Von Tricks, Lügen & Gutgläubigkeit

Wenn es an der Haustüre klingelt, ist in Österreich besondere Vorsicht geboten. Meistens sind es alleinstehende Pensionisten, die Opfer von Trickdieben werden. So altbekannt die Tricks auch sind – organisierte Banden verschaffen sich nach wie vor mit findigen Ausreden Zugang in private Haushalte. Die Liste der Standardtricks ist endlos lang: Vom Vortäuschen einer Notlage über die Mitleidstour bis hin zum Auftritt als Amtsperson ist alles dabei.

Beliebt ist die Bitte um ein Glas Wasser wegen Übelkeit oder Schwangerschaft oder die Frage telefonieren zu dürfen. Besonders dreist: Die Bitte, sein Kind kurz wickeln zu dürfen oder Hilfsangebote, die Einkaufstasche nach Hause zu tragen. „Auch der so genannte Enkeltrick stößt immer wieder auf bereitwillige Opfer. Dabei gibt sich eine fremde Person am Telefon als Verwandter oder Bekannter in finanzieller Not aus. Der erbetene Geldbetrag wird anschließend von einem ‚Freund‘ abgeholt.

Diebstahl als Gruppenübung
Viele der Täter agieren in Zweier- oder Dreierteams. Üblicherweise ist beim Blick durch den Spion vorerst nur eine Person vor der Haustür zu sehen. Steht der Betreffende dann mit einem Bein im Vorzimmer folgt meist die Bitte, noch schnell die Toilette benutzen zu dürfen. In diesem Moment tritt der Komplize auf den Plan, der das Opfer in ein Gespräch verwickelt und so ablenkt. Auf diese Weise kann der Täter auf seinem Weg zur Toilette die Wohnung in aller Ruhe nach Wertsachen durchsuchen.

Gesundes Misstrauen schützt
Die Hilfsbedürftigkeit von Menschen sollte man mit Vorsicht genießen. Prinzipiell ist niemand verpflichtet, die Wohnungstür zu öffnen. Das Glas Wasser kann man auch auf den Gang reichen. Sperrbügel oder Sicherheitskette ermöglichen, dass die Tür nur einen Spalt geöffnet werden kann. Von Amtspersonen immer den Ausweis verlangen und Handwerker nur hereinbitten, wenn sie bestellt wurden. Im Notfall kann man bei den betreffenden Firmen telefonisch nachfragen. Aber Vorsicht: Die Nummer immer selbst heraussuchen! Auch kostenpflichtige Postsendungen sollte man für den Nachbarn nur nach vorheriger Absprache übernehmen.

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