
Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung
Seit 1.7.1997 gilt die Durchführungsverordnung zum Waffengesetz. Bewerber um eine Waffenbesitzkarte (Erwerb und Besitz einer Waffe) oder einen Waffenpass (Erwerb, Besitz und Führen einer Waffe) müssen demnach ein psychologisches Gutachten vorlegen, die so genannte Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung.
Das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) bietet die Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung in jedem Bundesland an. Bitte vereinbaren Sie telefonisch Ihren Wunschtermin unter 05 77077-7.
Preise
- Beim Erstantrag einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses ist der Preis gesetzlich festgelegt: 181,68 Euro.
- Weiterführende Untersuchung bei Zweifel auf Grund des Ergebnisses der Erstuntersuchung: 218,01 Euro.
- Wenn Sie bereits im Besitz einer Waffenbesitzkarte sind und eine Auffälligkeit behördlich festgestellt wurde: 399,70 Euro.
Privatsphäre und Datenschutz
Wir haben uns höchster Verschwiegenheit verschrieben. All Ihre Angaben und Ergebnisse behandeln wir vertraulich und diskret. Nur Sie als Antragsteller haben das Recht auf Einsicht in Ihre Daten und Testergebnisse. Einzige Ausnahme: Bei behördlichen Zuweisungen muss auch die Behörde mittels Gutachten informiert werden.
Ablauf
Für den Test müssen Sie mindestens zwei Stunden Zeit einplanen. Sie brauchen sich nicht vorzubereiten.
Die Verlässlichkeitsprüfung erfolgt in zwei Phasen:
- Sie beginnen mit der Beantwortung eines Fragebogens, der Aufschluss über wichtige Daten aus Ihrem Lebenslauf gibt. Danach geht es weiter mit zwei Fragebögen, die für den Umgang mit Waffen wichtige Einstellungen und Persönlichkeitsmerkmale erfassen, z.B. emotionale Stabilität, soziale Anpassungsfähigkeit, Selbstkontrolle, Verlässlichkeit, Aggressionsneigung und Risikobereitschaft.
- Anschließend legen Sie in einem persönlichen Gespräch mit einem Psychologen oder einer Psychologin Ihre Gründe für den Erwerb einer Schusswaffe dar und beschreiben Ihren Lebenslauf.
Schon kurz nach dem Test erhalten Sie Ihr ausführliches Gutachten per Post.
Sollten Zweifel hinsichtlich einer positiven Beurteilung auftreten, können Sie wählen, ob Sie eine weiterführende Begutachtung wollen oder sich für den Abbruch der Untersuchung entscheiden. Bei einer Fortsetzung bearbeiten Sie weitere Fragebögen und haben Gelegenheit, in einem ausführlichen Gespräch mit dem Psychologen genau auf jene Punkte einzugehen, die Zweifel an Ihrer waffenrechtlichen Verlässlichkeit aufkommen haben lassen.
Tipps und Hinweise
- Bitte trinken Sie ab dem Abend vor dem Test keinen Alkohol.
- Kommen Sie ausgeschlafen und ausgeruht zu uns.
- Nehmen Sie Medikamente nur dann, wenn diese ständig ärztlich verordnet sind (z.B. Blutdruckmittel). Bitte nehmen darüber hinaus auf keinen Fall irgendwelche Medikamente (z.B. Beruhigungsmittel), sie könnten Ihre körperliche Verfassung beeinträchtigen.
- Bitte bringen Sie Ihren Lichtbildausweis und den Zahlungsbeleg für die Untersuchungsgebühr mit.
- Wenn Sie Brillenträger sind, nehmen Sie bitte unbedingt Ihre Brille mit.
- Wenn Sie kurzfristig verhindert sind, geben Sie uns bitte Bescheid. Ein Anderer freut sich über einen freigewordenen Termin und Sie können selbstverständlich einen neuen Termin vereinbaren.

