreitungen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit angehoben: Bei mehr als 30 km/h zu schnell beträgt die Strafdrohung 70 bis 2180 Euro. Mindestens 150 Euro beträgt die Strafe, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 40 km/h im Ortsgebiet bzw. um 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets überschritten wird. Strafen von 70 Euro können sofort mit Organmandat verhängt werden.


Für einen umfassenden Überblick zu: Was passiert bei welcher Straftat
Hier die Tabelle zum Download:

Geschwindigkeiten und Rechtsfolgen