
Das Vormerksystem gegen Hochrisikolenker: in Kraft seit 1. Juli 2005
Ersten Impulsen zur Implementierung in das österreichische Führerscheinsystem im Jahr 1994 folgten immer wieder entsprechende Entwürfe. Zu einer Einigung konnten sich die Verantwortlichen jedoch nicht durchringen. Die zehnjährige Diskussionsphase in Österreich nutzten andere Staaten, um in Sachen Punkteführerschein voran zu kommen: In den Jahren von 1994 bis 2004 führten folgende europäische Staaten ein Punkte(führerschein)system ein: Bulgarien, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Polen, Slowenien und Ungarn. In Deutschland besteht das System bereits seit 1974, Frankreich führte 1992 ein Bonuspunktesystem ein und Großbritannien verfügt bereits seit den 1930er Jahren über eine Methode, Vermerke von Verkehrsverstößen in den Führerschein einzutragen.
Durch die Ziele des 2002 beschlossenen Österreichischen Verkehrssicherheitsprogramms, nämlich 50 Prozent weniger Verkehrstote und 20 Prozent weniger Unfälle mit Personenschaden bis 2010, wurde auch die Forderung nach präventiven Maßnahmen gegen Mehrfachtäter und Hochrisikolenker in Österreich wieder lauter. In einer Befragung im Jahr 2003 stieß ein Punktesystem unter den Österreichern mit 77 Prozent auf große Zustimmung. Am 2. März 2005 wurde das Vormerksystem – so der offizielle Name für den Punkteführerschein – für 13 Delikte im Parlament beschlossen, seit 1. Juli 2005 ist es in Kraft.
Die Funktionsweise des Vormerksystems
Das Vormerksystem dient der Erfassung von Mehrfachtätern und Hochrisikolenkern. Jene Delikte, die schon vor dem 1. Juli 2005 den Entzug der Lenkberechtigung zur Folge hatten (Alkoholisierung ab 0,8 Promille, Geschwindigkeitsübertretungen), bleiben vom Vormerksystem unberührt. Ein neues Entzugsdelikt ist aber dazugekommen: Wer weniger als 0,2 Sekunden Sicherheitsabstand hält (das entspricht bei 130 km/h einer Distanz von etwa 7,2 Metern), muss den Führerschein ebenfalls sofort abgeben.
Wird eines der 13 Vormerkdelikte begangen, gibt es beim ersten Mal eine Vormerkung im Führerschein-Register. Kommt es innerhalb von zwei Jahren zu einem weiteren Delikt, muss der betroffene Lenker an einer besonderen Maßnahme teilnehmen (z.B. Nachschulung, Fahrsicherheitstraining oder Kurs über geeignete Maßnahmen zur Kindersicherung) und es kommt zu einer Verlängerung der Vormerkungen auf drei Jahre. Diese Maßnahmen sind von der Behörde auch dann anzuordnen, wenn gleichzeitig mehrere Vormerkdelikte begangen werden. Bei der dritten Übertretung innerhalb von drei Jahren wird die Lenkberechtigung für mindestens drei Monate entzogen. Vormerkungen werden nach zwei deliktfreien Jahren gelöscht, so nicht in den ersten beiden Jahren ein zweiter Verstoß begangen wurde.
Die einzelnen Delikte des Vormerksystems
- Übertretung der 0,1 Promille-Grenze bei C- und D-Führerschein (LKW und Autobus)
- Übertretung der 0,5 Promille-Grenze allgemein
- Gefährdung von Fußgängern auf dem Schutzweg
- Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes 0,2 bis 0,4 Sekunden (darunter Entzugsdelikt)
- Überfahren einer Stopptafel mit Vorrangverletzung
- Überfahren von rotem Ampellicht mit Vorrangverletzung
- Befahren des Pannenstreifens mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen
- Verletzung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern
- Missachtung der Tunnelverordnung bezüglich der Beförderung von
gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln - Blockieren der Geleise und Verstoß gegen gelbes oder rotes Licht bei Eisenbahnkreuzungen + Umfahren von bereits geschlossenen Schranken sowie das Nichtanhalten vor beschrankten Eisenbahnübergängen, wenn das Schließen angekündigt wird oder das Überqueren von Eisenbahnübergängen bei über einen Teil der Fahrbahn geschlossenen Schranken
- Lenken eines Kfz mit schweren Mängeln
- Lenken eines Kfz mit nicht entsprechend gesicherter Beladung
- Nichtbeachtung der Vorschriften zur Kindersicherung


