
Ausrutschen auf Schnee oder Glatteis
Rund 20.000 Menschen verletzen sich – in Abhängigkeit von den Witterungsverhältnissen – jährlich durch Ausrutschen auf Schnee oder Glatteis so schwer, dass sie im Spital behandelt werden mussten. Bei starken Schneefällen steigt die Zahl an Sturzunfällen durch Ausrutschen an.
Die Verletzungen sind teilweise schwer: Mehr als zwei Drittel der Verletzten ziehen sich einen Knochenbruch zu. Ebenfalls häufig sind Sehnen- und Muskelverletzungen. Vor allem das Handgelenk und die Schulter sind häufig von Verletzungen betroffen, da man während des Fallens in der Regel versucht sich mit der Hand abzustützen. Das kann zu schmerzhaften Verstauchungen bis hin zum Knochenbruch führen.
Im schlimmsten Fall, wenn Verletzte z.B. bewusstlos oder in alkoholisiertem Zustand sind, kann es zu Erfrierungen kommen, die mitunter tödlich enden. Diese tragischen Unfälle sind zwar selten, kommen aber doch vor. Wichtig ist, die Kälte nicht zu unterschätzen und sich entsprechend der Temperaturen zu kleiden.
Bei Unfällen auf nichtgeräumten Wegen haftet der Hauseigentümer
Jeder zweite Unfall durch Ausrutschen bei winterlichen Witterungsverhältnissen passiert auf öffentlichen Verkehrsflächen, jeder dritte in der eigenen Wohnumgebung. Haus- bzw. Grundstückseigentümer sind gesetzlich dazu verpflichtet, Gehwege, Gehsteige und Stiegenanlagen entlang des Grundstücks von Schnee oder ähnlichen Verunreinigungen, die Fußgänger gefährden könnten, zu säubern. Bei Unfällen auf nicht geräumten Wegen haftet der Liegenschaftseigentümer. Besonders eisige Treppen, abfallende Rampen und Gehwege können rasch zu einer gefährlichen Rutschpartie werden, vor allem dann, wenn man mit glatten oder abgenutzten Sohlen unterwegs ist. Festes Schuhwerk mit griffiger Sohle ist unbedingt empfehlenswert.

