
Rettungsgasse
Ab 1. Jänner 2012 ist es soweit und eine Forderung u.a. des KFV wird Gesetz: Bei Staubildung ist die Rettungsgasse auf den österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen Pflicht. Die Rettungsgasse sichert im Ernstfall schnelle Hilfe. Durch die Rettungsgasse kommen Rettung, Feuerwehr, Polizei und sonstige Einsatzkräfte um bis zu vier Minuten schneller zu den Unfallopfern. Die Überlebenschancen von schwer Verletzten steigen dadurch um bis zu 40 Prozent.
Was ist die Rettungsgasse?
Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen den einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn oder einer Schnellstraße bzw. Autostraße, die bei Staubildung vorausschauend gebildet werden muss. Polizei, Feuerwehr, Rettung sowie Straßen- und Pannendienst dürfen die Rettungsgasse benützen.
Wie funktioniert das?
Alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen sich möglichst weit links zur Fahrbahn einordnen. Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur müssen so weit nach rechts wie notwendig. Dabei soll der Pannenstreifen befahren werden. Bei mehrspurigen Fahrbahnen gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen nach rechts.
Nähere Infos und anschauliche Videos sind zu finden unter: www.rettungsgasse.com
Rettungsgasse Schulungsvideo

