Ein Eigentumsverzeichnis bzw. eine Inventarliste ist eine sinnvolle Sache, die in keinem Haushalt fehlen darf. Es ist schwer, sich in Not- oder Krisensituationen, die sich nach einem Einbruch, Brand oder einem anderen Verlust von Eigentum einstellen, an Details über seine abhanden gekommenen Wertsachen zu erinnern. In solchen Fällen leistet ein gut geführtes Eigentumsverzeichnis wertvolle Dienste. Eine Liste von Wertsachen ist eine unerlässliche Hilfe für die Arbeit der Polizei: Die Zuordnung von wieder gefundenen, gestohlenen Gegenständen und die Ermittlung der Täterschaft werden dadurch erleichtert. Zusätzlich ist eine Wertsachenliste ein Beleg für die Versicherung und beschleunigt die Erledigung der Schadensmeldung bei der Versicherung. Auch die Wiederbeschaffung von verloren gegangenen Dokumenten wird durch eine genaue Listenführung und Dokumentation durch Kopien wesentlich erleichtert.
Was enthält ein richtig geführtes Eigentumsverzeichnis?
- Liste aller Wertgegenstände mit Details zu Marke, Type, Geräte-/Seriennummer, Aussehen, markante Merkmale (z.B. Gravuren, Beschädigungen) und Kaufpreis oder Wert
- Liste aller Dokumente (Reisepass, Urkunden, Bescheide, Verträge, etc.) mit Details zu Ausstellungsbehörde und Gültigkeit und Kopien der Dokumente
- Dokumentation aller Geldanlagen (Sparbuchnummern notieren, etc.)
- Rechnungen bzw. Kopien der Rechnungen vom Kauf der Gegenstände
- Fotos von Gegenständen, insbesondere von Schmuckstücken, Kunstgegenständen und Antiquitäten.
Als Download (siehe unten) bietet das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) vorgefertigte Tabellen und eine Checkliste an, der man bei der Eintragung folgen kann. In den bereitgestellten Listen sind Beispiele aufgelistet, damit man einen Eindruck davon bekommen, wie richtig vorzugehen ist. Was momentan viel Arbeit ist, stellt im Ernstfall für Polizei und Versicherung eine große Hilfe dar. Die Wertsachenliste muss außerdem aktuell gehalten werden, eine Aktualisierung – Ergänzungen und Korrekturen, z.B. bei Dokumenten – ist mindestens ein Mal jährlich, besser nach jeder größeren Anschaffung erforderlich.
Die richtige Aufbewahrung von Eigentumsverzeichnissen
Das Eigentumsverzeichnis soll nie zu Hause aufbewahrt werden! Es ist immer in einem Bankschließfach oder in einem Tresor bei einer Vertrauensperson zu hinterlegen.
Bankschließfach
Die relativ kostengünstige und vor allem sicherste Lösung für ein Eigentumsverzeichnis ist die Aufbewahrung in einem Bankschließfach. Fast alle Bankinstitute bieten solche Schließfächer an. Die Kosten belaufen sich zwischen 50 und 70 Euro pro Jahr. Zusätzlich wird bei einigen Banken eine Schlüsselkaution eingefordert. Diese beträgt zwischen 100 und 150 Euro und wird bei Auflösung des Schließfaches wieder zurückgegeben. Ein weiterer Pluspunkt: Alles, was in diesem Schließfach aufbewahrt wird, ist auch versichert. Die Versicherungssumme beträgt um die 4000 Euro. Für das Mieten eines solchen Bankschließfaches braucht man lediglich einen amtlichen Lichtbildausweis. Ein zusätzliches Beratungsgespräch direkt im Bankinstitut ist aber vor dem Anmieten auf jeden Fall empfehlenswert.
Vor einem Urlaubsantritt oder längerer Abwesenheit empfiehlt es sich, die Originaldokumente, die man normalerweise bei sich zu Hause lagert, ebenfalls im Schließfach unterzubringen, damit die wichtigen Unterlagen vor Einbruchsdiebstahl sicher sind.
Vertrauensperson
Wenn es nicht möglich ist, ein Bankschließfach anzumieten, empfiehlt es sich, einer Vertrauensperson das Verzeichnis zu übergeben. Wichtig ist, dass das Eigentumsverzeichnis im Falle eines Falles nicht abhanden kommt, empfehlenswert ist daher die Ablage in einem Safe oder Tresor.
Richtiges Verhalten im Schadensfall
(1) Einbruch
- Sofort die Polizei verständigen.
- Bis zum Eintreffen der Polizei nichts berühren und wegräumen, um die Aufnahme der Sachbeweise und Spuren nicht zu beeinträchtigen.
- Aufnahme durch die Polizei: Beschreibung des gestohlenes Eigentum. Je detaillierter, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Exekutive durch geeignete Fahndungsmaßnahmen das Hab und Gut wieder findet.
- Bei der Versicherung mit Hilfe der Anzeigenbestätigung den Schaden melden.
- Alle gestohlenen Sparbücher, Kreditkarten oder Mobiltelefone sofort sperren zu lassen.
(2) Brand
- Meldung bei der Polizei machen und zur Anzeige bringen.
- Die Schritte für die Schadensmeldung sind gleich wie bei einem Einbruch.
(3) Verlust oder Diebstahl
- Um die abhanden gekommenen Unterlagen wieder zu erlangen, ist zuerst eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei zu machen.
- Danach Beantragung von neuen Dokumenten bei der zuständigen Behörde.