Unzureichende Information über kindersichere Feuerzeuge

Das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) hat im Jänner 2008 489 Trafikanten zu verschiedenen Aspekten von kindersicheren Feuerzeugen befragt. Hintergrund der Befragung ist die seit 11. März 2007 geltende Regelung, dass innerhalb der EU ausschließlich kindersichere Feuerzeuge erstmalig in Verkehr gebracht werden dürfen. Restbestände von Feuerzeugen ohne Kindersicherung dürfen derweil noch verkauft werden – doch auch damit ist seit 11. März 2008 Schluss. Seit diesem Stichtag dürfen in ganz Europa nur noch Feuerzeuge mit Kindersicherungen verkauft werden. Aber 43 Prozent der Trafikanten gaben im Jänner 2008 an, der Großhandel verkaufe ihnen nach wie vor noch herkömmliche Feuerzeuge – und das nur zwei Monate vor dem Stichtag!

Feuerzeuge mit einer Kindersicherung machen es für kleine Kinder praktisch unmöglich, das Feuerzeug zu benutzen. Damit kann eine große Anzahl von Zündeleien verhindert werden. Diese Tatsache scheint in Österreich noch nicht weit verbreitet zu sein, denn die KFV-Umfrage hat gezeigt: Im Jänner 2008 wurden in jeder zweiten Trafik nach wie vor mehr herkömmliche als kindersichere Feuerzeuge verkauft. Und 42 Prozent der befragten Trafikanten kannten die Stichtagsregelung nicht.

85 Prozent der österreichischen Trafikanten boten zwar kindersichere Feuerzeuge an, aber nur knapp ein Drittel wies die Kunden extra auf sie hin. Hinzu kommt auch, dass kindersichere Feuerzeuge zu 94 Prozent in den Trafiken teurer angeboten wurden als herkömmliche. Diese Teuerung zeigte eindeutig, dass der Handel den Gewinn an Sicherheit mit höheren Preisen quittiert.

Wie wurden kindersichere Feuerzeuge bewertet?
Mehr als 53 Prozent der Trafikanten hielten den Verkauf von kindersicheren Feuerzeugen für nicht sinnvoll. Auch die Kunden selbst standen laut Angaben der Trafikanten der Einführung von kindersicheren Feuerzeugen skeptisch gegenüber. So nahmen nach Einschätzung der Trafikanten 42 Prozent der Kunden die Einführung der neuen Feuerzeuge neutral auf – 23 Prozent beurteilten die Einführung negativ. Nur neun Prozent fanden es gut, dass ab 11. März 2008 in der Europäischen Union nur mehr Feuerzeuge mit Kindersicherung verkauft werden dürfen. Als Hauptgrund für die negative Beurteilung wurde angegeben, die neuen Feuerzeuge seien schwerer zu bedienen als herkömmliche. Sicherlich sind die neuen Feuerzeuge etwas schwieriger zu bedienen als die herkömmlichen – aber das ist so gewollt, um Kinder das Bedienen der Feuerzeuge unmöglich zu machen und mehr Sicherheit zu schaffen.

Mehr Information nötig
Hier ist auf jeden Fall wesentlich mehr Information von Seiten des Handels und der Industrie nötig. Wenn ein Produkt sicherer wird, ist das ein Gewinn für die Kunden, den man auch positiv verkaufen kann.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Hintergrundinformationen
Seit 11. März 2007 dürfen nur noch kindersichere Feuerzeuge in der EU erstmalig in Verkehr gebracht werden. Seit 11. März 2008 dürfen nur noch kindersichere Feuerzeuge verkauft werden. Das entspricht praktisch einer Abverkaufsfrist von einem Jahr, da die FeuerzeugV BGBl. II Nr. 373/2006 am 11. März 2007 in Kraft getreten ist, die nun vorgesehenen Änderungen aber erst am 11. März 2008 in Kraft traten.

Dies betrifft nicht höherwertige Feuerzeuge. Ein „höherwertiges Feuerzeug“ ist ein nachfüllbares Feuerzeug, für das der Hersteller den zuständigen Behörden auf Anfrage belegen kann, dass es für eine Gesamtlebensdauer von mindestens fünf Jahren konzipiert, hergestellt und verkauft wird und insbesondere folgende Bedingungen erfüllt:

  • Das Feuerzeug muss während seiner gesamten Lebensdauer sicher nachfüllbar und reparaturfähig sein. Letzteres gilt besonders für den Zündmechanismus.
  • Teile, die keine Verschleißteile sind, aber im Dauergebrauch unter Umständen verschleißen oder ausfallen, müssen auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist von einer zugelassenen oder spezialisierten Kundendiensteinrichtung mit Sitz in der EU ersetzt oder repariert werden können.
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