
Fun-Sport im Straßenverkehr
Moderne Fortbewegungsmittel wie Inline-Skates, Scooter, Skate-, Kick- und Snakeboards sind gerade im Sommer kein seltener Anblick auf Verkehrsflächen. Seit dem 22. Juli 1998 gibt es in Österreich eine ausdrückliche gesetzliche Regelung für die Benützung von Trendsportgeräten auf der Straße, damit das rücksichtsvolle Nebeneinander nicht zum Gegeneinander wird.
Insgesamt 671 Unfälle gab es von 2002 bis 2006 auf Trendsportgeräten im Straßenverkehr. 604 Menschen (Lenker + Mitfahrer) wurden dabei verletzt, drei Personen starben. Die drei Getöteten waren Kinder im Alter von drei, fünf und sechs Jahren, die mit einem Lkw bzw. einem Sattelzug kollidierten. 31 Prozent der Fahrer wurden bei einem Unfall schwer verletzt und 68,4 Prozent leicht verletzt. Größte Risikogruppe sind Buben zwischen fünf und 14 Jahren, denn 40 Prozent aller verletzten Trendsportler waren Jungen in dieser Altersgruppe. Männer sind beim Skaten, Boarden & Co generell gefährlicher unterwegs, da sie 70 Prozent der Verletzten ausmachten (428). Die meisten Unfälle passierten auf Kreuzungen (251), in der Haus- und Grundstückseinfahrt (168) und auf dem Radweg (101). Eine Kollision beim Rechtsabbiegen oder eine seitliche Kollision waren die häufigsten Unfallursachen. Unfallbeteiligte waren zu 65,8 Prozent Pkw und zu 24 Prozent Fahrräder.
Um einen gefährlichen Crash zu verhindern, muss man die wichtigsten Grundregeln beherrschen. Inline-Skaten, Rollschuh fahren und dergleichen ist auf Geh- und Schutzwegen erlaubt. Fahrbahnen, mit Ausnahme von Radfahranlagen, dürfen nur zum Überqueren benutzt werden. Eine Sonderregelung gibt es in Wohnstraßen und Fußgängerzonen: Hier darf die Fahrbahn benutzt werden, solange die anderen Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden. Auf Gehsteigen muss der Skater seine Geschwindigkeit den Fußgängern anpassen. Das Skaten auf Radfahranlagen ist gestattet. Für die Trendsportler gelten dort die gleichen Regeln wie für Radfahrer – im Gegensatz zu den Radfahrern besteht für Skater jedoch keine Benützungspflicht der Radfahranlagen. Im Unterschied zu Inline-Skates, Rollschuhen, Skate-, Kick-, Snakeboards und Scooter gelten für den neuesten Stern am Trendsporthimmel, die Elektroscooter, andere Regeln. Sie gelten als Fahrrad, deshalb müssen sie exakt die gleichen Regeln wie Fahrradfahrer beachten: Fahren auf Gehwegen ist verboten, hingegen dürfen sie auf Fahrbahnen im Ortsgebiet und im Freiland sehr wohl unterwegs sein.
Auch die Altersgrenze ist bei der Benützung von Trendsportgeräten im Straßenverkehr klar geregelt. Auf Straßen mit öffentlichem Verkehr – außer in Wohnstraßen – dürfen Kinder unter zwölf Jahren nur mit einer Aufsichtsperson, die mindestens 16 Jahre alt ist, fahren. Hat das Kind jedoch einen Radfahrausweis, darf es bereits ab dem zehnten Lebensjahr alleine unterwegs sein.


