
Pistenspaß ohne Reue?
Bei mehr als neun Millionen Menschen, die jährlich auf Österreichs Pisten unterwegs sind, sind Unfälle leider auch bei den besten Vorsätzen nie völlig zu vermeiden. Allein im Jahr 2006 verletzten sich beim Skifahren rund 45.500 Personen in Österreich so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten. Fast die Hälfte aller Verletzten (47%) zog sich Verletzungen an Beinen und Füßen zu, 28 Prozent wurde mit Verletzungen an Armen und Händen ins Krankenhaus gebracht und elf Prozent erlitten Kopfverletzungen. Knochenbrüche (39%) führen die Hitliste der Verletzungen an. 63 Prozent der Verletzten waren Männer und 37 Prozent Frauen. Für 36 Menschen ging 2005 die Talfahrt auf der Piste sogar tödlich aus.
Haftung beim Einzelunfall: Schadensersatz vom Sportfachhandel möglich
Rund 80 Prozent aller Unfälle auf der Piste sind Stürze ohne Einwirkung anderer Wintersportler. Sie resultieren meist aus Übermut sowie Wahrnehmungs- und Fahrfehlern. Ohne Fremdverschulden auch keine Haftungsfrage – jeder so Verunglückte kann sich nur an der eigenen Nase fassen. Löst eine Bindung grundlos oder im entscheidenden Fall nicht aus, haftet der Sportfachhandel. Voraussetzung ist natürlich, dass man nicht selbst die Bindung justiert, sondern einen Profi ans Werk gelassen hat. Dieser kontrolliert die Bindung auf Basis der Ö-Norm ISO 11088 (bei Leihskiern ISO 13993) und trägt in ein Prüfprotokoll alle wesentlichen Daten wie Auslösewerte, Geschlecht, Gewicht, Können und Datum ein. Verlangen Sie eine Bindungskontrolle mit einem geeichten Prüfgerät. Damit kann der tatsächliche Auslösewert der Bindung gemessen werden. Mit Unterschrift gilt das Prüfprotokoll als Beweis vor Gericht. Wer vor der Saison sein Gerät nicht warten lässt oder selbst an der Bindung herumschraubt, riskiert bei einem Unfall nicht nur den körperlichen Schaden, sondern trägt auch die finanzielle Verantwortung für sein Tun! Ein Prüfprotokoll vom Fachmann sichert ab: Falls die Bindung dann nicht ordentlich funktioniert, kann man Schadensersatz verlangen.
Haftung bei Kollisionen: FIS-Regeln gelten als Maßstab für die Gerichte
Bei den rund zehn Prozent der Unfälle, die auf Zusammenstöße zwischen Pistenbenutzern zurückzuführen sind, gilt generell der Grundsatz: Wer andere schädigt, haftet. Maßstab sind in diesem Fall die so genannten FIS-Regeln, die sich als Verhaltensstandard im Wintersport etabliert haben. Sie sind zwar – mit Ausnahme in Vorarlberg – nicht gesetzlich verankert (d.h. wer diese Regeln nicht befolgt, wird nicht bestraft, solange es zu keinem Unfall kommt), die Judikatur hat sie aber als Normen anerkannt und prüft bei Gericht, wer welchen Grundsatz missachtet hat. Auf Basis der FIS-Regeln wird demnach über Schuld und Unschuld entschieden. Was zahlreiche Wintersportler nicht wissen: Viele Haushaltsversicherungen decken auch die Haftpflicht für Schäden, die ein Haushaltsangehöriger einem anderen Menschen zufügt. Das gilt auch für Ski- und Snowboardunfälle – solange man einen Zusammenstoß nicht böswillig oder aufgrund grober Fahrlässigkeit verursacht hat.
Haftung bei Hindernissen: Seilbahnen nur verantwortlich für atypische Gefahren
Einem Mangel an der Skipiste fallen kaum Wintersportler zum Opfer. Nur in wenigen Fällen können sie sich auf die Verkehrssicherungspflicht (wer öffentliche Wege ermöglicht, muss auch für eine angemessene Sicherheit auf diesen Wegen sorgen) der Seilbahnen berufen und so Schadensersatz verlangen. Das betrifft aber nicht „typische Gefahren“: Ein Skifahrer oder Snowboarder muss beispielsweise damit rechnen, dass die Piste rutschig ist, Buckeln hat oder Bäume am Rand stehen. Hier sind gesunder Menschenverstand und Eigenverantwortung gefragt. So genannte atypische Gefahren müssen jedoch von den Seilbahnen entschärft werden, ansonsten haften sie bei Unfällen. Dazu zählen neben verborgenen Absturzstellen und Lawinen auch künstlich errichtete Hindernisse wie Schneekanonen oder Seilbahnstützen. Außerdem müssen die Pisten markiert werden, damit Wintersportler erkennen können, wie weit der Einflussbereich der Seilbahnen reicht. Die Unfallquote bei Wegunfällen ist aber gering, weil die Seilbahnen hier meistens sehr gewissenhaft tätig sind. Wichtiger ist es folglich, vor dem Urlaub zu überprüfen: Habe ich ein aktuelles Prüfprotokoll für die Bindung? Und was deckt meine Versicherung?
Wer sich Gesetzestexte, Gerichtstermin und Gezanke ersparen möchte, sollte einige Tipps beachten: Jährliche Kontrolle der Bindung und Kanten durch ein Fachgeschäft, körperliche Fitness, regelmäßige Pausen und Verzicht auf Alkohol sowie Beachtung der Pistenregeln sorgen für mehr Sicherheit beim Wintersport. Für alle, die sich nur noch dunkel an die zehn Gebote des Wintersports erinnern, hat das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) die Homepage http://www.kfv.at/safer-snow-more-fun/ eingerichtet.
Schutzengel Skihelm
Die meisten tödlichen Skiunfälle sind auf schwere Kopfverletzungen zurückzuführen. Vor allem Pistenflöhe sollten mit guter Ausrüstung den Hang hinunterdüsen. Oft wird die Ausrüstung von einem Kind zum nächsten übertragen, doch sollte man immer darauf achten, dass Ski und Skischuhe passen. Größe, Gewicht und Können des Kindes sollten aufeinander abgestimmt sein. Erbstücke mit stumpfen Kanten in falscher Größe mindern nicht nur den Skispaß, sondern sind auch gefährlich. Bevor Kinder mit veralteten Geräten in zu großen Schuhen unterwegs sind, sollte man die Skiausrüstung besser ausleihen. Und nicht vergessen: den Skihelm! Aufgrund der kindlichen Proportionen und der schwächeren Muskulatur tragen Kinder häufiger Kopfverletzungen davon als Erwachsene, deshalb ist gerade für die kleinen Skifahrer der Helm so wichtig.
Unterwegs abseits der Pisten: Lawinengefahr
Lawinen sind in jeder Wintersaison die größte Gefahr für Wintersportler, die abseits der gesicherten Pisten unterwegs sind. Die meisten der verunglückten Skifahrer und Snowboarder treten die verhängnisvolle Lawine selbst los, wenn sie abseits des Massentourismus in unberührter Natur ihrem Sport nachgehen. Besonders tragisch: Wer eine Lawine auslöst, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere.
Generell gilt: Unerfahrene Tiefschneefahrer sollten niemals ohne fachkundige Begleitung abseits von gesicherten Pisten und Skirouten auf Varianten unterwegs sein, denn Fehleinschätzungen der Situation sind keine Seltenheit: So sind – entgegen manch verbreiteter Meinung – bereits vorhandene Skispuren nicht zwangsläufig Kennzeichen eines lawinensicheren Hangs. Ebenfalls wichtig zu wissen: Wenig Schnee bedeutet nicht gleichzeitig geringe Lawinengefahr. Außerdem kann es auch bei tiefen Temperaturen zu Schneeabgängen kommen. Da es keine einfache Faustregel zur Einschätzung der tatsächlichen Lawinengefahr gibt, sollte man sich auf die Anweisungen von absoluten Kennern der Bergwelt verlassen: Blinkende gelbe Leuchten in den Talstationen des Skigebiets bedeuten akute Lebensgefahr abseits der gesicherten Pisten und Skirouten, d.h. auf Varianten und Skitouren. Diese Warnhinweise sollte man unbedingt befolgen. Risikobereitschaft oder Selbstüberschätzung können sonst tödlich enden.
Wer dennoch Freiheitsdrang und Nervenkitzel nachgibt, sollte unbedingt mit Lawinen-Verschütteten-Suchgerät (auch LVS-Gerät oder Lawinenpieps genannt), einer Lawinenschaufel, Lawinen-Sonde und idealerweise auch einem Lawinen-Airbag ausgerüstet sein. Handy und Erste Hilfe-Paket gehören ebenfalls in den Rucksack, um für den Notfall gerüstet zu sein. Damit ein LVS-Gerät im Falle einer Verschüttung tatsächlich Leben rettet – hohe Überlebenschancen bestehen nur in der ersten Viertelstunde –, müssen alle Beteiligten einer Gruppe ein Gerät mitführen und unbedingt eingeschaltet haben. Genauso wichtig ist auch Schulung und Training im Umgang mit dem Gerät.
Falsche Bequemlichkeit verbunden mit geringer Erfahrung, mangelnder Planung einer Tour, schlechter Ausrüstung und fehlenden Suchstrategien hat völlig umsonst so manches Menschenleben gefordert. Professionelle Tourengeher sind niemals alleine unterwegs und überqueren Hänge in größeren Abständen. Außerdem zeichnet sie die Bereitschaft zur Umkehr aus.



