Radhelm tragen schützt

Ab dem 31. Mai 2011 gilt in Österreich die Radhelmpflicht für Kinder bis 12. Jahre. Konkret gilt die Radhelmpflicht für Kinder bis 12, wenn sie

  • selbst Rad fahren
  • auf einem Fahrrad mitgeführt werden (zum Beispiel im Kindersitz)
  • in einem Fahrradanhänger mitgeführt werden

Strafen für das Nichteinhalten der Radhelmpflicht wird es vorerst nicht geben. Viel mehr möchte man seitens des BMVIT mit bewusstseinsbildenden Maßnahmen arbeiten. Akutell gibt es dazu gerade einen Spot, der die Risiken beim Radfahren ohne Helm abbildet:

BMVIT Spot zur Kinderradhelmpflicht

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