KFV: Betrunken fahren nur echte Narren
Der Fasching zählt gemeinsam mit dem Advent zu den berauschendsten Zeiten des Jahres. Das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) appelliert daher an Närrinnen und Narren nach promilleträchtigem Faschingstreiben das Auto stehen zu lassen.
Im Fasching gibt es viele Gründe das Auto lieber zu Hause zu lassen: Ein auffälliger Hut, der die Sicht versperrt oder zu große Schuhe, die es unmöglich machen, Pedale zu bedienen oder aber, die Absicht, etwas mehr Alkohol zu trinken. Dennoch steigen viele alkoholisierte Partygäste nach der Feier wieder in das Auto. Der langjährige Vergleich zeigt zwar einen österreichweiten Rückgang bei Alkoholunfällen, doch ist das Unfallniveau noch immer zu hoch. Im Jahr 2011 kam es in den Monaten Jänner bis November zu 72 Alkoholunfällen im Burgenland. Bei diesen Unfällen wurden 101 Personen verletzt und 2 Personen getötet. „Wer zu ausgelassen feiert, sollte auf jeden Fall mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit einem Taxi nach Hause fahren. Menschen, die unter Alkoholeinfluss einen PKW lenken, gefährden ihr eigenes Leben genauso wie das Leben anderer. Außerdem drohen alkoholisierten Lenkern hohe Strafen“, erklärt DI Thomas Leitner, KFV- Landesstellenleiter Burgenland.
Betrunkene Alko-Narren riskieren hohe Strafen
Alkohol am Steuer zieht auch erhebliche Strafen nach sich: Zwischen 0,5 und 0,79 Promille kommt es neben einer Geldstrafe auch zu einer Vormerkung. Wer mit 0,8 bis 1,19 Promille erwischt wird, muss mit einer Buße sowie einem Lenkverbot von zumindest einem Monat rechnen und sich zusätzlich einem Verkehrscoaching unterziehen. Ab 1,2 Promille wird der Führerschein für mindestens vier Monate abgenommen. Zusätzlich kommt es zu einer Geldstrafe und einer Nachschulung. Nicht zu vergessen sind auch die versicherungsrechtlichen Konsequenzen, da die Versicherung im Falle einer Alkoholbeeinträchtigung nicht für entstandene Schäden aufkommt. Lenker, die alkoholisiert einen Unfall mit Personenschaden verursachen, müssen sich auch auf eine strafrechtliche Verfolgung gefasst machen. Für Probeführerscheinbesitzer gilt die 0,1-Promille-Grenze.
Restalkohol nicht unterschätzen
Die meisten Tipps zum physischen Abbau von Alkohol im Blut sind nichts Anderes als Faschingsscherze. Selbst so genannte „trinkfeste“ Personen können sich beim Alkoholkonsum nicht auf ihre „innere Uhr“ verlassen. Im Gegenteil: Bei alkoholgewöhnten Personen dauert der Abbau manchmal sogar länger. Wer glaubt, dass er den Alkohol durch ausgiebiges Tanzen wieder ausschwitzen kann, ist ebenfalls am Holzweg. Mit Kaffee und Energy Drinks lässt sich der Alkoholspiegel auch nicht beeinflussen. „Nicht zu unterschätzen ist der Restalkohol. Nach besonders ausgiebigem Feiern und nur wenig Schlaf sollte das Autofahren auch am Aschermittwoch noch tabu sein“, warnt Leitner.
Rückfragehinweis:
Pressestelle KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit)
Tel.: 05-77077-1919
E-Mail: pr(at)kfv.at
www.kfv.at


