Verkehrsunfälle mit Geisterfahrern - meist Frontalkollisionen (54%) - ziehen große Aufmerksamkeit auf sich, weil sie meist tragische Folgen haben: Verglichen mit anderen Verkehrsunfällen ist die Verletzungsschwere hoch. Zudem kommen viele unschuldige Verkehrsteilnehmer ums Leben. Seit 1987 sind 105 Menschen bei Geisterfahrerunfällen auf Österreichs Straßen ums Leben gekommen.
Im Jahr 2010 warnte der Radiosender Ö3 402 Mal vor Geiserfahrern, das sind um 12 Meldungen mehr als im Jahr 2009 (+3,1%). Die Gesamtzahl bleibt - verglichen mit den Werten aus den Jahren 1999-2008 - auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Im Jahr 2004 wurde mit 550 Meldungen die bisherige Jahreshöchstzahl verzeichnet.
Hauptursachen für Geisterfahrten
Alkoholisierung (50 %), Überforderung (30 %) und bewusstes Wenden auf der Fahrbahn (27,4 %) sind die Hauptursachen für Geisterfahrten. Am häufigsten beginnen Geisterfahrten (44 %) im Einmündungsbereich von Autobahnen oder Schnellstraßen. Dann folgen mit 27 Prozent schon absichtliche Wendemanöver, teils aus banalen Gründen (Regenschirm in der Raststätte vergessen, Scheibenwischer verloren). 16 Prozent dieser lebensgefährlichen Touren starten im Übergangsbereich zwischen Abschnitten ohne bzw. mit Mitteltrennung. Drei Prozent beginnen von einem Parkplatz aus, sechs Prozent bei einer Raststation oder Tankstelle, der Rest an anderen Orten.
Der typische Geisterfahrer
Die „Rush Hour“ der Falschfahrer ist zwischen 18 und 2 Uhr. 83 Prozent der Geisterfahrer sind Männer, 45 Prozent sind zwischen 21 und 40 Jahren alt. 51 Prozent der alkoholisierten unfallbeteiligten Geisterfahrer waren jünger als 36 Jahre.
Sicherheitsmaßnahmen
Auch die Bundesregierung ist sich der Problematik bewusst und hat deshalb Optimierungsvorschläge im Österreichischen Verkehrssicherheitsprogramm festgehalten, etwa die Integration der Verhaltensregeln bei Geisterfahrermeldungen in die Fahrschulausbildung. Als weitere Gegenmaßnahmen fordert das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) mehr deutlich sichtbare Trennungen von Auf- und Abfahrten bei Autobahnen. Zudem könnte die elektronische Erfassung von Geisterfahrern (sog. Ghost Rider Information System GRIS) an besonders gefährlichen Anschlussstellen eingeführt werden. Mit der GRIS-Technologie wird der Geisterfahrer via Mikrowellen bereits an der Autobahn-Anschlussstelle erfasst und binnen Sekunden an die Exekutive und die Ö3-Verkehrsredaktion gemeldet. Auch die Einbindung von Auto-Navigationssystemen ist wünschenswert. Mechanische Sperren wie die „Kralle“ sollten hingegen nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen, da wesentliche Nachteile bestehen.
Strafen
Geisterfahrern drohen nicht nur hohe Verwaltungsstrafen und die Entziehung der Lenkberechtigung, Geisterfahrer auf Autobahnen machen sich der „fahrlässigen Gemeingefährdung" nach § 177 Strafgesetzbuch strafbar. Für dieses Delikt droht grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Wird bei einem Geisterfahrerunfall ein Mensch getötet oder eine größere Anzahl von Verkehrsteilnehmern schwer verletzt, wird eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt.
Richtiges Verhalten bei Geisterfahrern
Bei der Fahrt auf Autobahnen, sollte der Verkehrsfunks eingeschalten sein, um Geisterfahrermeldungen nicht zu überhören Aber was tut man, wenn man einem Geisterfahrer begegnet oder selbst einmal die falsche Auffahrt nimmt? Das KFV hat für Sie die wichtigsten Tipps zusammengefasst:
Verhalten bei Geisterfahrerwarnungen:
• Ruhig bleiben
• Geschwindigkeit reduzieren
• Abstand zum Vordermann erhöhen
• Rechts fahren und nicht überholen
• Parkplatz suchen und auf Entwarnung warten
Verhalten, wenn man selbst zum Geisterfahrer geworden ist:
• Einschalten der Warnblinkanlage
• Geschwindigkeitsreduktion
• Anhalten am nächsten Fahrbahnrand
• Warten auf die Exekutive
• Fahrbahn niemals kreuzen
• Nicht rückwärts fahren oder wenden
Warum man unfreiwillig zum Geisterfahrer werden kann:
• Ablenkung und/oder Stress
• Konsum von Alkohol und/oder Drogen
• Ungünstige Witterungsverhältnisse
• Schlechte Beschilderung oder Markierung